Gesetzgebung
BGBl. I 1989 S. 1848 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 19.10.1989, Seite 1848
- Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
- vom 10.10.1989
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 4/06 R
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Zahlungen zur Abgeltung eines Anspruchs auf …
Danach gehören nämlich kraft ausdrücklicher Bestimmung zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn auch Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis und Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gewährt werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverodnung, idF vom 10. Oktober 1989, BGBl I S 1848). - FG Hamburg, 21.08.2013 - 1 K 87/12
Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen: § 50d Abs. 8 EStG 2002 und später …
Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Person - wie im Streitfall - im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (vgl. auch § 1 Abs. 2 Satz 2 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LStDV -, BGBl I 1989, 1848). - LSG Sachsen, 19.07.2016 - L 5 RS 426/12
Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer - Zugehörigkeit zur …
Der Steuerbefreiungstatbestand des § 3 Nr. 52 EStG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), die am 1. August 1991 galt, greift im konkreten Fall nicht.
- VG Düsseldorf, 29.01.2014 - 26 K 3079/13
Rechtsweg; Feuerwehr; Beamte; Freizeitausgleich; Steuerabzug; Einkommenssteuer; …
vgl. zudem § 2 Abs. 2 Nr. 2 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) geändert worden ist (LStDV), wonach zum Arbeitslohn auch Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis gehören. - FG Hamburg, 07.09.1999 - I 1154/97
Arbeitsverhältnis bei Umzugshilfe mit Fahrzeuggestellung
Nach § 1 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung i.d.F. vom 10.10.1989 (BGBl I S. 1848) liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. - FG Hamburg, 06.06.1995 - I 122/94
Anfall von Umsatzsteuer für Einnahmen aus der Mitwirkung an einem Musical/ …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 25.01.1995 - I 99/93
Anforderungen an die Aufhebung eines Umsatzsteuerbescheides; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar