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   BGBl. I 1991 S. 150   

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BGBl. I 1991 S. 150 (https://dejure.org/1991,18230)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 02.02.1991, Seite 150
  • Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und der Rechtsanwälte
  • vom 29.01.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (92)

  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14

    Notarkosten: Voraussetzungen für das Entstehen einer Entwurfsgebühr

    Er hielt die Beschränkung der Berufsausübung auf den Amtsbereich für unentbehrlich, um die einzelnen Notarstellen lebensfähig und möglichst gleichbleibend leistungsfähig zu erhalten und das Notariat insgesamt bedarfsgerecht und flächendeckend zu organisieren (BT-Drucks. 11/8307, S. 18; vgl. Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, BGHZ 196, 271 Rn. 23; BVerfG, NJW 2000, 3486, 3487).

    Wie bereits ausgeführt verfolgt die Norm den Zweck, die einzelnen Notarstellen lebensfähig und möglichst gleichbleibend leistungsfähig zu erhalten und das Notariat damit insgesamt bedarfsgerecht und flächendeckend zu organisieren (BT-Drucks. 11/8307, S. 18; Senatsurteil vom 3. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, aaO Rn. 23, BVerfG, NJW 2000, 3486, 3487).

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    Ihre beruflichen Interessen träfen sich mit dem Verlangen der Rechtsuchenden nach einer möglichst hohen Befähigung der Rechtsanwälte, die sie beraten und vertreten sollen (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 11/8307, S. 19).
  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 5/15

    Notarstellenbesetzung: Anforderungen an die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

    Diese besondere Bestellungsvoraussetzung wurde in die Bundesnotarordnung eingefügt, um eine Vertrautheit der Bewerber mit der Praxis der Rechtsbesorgung und deren organisatorischer Bewältigung, Sicherheit im Umfang mit dem rechtsuchenden Bürger und durch Erfahrung vermitteltes Verständnis für dessen Anliegen sicherzustellen (vgl. BT-Drucks. 11/6007, S. 10; BVerfG, DNotZ 2003, 375; Senatsurteil vom 23. November 2015 - NotZ(Brfg) 2/15, WM 2016, 234 Rn. 19).

    Während dies beim Nur-Notar durch den mehrjährigen Anwärterdienst gewährleistet wird, hielt der Gesetzgeber für den Bereich des Anwaltsnotariats die Zeit einer praktischen Einführung in die Rechtsbesorgung für erforderlich (vgl. BT-Drucks. 11/6007, S. 10).

    Denn wie bereits ausgeführt soll durch die in § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNotO enthaltene besondere Bestellungsvoraussetzung sichergestellt werden, dass der Bewerber vor seiner Bestellung eine Vertrautheit mit der Praxis der Rechtsbesorgung und deren organisatorischer Bewältigung, Sicherheit im Umfang mit dem rechtsuchenden Bürger, durch Erfahrung vermitteltes Verständnis für dessen Anliegen und hinreichende Erfahrung mit unterschiedlichen Rechtsuchenden erworben hat (vgl. BT-Drucks. 11/6007, S. 10; BT-Drucks. 16/4972, S. 11; BVerfG, DNotZ 2003, 375; Senatsurteil vom 23. November 2015 - NotZ(Brfg) 2/15, WM 2016, 234 Rn. 19).

    Durch das Erfordernis der örtlichen Wartezeit soll vielmehr sichergestellt werden, dass der Bewerber Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen erlangt hat und vor Ort bereits über eine eingerichtete Anwaltskanzlei und damit über die organisatorischen Voraussetzungen verfügt, um das Büro an die Erfordernisse des Notaramts anzupassen (vgl. BT-Drucks. 11/6007, S. 10).

    Die unterschiedliche Behandlung gegenüber Nur-Notaren ist dadurch gerechtfertigt, dass letztere vor der Übertragung eines Notaramts einen mehrjährigen Anwärterdienst ableisten müssen (vgl. BT-Drucks. 11/6007, S. 10; BT-Drucks. 16/4972, S. 1, 11).

