Gesetzgebung
BGBl. I 1992 S. 2044 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 23.12.1992, Seite 2044
- Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen
- vom 18.12.1992
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (189)
- BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R
Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von …
Die Ausgangsbescheide vom 16. Juli 1993 (Alg) und 12. April 1994 (Uhg) waren bereits bei ihrem Erlaß rechtswidrig, weil die Beklagte das Bemessungsentgelt für das Alg - das gemäß § 44 Abs. 8 und Abs. 3 Nr. 1 AFG auch der Bewilligung des Uhg zugrunde zu legen war - gemäß § 112 Abs. 2 und 3 AFG (idF, die § 112 AFG ab 1. Januar 1993 durch das Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044 erhalten hat), falsch berechnet hat.Die Beklagte hat hier bei der Ausgangsbewilligung von Alg die von dem Kläger im Bemessungszeitraum (April bis Juni 1993, vgl § 112 Abs. 2 Satz 1 AFG idF des Gesetzes vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044, der gemäß § 242q Abs. 7 AFG idF des 1. SKWPG auch der Ausgangsbewilligung von Uhg im April 1994 zugrunde zu legen war) erzielten 11.450 DM durch 305, 33 dividiert und mit 37, 5 multipliziert.
- BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 50/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - unzumutbare Belastung - …
Mit diesen Bescheiden macht die Beklagte noch eine Erstattungsforderung von 69.685 DM geltend, die sie auf § 128 AFG (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen und anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044, hier anwendbar in der durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994, BGBl I 1786, geänderten Fassung) stützt.Dies sollte einerseits der Entlastung der Arbeitgeber von den sozialen Folgekosten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem älteren, länger beschäftigten Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage vieler Arbeitgeber im Beitrittsgebiet dienen und andererseits im Hinblick darauf, daß vielfach Ausnahmen von der Erstattungspflicht anzuerkennen seien, der Verwaltungsvereinfachung (BT-Drucks 12/3211 S 31).
Eine sinngemäße Fortgeltung dieser Ausnahmen von der Erstattungspflicht für subventionierte Unternehmen ist unter der Geltung des § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG idF des Gesetzes vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) gleichwohl zu verneinen.
Diese Ergänzung des § 128 AFG hatte der Bundesrat ausdrücklich damit begründet (vgl BT-Drucks 12/3327 S 11), daß bereits im alten § 128 AFG ein Befreiungstatbestand "Gewährung öffentlicher Anpassungshilfen" enthalten und diese Regelung von der weiterhin zutreffenden Überlegung getragen gewesen sei, daß es widersprüchlich wäre, einem Unternehmen einerseits öffentliche Beihilfe zu gewähren und es andererseits mit einer Erstattungspflicht zu belasten.
Der Entwurf verhindere im übrigen nicht einen notwendigen Personalabbau in Unternehmen, denen öffentliche Anpassungshilfen gewährt würden, soweit sie die Kriterien der sozialen Auswahl berücksichtigten (BT-Drucks 12/3363 S 4 f).
Bereits im Regierungsentwurf (BT-Drucks 12/3211 S 26) wurde insoweit darauf hingewiesen, daß nach der neuen Fassung des § 128 AFG erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten über die ursprünglichen Fassungen des § 128 AFG hinaus zur Geltung gebracht werden könnten, wenn der Arbeitgeber darlege und nachweise, er habe das Arbeitsverhältnis durch eine sozial gerechtfertigte (betriebsbedingte) Kündigung beendet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG) oder es werde ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung begründet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AFG).
Für die verbleibenden Fälle wurde die Härteklausel derart gefaßt, daß sie in Abs. 2 Nr. 2, 2. Fall ohne das Erfordernis einer Existenzgefährdung auf konkrete arbeitsförderungsrechtliche Belange (Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze) Rücksicht nimmt (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Die hierfür von der Beklagten abgegebene Begründung, die Ausführungen in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 12/3211 S 26) setzten die Vorstellung des Gesetzgebers voraus, daß die Befreiung von der Erstattungspflicht nur bei Arbeitgebern eingreife, die von beiden Alternativen der Härteregelung betroffen sein könnten, läßt sich nicht nachvollziehen.
