Gesetzgebung
BGBl. I 1990 S. 422 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 13.03.1990, Seite 422
- Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG)
- vom 07.03.1990
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (30)
- BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
Metall auf Metall
Die Revision berücksichtigt nicht, dass die frühere Bestimmung des § 98 Abs. 4 Satz 2 UrhG, wonach Vernichtungsmaßnahmen erst vollzogen werden dürfen, nachdem dem Eigentümer gegenüber rechtskräftig darauf erkannt worden ist, bei der Neufassung des § 98 UrhG durch das am 1. Juli 1990 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG) vom 7. März 1990 (BGBl. I S. 422) ersatzlos entfallen ist. - OLG Frankfurt, 22.08.2017 - 11 U 71/16
YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß …
Dass auch der Gesetzgeber des Jahres 1989 mit der Formulierung "Anschrift" in § 101a UrhG (nur) an die Postanschrift gedacht haben dürfte, schließt jedoch nicht aus - und steht auch dem seinerzeitigen Verständnis dieser Regelung als abschließend (vgl. BT-Drucks 11/4792 S. 31) nicht entgegen -, dass mit der Änderung der Kommunikationsgewohnheiten und dem Siegeszug des elektronischen Geschäftsverkehrs das Verständnis dieses Begriffes dem allgemeinen Sprachgebrauch anzupassen ist.Dies dient zum einen dem Schutz des Auskunftsverpflichteten vor zu weitgehender Ausforschung und schafft insoweit Rechtssicherheit; es ermöglicht aber andererseits auch eine rasche Durchsetzung des Anspruchs" (BT-Drucks. 11/4792 S. 31 unter Ziffer 4a.).
- BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03
Parfümtestkäufe
aa) Der von der Klägerin mit ihrem Klageantrag zu 1 geltend gemachte Anspruch auf Auskunftserteilung gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 2 MarkenG setzt voraus, dass einer der in § 19 Abs. 1 MarkenG genannten Verletzungstatbestände erfüllt ist; er besteht unabhängig davon, ob schuldhaftes oder lediglich objektiv rechtswidriges Verhalten vorliegt (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie, BT-Drucks. 11/4792 v. 15. Juni 1989 = BlPMZ 1990, 173, 184).Denn der mit dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 7. Mai 1990 (BGBl. I S. 422) in § 25b WZG eingeführte und in § 19 MarkenG übernommene Auskunftsanspruch soll grundsätzlich für alle Markenrechtsverletzungen - nicht nur für sog. Pirateriefälle - gelten (Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie, BlPMZ 1990, 173, 175;… vgl. auch BGH, Urt. v. 11.7.2002 - I ZR 35/00, GRUR 2002, 1063, 1067 - Aspirin;… Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 19 Rdn. 7;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 19 Rdn. 11;… Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 19 Rdn. 20).
- BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16
Feldmausbekämpfung
Die daraus resultierende Gefahr, dass Dritte materiell zu Unrecht in ihrer durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten wirtschaftlichen Betätigung behindert werden, ist bei Rechten, die auf den Schutz von Verfahren gerichtet sind, tendenziell höher, weil diese typischerweise nicht anhand von Zeichnungen oder chemischen Formeln, sondern nur verbal beschrieben werden können (vgl. BT-Drucks. 11/5744, S. 33). - OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04
Auskunftspflicht eines Access-Providers
Die Vermutungsregel des § 12 Abs. 2 UWG findet auf die Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche im Verfügungsverfahren keine entsprechende Anwendung (BT-Drucks. 11/4792, S. 32;… Möhring/Nicolini/Lütje, UrhG, 2. Aufl., Rn. 14 zu § 101 a UrhG).Benannt sind in der im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 07.03.1990 (BGBl. I 422) eingefügten Vorschrift des § 101a Abs. 1 UrhG nur die Herstellung und Verbreitung von Vervielfältigungsstücken, also die körperlichen Verwertungsrechte der §§ 16 und 17 UrhG.