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Einfügung der §§ 42a ff. BRAO a.F., welche die Fachanwaltschaft regelten, wie folgt begründet (BT-Drucks. 11/8307, S. 19):.
  • BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 56/15

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Verzicht des Rechtsanwalts auf die ihm

    (a) Eine Vorschrift über den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wurde in die Bundesrechtsanwaltsordnung erstmals im Zusammenhang mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen durch das Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und der Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl. I S. 150; im Folgenden: BRAO a.F.) - als § 42c Abs. 1 Satz 2 BRAO a.F. - eingefügt.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern für das Amt des Notars steht der Landesjustizverwaltung seit der Neufassung des § 6 BNotO durch das Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29.1.1991 (BGBl. I, 150) kein Ermessen mehr zu.

    Durch das Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl I S. 150) hat sich hieran nichts geändert.

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

    Die "erfolgreiche Teilnahme" an freiwilligen Vorbereitungskursen beruflicher Organisationen, die nach § 6 Abs. 3 S. 2 BNotO in die Bewertung der fachlichen Eignung einbezogen werden kann, setzt nach der zum neuen Zulassungsrecht (Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991, BGBl I 150) entwickelten (Beschlüsse v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, BGHZ 124, 327; NotZ 48/92, DNotZ 1994, 328; NotZ 45/92, NJW 1994, 1870; NotZ 47/92, LM BNotO § 6 Nr. 17) und gefestigten (Beschlüsse v. 25. April 1994, NotZ 20/93, BGHZ 126, 39; NotZ 19/93, Nds. Rpfl. 1994, 330) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Möglichkeit des Mißerfolges voraus.

    Der Senat ist in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 1993 von dem in den Materialien zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers ausgegangen, mit § 6 Abs. 3 S. 2 BNotO zu einer Objektivierung des Auswahlverfahrens beizutragen (Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages, BT-Drucks. 11/8307, S. 5 und 18).

    Die gegenüber dem Regierungsentwurf (BT-Drucks. 11/6007, Anlage 1, S. 4, 10 f) damit erzielte Konkretisierung des Merkmals der fachlichen Eignung machte es nach Auffassung des Rechtsausschusses möglich, von dem ursprünglich vorgesehenen Gutachten des Vorstands der Notarkammer über die fachlichen Kenntnisse des Bewerbers (§ 6 c Reg. Entwurf) abzusehen.

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 54/06

    Bestellung württembergischer Bezirksnotare zu hauptberuflichen Notaren;

    a) Der Begriff des "Notars im Landesdienst" fand erstmals durch Art. 1 Nr. 32 des Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl. I S. 150) Eingang in § 115 BNotO.

    Ausweislich der Begründung des der Änderung zugrunde liegenden Gesetzentwurfs sollte im Wege einer lediglich redaktionellen Änderung dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das badische Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit außer Kraft getreten war und die Amtsbezeichnung der Notare im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe nunmehr "Notare im Landesdienst" laute (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, BT-Drucks. 11/6007 S. 15).

  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Nach der Neuregelung der Notarzulassung durch das Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl. 1991, 150) ist es im Unterschied zum alten Recht nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 1. August 1991 nicht möglich, einen zu Unrecht abgelehnten Bewerber für ein Rechtsanwaltsnotariat nach der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zusätzlich zu bestellen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur BNotO vor der Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl. I. 150) können Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen des § 111 BNotO grundsätzlich nicht mit der Beschwerde angefochten werden (vgl. neuestens Senatsbeschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 24/92 m.w.N., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Ein Ausnahmefall, der die Zulässigkeit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof rechtfertigen könnte, ist in den Fällen der vorliegenden Art auch im Hinblick auf die Änderung des Zulassungsrechtes der Notare durch das Gesetz vom 29. Januar 1991 (a.a.O.) nicht gegeben.

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 16/91

    Berücksichtigung von Wartezeiten bei Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen

    Bei der Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen zum Anwaltsnotariat (Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und der Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991, BGBl I 150) war der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gehalten, Übergangsregelungen zugunsten derjenigen Notarbewerber zu erlassen, die die nach altem Recht zulässigen Wartezeiten bereits teilweise erfüllt hatten.

