Gesetzgebung
BGBl. I 1988 S. 797 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 23.06.1988, Seite 797
- Dritte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte
- vom 09.06.1988
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03
Anspruch eines Zahnarztes auf Ersatz von Auslagen
bb) Für den ärztlichen Bereich ist der Verordnungsgeber mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte vom 9. Juni 1988 (BGBl. I S. 797) einen anderen Weg gegangen. - BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R
Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder …
Außerdem entsteht ein fälliger Vergütungsanspruch des Arztes gegen den Patienten nicht ohne eine - hier fehlende - Honorarabrechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ in der seit 1. Juli 1988 geltenden Fassung, BGBl I 1988, 797; die ab 1. Januar 1996 geltende Neufassung enthält in den hier wesentlichen Punkten keine abweichenden Regelungen, BGBl I 1995, 1861). - BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 9/00 R
Ablehnung Sachverständiger, Kostenentstehung und Kostenerstattung in der …
Eine Honorarabrechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ in der hier einschlägigen, vom 1. Juli 1988 bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung, BGBl I 1988, 797) ist nach der vom LSG aufgenommenen Erklärung bisher nicht erteilt; sie ist aber nach der Rechtsprechung des Senats eine wesentliche Voraussetzung für den Kostenerstattungsanspruch (hierzu ebenfalls Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung bestimmt;… BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17 S 78 f). - BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 10/00 R
Ablehnung Sachverständiger, Kostenentstehung und Kostenerstattung in der …
Eine Honorarabrechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ in der hier einschlägigen, vom 1. Juli 1988 bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung, BGBl I 1988, 797) ist nach der vom LSG aufgenommenen Erklärung bisher nicht erteilt; sie ist aber nach der Rechtsprechung des Senats eine wesentliche Voraussetzung für den Kostenerstattungsanspruch (hierzu ebenfalls Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung bestimmt;… BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17 S 78 f).