Bei der Einführung des § 101a UrhG hatte der Gesetzgeber eine konkrete Situation, nämlich die Bekämpfung der Produktpiraterie durch Offenlegung der Vertriebsketten, vor Augen (BT-Drs. 11/4792, S. 30).
Allein die fehlende Benennung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung zum Zeitpunkt der Schaffung des Auskunftsanspruchs kann die Planwidrigkeit schon deshalb nicht begründen, weil - wie bereits dargestellt - die öffentliche Zugänglichmachung nicht das einzige unerwähnte Urheberrecht in § 101a Abs. 1 UrhG ist, sondern vielmehr der Auskunftsanspruch in Kenntnis anderer Verwertungsarten bewusst auf die Vervielfältigung und Verbreitung gem. §§ 16, 17 UrhG beschränkt wurde, um die geschäftliche Produktpiraterie einzudämmen (BT-Drs. 11/4792, S. 30).
Gerade diese Bezeichnung eines einzelnen Urheberrechtsverletzers dürfte jedoch mit Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 11/4792, S. 30) kaum zu vereinbaren sein.
- BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94
Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände
Die Regelung geht zurück auf das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG) vom 7. März 1990 (BGBl. I S. 422), das einen generellen zivilrechtlichen Vernichtungsanspruch eingeführt hat: im Warenzeichengesetz (§ 25 a) und in anderen Sonderschutzgesetzen (Urheberrechts-, Geschmacksmuster-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz- und Sortenschutzgesetz).Er hat dies für notwendig erachtet, um den Interessen des Schutzrechtsinhabers Genüge zu tun und den zunehmenden Schutzrechtsverletzungen wirksam begegnen zu können (vgl. Begr. zum Reg.Entwurf, BT-Drucks. 11/4792 S. 15, 27 = BlPMZ 1990, 173, 181).
Der damit verbundene generalpräventive Effekt werde gerade im Rahmen internationaler Überlegungen zur wirksamen Bekämpfung der Produktpiraterie besonders hervorgehoben (Begr. zum Reg.Entwurf, BT-Drucks. 11/4792, S. 15, 27 ff. = BlPMZ 1990, 173, 181 f.).
Der Gesetzgeber hat angesichts der Vielgestaltigkeit der Fälle bewußt darauf verzichtet, Beispiele für die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu nennen (vgl. Begr. zum Reg.Entwurf, BT-Drucks. 11/4792, S. 15, 27 = BlPMZ 1990, 173, 182).
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
Scannertarif
Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass der doppelte Vergütungssatz nach § 54f Abs. 3 UrhG a.F. nur verlangt werden kann, wenn der Meldepflichtige schuldhaft gegen seine Meldepflicht verstoßen hat (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie, BT-Drucks. 11/5744, S. 35). - OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06
Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für …
Nach dieser Bestimmung, die durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (Produktpirateriegesetz) vom 07.05.1990 (BGBl I S. 422) mit Wirkung vom 01.07.1990 eingeführt worden ist, kann derjenige, der im geschäftlichen Verkehr durch die Herstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungsstücken das Urheberrecht verletzt, vom Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg dieser Vervielfältigungsstücke nach Maßgabe von § 101a Abs. 2 UrhG in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass dies im Einzelfall unverhältnismäßig ist.Verletzer im Sinne von § 101a Abs. 1 UrhG ist grundsätzlich auch der Störer, der ggf. schuldlos zu einer Urheberrechtsverletzung beigetragen hat; dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzesmaterialien (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie, BT-Drucks. 11/4792, S. 31;… ebenso Schricker/Wild, Urheberrecht, 3. Aufl., § 101a, Rdn. 7; a.M. OLG Frankfurt ZUM 2005, 324, 326 f.).
