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   BGBl. I 1991 S. 886   

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BGBl. I 1991 S. 886 (https://dejure.org/1991,18607)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 24.04.1991, Seite 886
  • Neufassung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
  • vom 10.04.1991

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Wird zitiert von ... (74)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Die Kläger berufen sich vornehmlich auf § 8 Abs. 2 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes - KHG - in der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl I S. 886), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl I S. 378).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    a) Krankenhauspläne werden gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl I S. 886) von den Ländern zur Verwirklichung der in § 1 des Gesetzes genannten Ziele aufgestellt.
  • BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17

    Anspruch auf Zahlung allgemeiner Krankenhausleistungen: Begrenzung der

    § 20 Satz 1 KHG, der seit der Neufassung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886) nicht geändert worden ist, schließt, was bereits in der amtlichen Überschrift zum Ausdruck kommt, Krankenhäuser, die - wie die ARCUS Sportklinik - nach § 5 Nr. 2, 4 oder 7 KHG nicht gefördert werden, aus dem Geltungsbereich der Pflegesatzvorschriften (Dritter Abschnitt, §§ 16-20 KHG) grundsätzlich aus (Ausnahme: § 17 Abs. 5 KHG).
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