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   BGBl. I 1988 S. 1793   

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BGBl. I 1988 S. 1793 (https://dejure.org/1988,31017)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 18.10.1988, Seite 1793
  • Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • vom 28.09.1988

Verordnungstext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Rechtsgrundlage der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, ist § 31 a StVZO, vorliegend in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.09.1988 (BGBl I S. 1793).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2004 - 10 S 1116/04

    Kundendienst- und Montagefahrzeuge, die Werkzeug und Reparaturmaterialien als

    Auch § 15a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), dessen Inhalt durch § 6 in die Fahrpersonalverordnung übernommen wurde (vgl. Verordnung zur Änderung fahrpersonal- und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, BR-Drucks. 279/90, S. 17 zu Art. 3 Nr. 3), bezweckte die Abwehr von Gefahren, die dem Straßenverkehr durch ermüdete oder übermüdete Fahrzeugführer drohen (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl., 1989, § 15a StVZO, Rn. 17 m.w.Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2002 - 15 A 583/01

    Keine Anliegerbeiträge für neugestaltete Fußgängerzone in Essen

    So ist das zulässige Gesamtgewicht für zweiachsige Einzelfahrzeuge von 16 Tonnen (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a Nr. 1 StVZO i.d.F. der Bekanntmachung vom 6.12.1960 - BGBl. I S. 897 - mit den Änderungen bis zur Verordnung vom 23.4.1965 - BGBl. I S. 344 -, StVZO 1965) auf 18 Tonnen (§ 34 Abs. 5 Nr. 1 Buchst. a StVZO i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.9.1988 - BGBl. I S. 1793 - mit den Änderungen bis zur Verordnung vom 23.6.1993 - BGBl. I S. 1024 -, StVZO 1993) und bei mehr als zweiachsigen von 22 (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a Nr. 2 StVZO 1965) auf 25 Tonnen (§ 34 Abs. 5 Nr. 2 Buchst a StVZO 1993) gestiegen, bei Sattelkraftfahrzeugen ist die vormalige Begrenzung auf 38 Tonnen (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c StVZO 1965) in verschiedenen Varianten aufdifferenziert worden, die zum Teil geringer (28 Tonnen) zum Teil höher (44 Tonnen) geworden ist (§ 34 Abs. 6 StVZO 1993).
  • FG Köln, 13.09.2007 - 6 K 2378/05

    Wegfall der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen zum

    Denn nach § 18 Abs. 1 StVZO (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, BGBl. I S. 1793, gültig bis 28. Februar 2007; vgl. jetzt §§ 1 und 3 Abs. 1 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 24. April 2006, BGBl I S. 988) dürfen Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung zum Verkehr zugelassen sind.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Daher durfte das Verwaltungsgericht zu Recht die Tilgung (Tilgungsreife) der beiden vorgenannten Taten annehmen und musste nicht von einer zehnjährigen Tilgungsfrist ausgehen; auch für die im Jahre 1994 abgeurteilte Tat, wegen der der Kläger (nur) zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat auf Bewährung verurteilt worden war, war die fünfjährige Tilgungsfrist des § 13 a Abs. 2 Ziffer 2 Buchst. a und e StVZO a.F. (Bekanntmachung der Neufassung vom 28. September 1988, BGBl I S. 1793) abgelaufen, weil der Kläger zu keiner mehr als dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
  • BFH, 09.03.1993 - VII R 87/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuererhöhung

    Daraus, daß eine spätere Neufassung der StVZO (Bekanntmachung vom 28. September 1988, BGBl I 1988, 1793) den vollständigen Text der Anlage XXIII enthält - BGBl I 1988, 1958 bis 2022 -, läßt sich nicht schließen, daß es unvertretbar gewesen sei, bei der ursprünglichen Verkündung von einer deren Vereinfachung zulassenden Ausnahme auszugehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 8 A 4304/06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung an Privatunternehmen