    Mit Bescheid vom 11. Februar 1991 wies der Antragsgegner den Antrag auf Bestellung zum Notar zurück, da der Antragsteller bis zum Inkrafttreten der durch das Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl I 150) geänderten Zulassungsvorschriften am 1. August 1991 nicht mehr beide Wartezeiten erfüllen werde.

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

  • BVerfG, 29.10.1992 - 1 BvR 1581/91

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Altersgrenze für Notare

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 14/96

    Pflicht des Notars zur räumlichen Beschränkung seiner Beurkundungstätigkeit

  • BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93

    Bewertung der fachlichen Eignung für ein Notariat - Feststellung der

  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 5/92

    Anspruch auf Bestellung zum Anwaltsnotar in Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 647/98

    Zum Berufsrecht der Notare

  • BGH, 16.03.2015 - NotZ(Brfg) 10/14

    Erlöschen des Notaramts mit Erreichen der Altersgrenze: Geltung für einen vor

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 36/94

    Notarstelle - Örtliche Wartezeit - Freistellung

  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 2251/02

    Keine Grundrechtsverletzung durch Regelung des BNotO § 6 Abs 2 Nr 1 und der im

  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 2/91

    Anspruch auf Bestellung zum Notar - Voraussetzungen der Zulassung zum Notar -

  • OLG Köln, 29.02.2008 - 2 VA (Not) 14/07

    Notarassessor; Aufforderung zur Bewerbung

  • BGH, 04.07.1991 - I ZR 2/90

    Anwaltswerbung - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 8/01

    Aufhebung der Auswahlentscheidung betreffend die Besetzung einer Notarstelle;

  • BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 1/16

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Anspruch auf Wiederbestellung zum Notar mit

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 46/92

    Begriff der persönlichen und fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung der

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 53/06

    Bestellung württembergischer Bezirksnotare zu hauptberuflichen Notaren;

  • KG, 11.07.2002 - Not 10/01

    Heraufsetzung der Bedürfniszahlen in Berlin im Jahr 2000 von

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 1/92

    Zulassung als Anwaltsnotar in Niedersachsen

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 2/97

    Wirksamkeit des Auswahlverfahrens für Notare in Bayern nach dem

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 24/96

    Bestellung zum Notar - Bewerbung um eine im Amtsblatt ausgeschriebene Notarstelle

  • BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94

    Entfernung eines Notars aus dem Dienst auf Grund zweifachen Dienstvergehens - Im

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92

    Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2019 - 9 S 2567/17

    Höchstaltersgrenze für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 4/92

    Änderung des die Zulassung von Notaren regelnde Rechts ohne eine

  • BGH, 28.03.1991 - NotZ 27/90

    Notarrecht - Amtsstelle - Justizverwaltungen - Notarstellenvergabe - Amtssitz -

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 13/92

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Anwendbares Zulassungsrecht im Fall des Fehlens

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 4/91

    Berücksichtigung der abgeleisteten Wehrdienstzeit eines Notarbewerbers im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 3/97

    Feststellungsinteresse, Verweis auf eine andere Rechtsschutzform und Zumutbarkeit

  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/92

    Änderung des die Zulassung von Notaren regelnde Rechts ohne eine

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2016 - 5 S 852/16

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Erlöschen des Amtes eines

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 66/92

    Kanzleieröffnungsanzeige - Berufswidrige Werbung

  • BVerwG, 23.12.1992 - 1 C 19.90

    Rechtsanwalt - Fachanwaltsbezeichnung - Ehrengerichte - Zuständigkeit

  • OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Notarstelle

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 24/97

    Berücksichtigung der 5-jährigen Wartezeit bei der Auswahl eines Notarbewerbers;

  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 21/93

    Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes - Übergangsregelung für Notarbewerber -

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 5/93

    Anspruch auf Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Frankfurt am Main - Recht auf

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92

    Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 15/92

    Antrag auf anderweitige Zulassung als Rechtsanwältin - Verlegung eines Amtssitzes

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 1/93

    Anwendbares Zulassungsrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 59/92

