Gesetzgebung
BGBl. I 1991 S. 854 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 11.04.1991, Seite 854
- Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG)
- vom 05.04.1991
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (28)
- BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98
Übergangsmandat des Betriebsrats
aa) Soweit eine Kapitalgesellschaft, deren sämtliche Geschäftsanteile oder Aktien sich unmittelbar oder mittelbar in der Hand der Treuhandanstalt befinden, ihr Vermögen spaltet und das zur Spaltung eines Betriebs führt, bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, soweit sie betriebsratsfähig sind und nicht in einem Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (§ 1, § 13 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Spaltung von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG) vom 5. April 1991 (BGBl. I S 854)). - BSG, 07.12.2017 - B 5 RS 1/16 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Ein Übergang der Arbeitgebereigenschaft auf die Elektronicon-GmbH ist jedenfalls weder im Wege der nach § 12 Abs. 1 S 1 SpTrUG vom 5.4.1991 (BGBl I 854) geheilten Einzelübertragung (nachfolgend a) noch aufgrund einer Universalsukzession nach § 7 S 2 UmwVO erfolgt (nachfolgend b).aa) Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat mit dem zum 12.4.1991 in Kraft getretenen SpTrUG vom 5.4.1991 (BGBl I 854) im Zuge der Privatisierung einer Kapitalgesellschaft, deren sämtliche Geschäftsanteile oder Aktien sich unmittelbar oder mittelbar in der Hand der Treuhandanstalt befinden, die Möglichkeit eröffnet, ihr Vermögen in den neuen Formen der Aufspaltung oder der Abspaltung zu spalten und ihr Vermögen in jeweils einem einheitlichen Akt der "partiellen Universalsukzession" bzw "Spezialsukzession" auf neue, dadurch gegründete Kapitalgesellschaften als Sonderrechtsnachfolger zu überführen (§ 1 SpTrUG; vgl näher etwa Oetker, VersR 1992, 7) .
- BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93
"Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von …
Zutreffend hat das Berufungsgericht den Mangel der Übertragung einzelner Vermögensgegenstände als durch das Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen vom 5. April 1991 - BGBl. I 854 - gemäß dessen § 12 Abs. 1 als geheilt angesehen (vgl. auch Ganske, DB 1991, 791, 797).
- BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03
Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Treuhandanstalt; …
Er betrifft jedoch auch die regionalen Gasversorgungsgesellschaften, die von diesen ersten Kapitalgesellschaften erst im Juni 1991, nämlich mit deren Eintragung im Handelsregister, nach § 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG) vom 5. April 1991 (BGBl I S. 854) abgespaltet wurden.Die Dezentralisierung wurde vielmehr erst durch das Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG) vom 5. April 1991 (BGBl I S. 854) ermöglicht und erst danach in Angriff genommen.
- BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96
Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren
aa) Diese Regelung sollte ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 1992 gelten (§ 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen - SpTrUG - vom 5. April 1991, BGBl. I S. 854), um "übertragende Sanierungen" bei der Umstellung der ostdeutschen Wirtschaft auf marktwirtschaftliche Verhältnisse zu erleichtern (vgl. Landfermann, ZIP 1991, 826, 832). - BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren
Diese Vorschrift sollte ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 1992 gelten (§ 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen - SpTrUG - vom 5. April 1991, BGBl. I S 854). - BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01
Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit; …
Diese Möglichkeit wurde durch das Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG) vom 5. April 1991 (BGBl I S. 854) geschaffen. - BSG, 30.06.1998 - B 8 KN 10/96 R
Knappschaftliche Versicherung - bergbaulicher Betrieb - knappschaftliche Arbeiten …
Als Rechtsgrundlage war Art. 3 § 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 1991 zum Abkommen vom 16. Mai 1991 (BGBl II 1138) iVm den nach Art. 3 § 2 aaO entsprechend anzuwendenden §§ 2, 3, 7 bis 11, 13 und 15 des Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG) vom 5. April 1991 (BGBl I 854) angeführt. - BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 24.97
Betriebsnotwendigkeit von Vermögensgegenständen eines in Liquidation befindlichen …
Ob die Treuhandanstalt seinerzeit ihre Ziele auch mit den vom Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen vom 5. April 1991 (BGBl I 854) eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten hätte erreichen können, läßt der Senat offen. - BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/93
Rechtsstellung durch Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen …
Die Klägerin haftet deshalb gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG) vom 5. April 1991 (BGBl. I 854) als partielle Rechtsnachfolgerin des VEB V. dann nicht, wenn sie infolge einer Zuweisung des Gesellschaftsanteils an die S. GmbH nicht Gesellschafterin der Beklagten war. - OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
Verantwortlichkeit für die Altlastensanierung auf "Bahngrundstücken" insbesondere …
- BGH, 25.03.1999 - VII ZR 402/97
Gewährleistung im Rahmen eines zu Zeiten der ehemaligen DDR abgeschlossenen …
- BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung
- BSG, 30.06.1998 - B 8 KN 34/95 R
Knappschaftliche Versicherung in der SDAG Wismut nach der Aufteilung in die …
- BSG, 30.06.1998 - B 8 KN 14/96 R
Knappschaftliche Versicherung in der SDAG Wismut nach der Aufteilung in die …
- BSG, 30.06.1998 - B 8 KN 11/96 R
Knappschaftliche Versicherung in der SDAG Wismut nach der Aufteilung in die …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 859/11
- BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 93/00
Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren
- BSG, 30.06.1998 - B 8 KN 25/96 R
Knappschaftliche Versicherung in der SDAG Wismut nach der Aufteilung in die …
- BSG, 30.06.1998 - B 8 KN 12/96 R
Knappschaftliche Versicherung in der SDAG Wismut nach der Aufteilung in die …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-394/18
I.G.I.
- LSG Thüringen, 24.11.2015 - L 6 R 1939/12
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Thüringen, 24.11.2015 - L 6 R 1930/12
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 524/92
Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des …
- BGH, 01.07.1998 - VIII ZR 137/97
Veräußerung eines Einzelhandelsgeschäfts unter Einschaltung der Treuhandanstalt
- BGH, 10.05.1995 - XII ZR 8/94
Erinnerung gegen die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel - Entstehung einer …
- LAG Nürnberg, 10.03.1993 - 4 (2) TaBV 23/92
Betriebsbegriff i.S. von § 4 BetrVG
- ArbG Freiburg, 20.08.1996 - 4 BVGa 2/96
Bestellung eines Wahlvorstandes bei einer Betriebsratswahl; Anerkennung eines …