    Soweit der Kläger die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.9.1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 22.1.2008 (BGBl. I S. 54), für den Blaulichttransport von Blut begehrt, hat er einen Anspruch auf erneute ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 25 A 4670/95

    Berufsfreiheit; Beruf; Betrieb einer medizinisch-psychologischen

    Dabei kann dahinstehen, ob § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S.1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. März 1998 (BGBl. I S. 441), dem Anerkennungsbewerber trotz seiner Formulierung als reine Zuständigkeitsregelung ein subjektivöffentliches Recht vermittelt, bejahend: BayVGH, Beschluß vom 9. Oktober 1997 - 11 AE 97.1721 -, NZV 1998, 125 (126); Beschluß vom 3. Februar 1998 - 11 B 95.3578 -, S. 8 des Beschlußabdrucks; verneinend: VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 1995 - 6 K 1050/94 -, NZV 1995, 414 (415); Steiner, NZV 1991, 249 (250), das - je nach dem Verständnis der Vorschrift als strikte Rechtsnorm oder aber nur als Ermessensermächtigung - inhaltlich auf einen strikten Anerkennungsanspruch oder aber nur, vorbehaltlich einer Ermessensreduzierung auf Null, auf einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Anerkennungsbegehren gerichtet ist.
  • OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03

    Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden;

    Für die Tilgung der vorgenannten Tat des Klägers galt deshalb die fünfjährige Tilgungsfrist des § 13a Abs. 2 Ziffer 2 Buchst. a StVZO a. F. (vgl. Bekanntmachung der Neufassung vom 28. September 1988, BGBl I S. 1793), weil der Kläger zu einer Geldstrafe von einem Monat auf Bewährung verurteilt worden war.
  • FG Schleswig-Holstein, 06.02.2008 - 3 K 167/07

    Kraftfahrzeugsteuer - Förderung nachträglich eingebauter Rußpartikelfilter bei

    Gemäß § 3 c Abs. 1 KraftStG ist das Halten von besonders partikelreduzierten Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor befristet von der Steuer befreit, wenn das Fahrzeug in der Zeit vom 01. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 nachträglich technisch so verbessert wird, dass es einer der Partikelminderungsstufen PM 1 bis PM 4 nach § 47 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Art. 437 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, der Partikelminderungsstufen PM 01, PM 0 oder der Partikelminderungsklassen PMK 01, PMK 0 bis PMK 4, sobald dafür die Voraussetzungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt und in Kraft getreten sind, entspricht.
  • FG Schleswig-Holstein, 29.05.2008 - 3 K 27/08

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3c KraftStG: Nachrüstung eines

  • BFH, 15.05.1990 - VII R 78/89

    Gewährung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für einen Personkraftwagen der

  • VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.497

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3, welche die Klasse 1b enthielt

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1991 - 10 S 2069/91

    Kein Wiederaufleben der alten Fahrerlaubnis nach Entziehung und anschließender

  • FG Schleswig-Holstein, 10.01.2008 - 3 K 100/07

    Eine nachträgliche technische Verbesserung im Sinne von § 3 c Abs. 1 Satz 1

  • VG Trier, 21.01.2009 - 1 L 822/08

    Zuständige Behörde für die Rückgabe roter Kennzeichen

  • VG Trier, 20.12.2011 - 1 L 1538/11

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Ausübung eines Aussageverweigerungsrechtes

  • VG Trier, 23.04.2001 - 1 L 276/01

    Betreiben eines ausreichenden Ermittlungsaufwands vor der verkehrsbehördlichen

  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2007 - 7 L 652/07

    EU-Fahrerlaubnis, Rechtsmissbrauch, Tilgung, Gutachtenaufforderung

  • VG Berlin, 13.10.2009 - 4 K 103.09

    Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis; kongolesische Führerscheinkarte;

  • VG Dresden, 11.05.2005 - 14 K 822/04
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