    Anrechnung der Tätigkeitsdauer als Notarvertreter auf die Wartezeit - Recht auf

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 23/92

    Fehlen einer Übergangsregelung für ältere Bewerber im so genannten

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 45/92

    Berücksichtigung einzelner Niederschriften bei der Beurteilung der Eignung eines

  • BGH, 14.01.1991 - NotZ 9/90
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 47/92

    Zulässigkeit einer Bewertungsobergrenze für beurkundete Niederschriften von

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 27/94

    Ausgestaltung der Bewerbungsfrist für Notarstellen als Ausschlußfrist

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 58/92

    Kriterien für die Auswahl unter mehreren für das Amt eines Notars geeigneten

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 20/92

    Übernahme von DDR-Anwaltsnotaren

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 15/91

    Bestellung eines Anwaltsnotars in Hessen

  • KG, 21.08.2007 - Not 16/07

    Auswahlverfahren zur Besetzung einer Notarstelle: Zulässigkeit von

  • OLG Stuttgart, 12.01.2007 - Not 12/06

    Notarbestellung: Besetzung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im

  • OLG Koblenz, 23.02.2000 - Not 1/00

    Aufstellung von allgemeinen Altersgrenzen für die Bestellung von Notarvertretern

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 48/92

    Berücksichtigung eines freiwilligen Vorbereitungskurses für das Amt des

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93

    Falschaussage - Amtsenthebung

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 49/92

    Gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung der Justizverwaltung bei der

  • BFH, 15.07.1998 - II R 24/96

    Vereinbarungen in Sozietätsvertrag - Recht auf wiederkehrende Leistungen -

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 4/95

    Berücksichtigung der Dauer der Anwaltstätigkeit eines Notarbewerbers

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 17/91

    Notarbestellung in Hessen

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 16/92

    Einhaltung einer allgemeinen Wartezeit vor Bestellung eines Rechtsanwalts zum

  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 6/12

    Antrag eines Rechtsanwalts auf Anerkennung als "Fachbeistand für Sozialrecht";

  • BGH, 29.12.1993 - NotZ 39/92

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bei der Bestellung von Anwaltsnotaren -

  • BGH, 16.05.2012 - AnwZ (Brfg) 7/12

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Anerkennung als "Fachbeistand für Arbeitsrecht"

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 11/06

    Notarbestellung: Anwendbarkeit der auf einer Altersbegrenzung basierenden

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 29/92

    Bedürfnis der Rechtspflege für die Bestellung eines Notars - Prüfung des

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92

    Sperrfrist - Notarrecht - Ernennung - Gebührenüberhebung

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 25/92

    Notar - Zulassung - Gleichbehandlungsrecht - Notarbewerberin - Bedürfnisprüfung -

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 21/92

    Kein Rechtsmittel bei erfolglosem Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • BVerfG, 28.01.1993 - 1 BvR 142/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Führung einer

  • OVG Saarland, 08.05.2015 - 1 C 459/13

    Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit satzungsrechtlicher Einschnitte in die

  • BVerfG, 29.10.1992 - 1 BvR 39/92

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Altersgrenze für Notare

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 5/91

    Anwendbarkeit der früheren Rechtslage im Auswahlverfahren für Notarbewerber in

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 11/92

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Anwendbares Zulassungsrecht im Fall der

  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 8/92

    Änderung des die Zulassung von Notaren regelnden Rechts ohne eine

  • OLG Köln, 24.01.2013 - 2 X (Not) 17/12

    Vereinbarkeit der Altersgrenze für die notarielle Berufsausübung mit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 47/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 9/92

    Änderung des die Zulassung von Notaren regelnden Rechts ohne eine

  • BGH, 29.12.1993 - NotZ 26/92

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 37/92

    Beantragung der Bestellung zum Notar unter Befreiung von der 15-jährigen

  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93

    Antrag auf Bestellung als Notar - Erfüllung der erforderlichen Wartezeit -

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 34/92

    Ausnahmsweise Zugrundelegung des im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen

  • BVerfG, 29.10.1992 - 1 BvR 1951/91

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Altersgrenze für Notare

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