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   BGBl. I 1990 S. 880   

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BGBl. I 1990 S. 880 (https://dejure.org/1990,19759)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 22.05.1990, Seite 880
  • Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • vom 14.05.1990

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    e) Die danach gebotene Prüfung erfordert auch die Einbeziehung des Gesichtspunktes des Schutzes gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl I S. 880), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 1995 (BGBl I S. 930) - BImSchG - und gegen sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit.
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Aus dieser Überschreitung der planungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle, bis zu der beim Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen den Eigentümern benachbarter Grundstücke die Hinnahme von Verkehrsgeräuschen ohne Ausgleich angesonnen wird (vgl. §§ 41 Abs. 1, 43 Abs. 1 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990, BGBl. I S. 880, und nunmehr die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV - vom 12. Juni 1990, BGBl. I S. 1036), hat das Berufungsgericht gefolgert, daß damit zugleich auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht mehr gewahrt seien.
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15. März 1974 i. d. F. vom 14. Mai 1990 (BGBl I S. 880) trifft abfallwirtschaftliche Regelungen, insbesondere für genehmigungsbedürftige Anlagen.
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