- LG Hamburg, 07.07.2004 - 308 O 264/04
Auskunftsansprüche gegenüber Internet-Providern wegen Urheberrechtsverletzungen …
Der Gesetzgeber hat 1990 bei der Einführung des § 101 a durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 07.03.1990 (BGBl. I 422) noch keine Regelung zu Drittauskünften bei Fällen öffentlicher Zugänglichmachung treffen wollen.Die Begründungen zur Einführung zivilrechtlicher Drittauskunftsansprüche im Immaterialgüterschutz (vgl. BT-Drucks. 11/4792 v. 15.06.1989, Begründung unter B. III, zit. bei Schulze, Materialien zum Urheberrechtsgesetz, Bd. 2 [1997] S. 776 ff.) lassen nicht darauf schließen, dass durch Anknüpfung an die "Vervielfältigung" und die "Verbreitung" Drittauskünfte für Verletzungshandlungen durch öffentliche Zugänglichmachung ausgeschlossen werden sollten.
Die Auskunft soll den Rechtsinhaber in die Lage versetzen, mögliche Bezugsquellen der Vertriebskette zu ermitteln und diese zu "verschließen", um dadurch weitere Verletzungshandlungen verhindern zu können (BT-Drucks. 11/4792 vom 15.06.1989, Begründung unter B. III. 1. und 2. d) = Schulze a.a.O. S. 776, 778; vgl. auch Möhring/Nicolini/Lütje, UrhG, 2. Aufl. 2000, § 101 a Rz. 1 m.w.N.).
Das widerspräche nicht nur der in § 101 a UrhG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung, nach der gerade auch dem Verletzten eigene Möglichkeiten der Störerermittlungen eröffnet werden sollen (vgl. BT-Drucks. 11/4792 v. 15.06.1989, Begründung B. III. 2. und 4., zit. bei Schulze a.a.O. S. 776 ff. und 779 ff.).
- BGH, 13.11.2003 - I ZR 187/01
"Kontrollbesuch"; Rechtstellung der Verwertungsgesellschaft; Recht zur Kontrolle …
Die Pflicht zur Zahlung des doppelten Vergütungssatzes ist durch die aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 7. März 1990 (BGBl. I 422) eingeführte Vorschrift des § 54 Abs. 5 Satz 3 UrhG gesetzlich geregelt worden und durch das Gesetz zur Änderung des Patentgebührengesetzes und anderer Gesetze vom 25. Juli 1994 (BGBl. I 1739) nunmehr in § 54g Abs. 3 UrhG enthalten. - BGH, 29.07.2008 - X ZB 23/07
Reichweite des Schutzrechtsausschlusses; Abgrenzung von Erzeugnis- und …
- BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
"Heidemörder"
- BFH, 05.10.1999 - VII R 88/98
Finanzrechtsweg - Bundesfinanzbehörden - Warenverkehr - Verbote und …
- BFH, 07.10.1999 - VII R 89/98
Markenrechtsverletzende Parallelimporte, Rechtsweg
- OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
- OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/15
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
- BGH, 11.05.2000 - X ZB 26/98
Sintervorrichtung; Anmeldung eines Gebrauchsmusters nach vorheriger …
- BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94
"Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein …
- OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06
Urheberrecht: Zulässigkeit einer zur vollständigen Erfüllung führenden …
- LG Düsseldorf, 06.01.2015 - 4b O 142/13
Radsatzpresse
- OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 933/90
Ungleichbehandlung von Prozeßparteien betreffend Kostentragung bzw. …
- OLG Köln, 12.06.2003 - 6 W 35/03
Anwendbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des UWG im Markenrecht
- OLG Frankfurt, 25.08.2011 - 11 W 29/11
Prüfungsmaßstab für Offensichtlichkeit im Rahmen von § 101 b UrhG
- OLG Köln, 30.05.1997 - 6 U 162/95
Voraussetzungen der Verdoppelung der Vertreibervergütung für Fotokopiergeräte
- OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 4 U 176/03
- Außendienstmitarbeiter -, Vermögensberater, Ausspannung, Unterlassung, …
- OLG Koblenz, 23.04.2001 - 2 Ws 150/01
Markengesetz offensichtliche Rechtsverletzung Durchfuhr Transit
- LG Düsseldorf, 04.12.2014 - 4b O 123/13
Falzmaschinenverbund
- LG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 O 208/99
Belegvorlage
- VGH Bayern, 04.11.1992 - 7 B 90.3264