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   BGBl. I 1989 S. 1834   

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BGBl. I 1989 S. 1834 (https://dejure.org/1989,19676)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 12.10.1989, Seite 1834
  • Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Orthopädieverordnung - OrthV)
  • vom 04.10.1989

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Ähnlich ist in § 18 Abs. 1 Satz 4 "Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz" mit der am 1.1.1990 in Kraft getretenen Fassung (BGBl I 1989, 1834) zur Hilfsmittelversorgung bestimmt: "Unbewegliche Gegenstände werden nicht geliefert.".
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Eine derartige (teilweise) Gleichsetzung der Funktionen wäre jedoch allenfalls dann berechtigt, wenn auch in der gesetzlichen UV verletzungsbedingte Mehraufwendungen ähnlich zusätzlich kompensiert würden wie (gemäß der Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem BVG vom 4.10.1989, BGBl I 1834) in der Kriegsopferversorgung.
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 P 4/08 R

    Anspruch auf Einbau einer Deckenliftanlage als wohnumfeldverbessernde Maßnahme in

    Ähnlich ist in § 18 Abs. 1 Satz 4 "Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz" mit der am 1.1.1990 in Kraft getretenen Fassung (BGBl I 1989, 1834) zur Hilfsmittelversorgung bestimmt: "Unbewegliche Gegenstände werden nicht geliefert.".
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 25/05 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus

    Eine derartige (teilweise) Gleichsetzung der Funktionen wäre jedoch allenfalls dann berechtigt, wenn auch in der gesetzlichen UV verletzungsbedingte Mehraufwendungenähnlich zusätzlich kompensiert würden wie (gemäß der Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem BVG [OrthV] vom 4. Oktober 1989, BGBl I 1834) in der Kriegsopferversorgung.
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 RJ 25/05 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zusammentreffen von Rente aus der

    Eine derartige (teilweise) Gleichsetzung der Funktionen wäre jedoch allenfalls dann berechtigt, wenn auch in der gesetzlichen UV verletzungsbedingte Mehraufwendungen ähnlich zusätzlich kompensiert würden wie (gemäß der Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem BVG vom 4.10.1989, BGBl I 1834) in der Kriegsopferversorgung.
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Gleiches gilt für den in § 18 Orthopädieverordnung (OrthV) vom 4. Oktober 1989 (BGBl I 1834) ohne den Zusatz "allgemein" enthaltenen Begriff des Gebrauchsgegenstandes des täglichen Lebens.
  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93

    Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe -

    Nach der Orthopädie-Verordnung (OrthV) vom 4. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1834) seien die Kosten für die Sonderausstattung in Motorfahrzeugen mit einem automatischen Getriebe zu übernehmen.

    Die ausreichende gesetzliche Grundlage für die nach § 24a Buchst a Bundesversorgungsgesetz (BVG) erlassene Orthopädie-Verordnung vom 4. Oktober 1989 (BGBl I 1834 - OrthV) wird im folgenden unterstellt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - L 22 KN 28/02

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Eine derartige (teilweise) Gleichsetzung der Funktionen wäre jedoch allenfalls dann berechtigt, wenn auch in der gesetzlichen UV verletzungsbedingte Mehraufwendungen ähnlich zusätzlich kompensiert würden wie (gemäß der Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem BVG vom 4.10.1989, BGBl I 1834) in der Kriegsopferversorgung.
  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 2/95

    Besondere Härte iS. von § 89 BVG

    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nicht mehr die Gewährung eines Zuschusses als Ersatzleistung im Rahmen der orthopädischen Versorgung gemäß § 38 OrthV idF der Bekanntmachung vom 4. Oktober 1989 (BGBl I 1834), der für die Anfertigung von Maßkonfektionskleidung und Maßkleidung die Übernahme von Mehrkosten im notwendigen Umfang bis zu 480, 00 DM jährlich vorsieht, wenn eine Änderung von Konfektionskleidung nicht ausreicht, um eine wesentliche Deformierung des Rumpfes auszugleichen; das Tragen eines Hilfsmittels am Rumpf kann dabei kraft ausdrücklicher Anordnung einer wesentlichen Deformierung gleichgesetzt werden.
  • LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 1 P 15/08

    Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der sozialen

    Ähnlich ist in § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz mit der am 01.01.1990 in Kraft getretenen Fassung (BGBl. I 1989, 1834) zur Hilfsmittelversorgung bestimmt: "Unbewegliche Gegenstände werden nicht geliefert.".
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RV 15/95

    Lieferung von Hilfsmitteln iS. der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der

  • BSG, 30.08.2017 - B 3 KR 35/17 B
  • LSG Sachsen, 13.12.2001 - L 1 V 5/01

    Erstattung der Kosten für die Instandsetzung einer Unterschenkelprothese

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - L 2 V 60/01

    Kriegsopferversorgung - Hilfsmittelversorgung - elektrischer Rollstuhl mit einer

  • SG Meiningen, 16.03.2005 - S 4 KR 1087/02

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem Hilfsmittel - hier: orthopädische

  • VG Freiburg, 15.10.2001 - 7 K 2325/00

    Kostenübernahme für den Einbau behinderungsgerechter Fenster

  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 17/93
  • LSG Saarland, 27.11.2001 - L 5b V 6/00

    Hilfsmittelversorgung - orthopädische Ski-Langlaufschuhe -

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