Nach der Begründung des Gesetzentwurfs hat sich die Stellungnahme zu der "schwierigen wirtschaftlichen Lage" zu äußern und muß durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, zB einen Wirtschaftsprüfer oder die Industrie- und Handelskammer, abgegeben werden (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Dieser Auffassung ist nicht zu folgen, weil bereits die Entstehungsgeschichte der Härtefallregelung wegen Arbeitsplatzgefährdung belegt, daß ein Entfallen der Erstattungspflicht bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht erst dann eintreten sollte, wenn sie den Grad der Existenzgefährdung erreichen (BT-Drucks 12/3211 S 26).
- BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 49/00 R
Ursächlicher Zusammenhang zwischen Erstattungsforderung und Gefährdung der …
Rechtsgrundlage für den noch streitigen Anspruch der Beklagten ist § 128 AFG (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen und anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044, hier anwendbar in der durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994, BGBl I 1786, geänderten Fassung).Dies sollte einerseits der Entlastung der Arbeitgeber von den sozialen Folgekosten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem älteren, länger beschäftigten Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage vieler Arbeitgeber im Beitrittsgebiet dienen und andererseits im Hinblick darauf, daß vielfach Ausnahmen von der Erstattungspflicht anzuerkennen seien, der Verwaltungsvereinfachung (BT-Drucks 12/3211 S 31).
Eine sinngemäße Fortgeltung dieser Ausnahmen von der Erstattungspflicht für subventionierte Unternehmen ist unter der Geltung des § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG idF des Gesetzes vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) gleichwohl zu verneinen.
Diese Ergänzung des § 128 AFG hatte der Bundesrat ausdrücklich damit begründet (vgl BT-Drucks 12/3327 S 11), daß bereits im alten § 128 AFG ein Befreiungstatbestand "Gewährung öffentlicher Anpassungshilfen" enthalten und diese Regelung von der weiterhin zutreffenden Überlegung getragen gewesen sei, daß es widersprüchlich wäre, einem Unternehmen einerseits öffentliche Beihilfe zu gewähren und es andererseits mit einer Erstattungspflicht zu belasten.
Der Entwurf verhindere im übrigen nicht einen notwendigen Personalabbau in Unternehmen, denen öffentliche Anpassungshilfen gewährt würden, soweit sie die Kriterien der sozialen Auswahl berücksichtigten (BT-Drucks 12/3363 S 4 f).
Bereits im Regierungsentwurf (BT-Drucks 12/3211 S 26) wurde insoweit darauf hingewiesen, daß nach der neuen Fassung des § 128 AFG erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten über die ursprünglichen Fassungen des § 128 AFG hinaus zur Geltung gebracht werden könnten, wenn der Arbeitgeber darlege und nachweise, er habe das Arbeitsverhältnis durch eine sozial gerechtfertigte (betriebsbedingte) Kündigung beendet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG) oder es werde ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung begründet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AFG).
Für die verbleibenden Fälle wurde die Härteklausel derart gefaßt, daß sie in Abs. 2 Nr. 2 (2. Fall) ohne das Erfordernis einer Existenzgefährdung auf konkrete arbeitsförderungsrechtliche Belange (Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze) Rücksicht nimmt (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Die hierfür von der Beklagten abgegebene Begründung, die Ausführungen in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 12/3211 S 26) setzten die Vorstellung des Gesetzgebers voraus, daß die Befreiung von der Erstattungspflicht nur bei Arbeitgebern eingreife, die von beiden Alternativen der Härteregelung betroffen sein könnten, läßt sich nicht nachvollziehen.
Nach der Begründung des Gesetzentwurfs hat sich die Stellungnahme zu der "schwierigen wirtschaftlichen Lage" zu äußern und muß durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, zB einen Wirtschaftsprüfer oder die Industrie- und Handelskammer, abgegeben werden (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Dieser Auffassung ist nicht zu folgen, weil bereits die Entstehungsgeschichte der Härtefallregelung wegen Arbeitsplatzgefährdung belegt, daß ein Entfallen der Erstattungspflicht bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht erst dann eintreten sollte, wenn sie den Grad der Existenzgefährdung erreichen (BT-Drucks 12/3211 S 26).
- BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 47/00 R
Ursächlicher Zusammenhang zwischen Erstattungsforderung und Gefährdung der …
Mit diesen Bescheiden macht die Beklagte noch eine Erstattungsforderung von 67.823,08 DM geltend, die sie auf § 128 AFG (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen und anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992, BGBl I 2044, hier anwendbar in der durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994, BGBl I 1786, geänderten Fassung) stützt.Dies sollte einerseits der Entlastung der Arbeitgeber von den sozialen Folgekosten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem älteren, länger beschäftigten Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage vieler Arbeitgeber im Beitrittsgebiet dienen und andererseits im Hinblick darauf, daß vielfach Ausnahmen von der Erstattungspflicht anzuerkennen seien, der Verwaltungsvereinfachung (BT-Drucks 12/3211 S 31).
Eine sinngemäße Fortgeltung dieser Ausnahmen von der Erstattungspflicht für subventionierte Unternehmen ist unter der Geltung des § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG idF des Gesetzes vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) gleichwohl zu verneinen.
Diese Ergänzung des § 128 AFG hatte der Bundesrat ausdrücklich damit begründet (vgl BT-Drucks 12/3327 S 11), daß bereits im alten § 128 AFG ein Befreiungstatbestand "Gewährung öffentlicher Anpassungshilfen" enthalten und diese Regelung von der weiterhin zutreffenden Überlegung getragen gewesen sei, daß es widersprüchlich wäre, einem Unternehmen einerseits öffentliche Beihilfe zu gewähren und es andererseits mit einer Erstattungspflicht zu belasten.
Der Entwurf verhindere im übrigen nicht einen notwendigen Personalabbau in Unternehmen, denen öffentliche Anpassungshilfen gewährt würden, soweit sie die Kriterien der sozialen Auswahl berücksichtigten (BT-Drucks 12/3363 S 4 f).
Bereits im Regierungsentwurf (BT-Drucks 12/3211 S 26) wurde insoweit darauf hingewiesen, daß nach der neuen Fassung des § 128 AFG erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten über die ursprünglichen Fassungen des § 128 AFG hinaus zur Geltung gebracht werden könnten, wenn der Arbeitgeber darlege und nachweise, er habe das Arbeitsverhältnis durch eine sozial gerechtfertigte (betriebsbedingte) Kündigung beendet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG) oder es werde ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung begründet (§ 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AFG).
Für die verbleibenden Fälle wurde die Härteklausel derart gefaßt, daß sie in Abs. 2 Nr. 2 (2. Fall) ohne das Erfordernis einer Existenzgefährdung auf konkrete arbeitsförderungsrechtliche Belange (Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze) Rücksicht nimmt (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Die hierfür von der Beklagten abgegebene Begründung, die Ausführungen in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 12/3211 S 26) setzten die Vorstellung des Gesetzgebers voraus, daß die Befreiung von der Erstattungspflicht nur bei Arbeitgebern eingreife, die von beiden Alternativen der Härteregelung betroffen sein könnten, läßt sich nicht nachvollziehen.
Nach der Begründung des Gesetzentwurfs hat sich die Stellungnahme zu der "schwierigen wirtschaftlichen Lage" zu äußern und muß durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, zB einen Wirtschaftsprüfer oder die Industrie- und Handelskammer, abgegeben werden (BT-Drucks 12/3211 S 26).
Dieser Auffassung ist nicht zu folgen, weil bereits die Entstehungsgeschichte der Härtefallregelung wegen Arbeitsplatzgefährdung belegt, daß ein Entfallen der Erstattungspflicht bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht erst dann eintreten sollte, wenn sie den Grad der Existenzgefährdung erreichen (BT-Drucks 12/3211 S 26).
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
Ausgleichsabgabe - Arbeitgeberbegriff im Schwerbehindertenrecht
Entsprechend knüpften die Ausnahmen, die der Gesetzgeber in § 128 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 6 und 7 AFG in der Fassung des Gesetzes vom 18. Dezember 1992 (BGBl I S. 2044) eingefügt habe, an den einzelnen Betrieb und nicht an das Unternehmen an. - BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
Lohnabstandsklausel
a) § 249 h AFG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 (BGBl I S. 2044),.Die Regelung geht zurück auf § 249 h AFG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 (BGBl I S. 2044; im folgenden: AFG 1992).
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - …
Das LSG hat jedoch nicht geprüft, ob die Klägerin ihr Klageziel, Alg in ungekürzter Dauer zu beziehen, im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs erreichen kann bzw ob sie mittels eines Herstellungsanspruchs so zu stellen ist, als ob sie den Antrag auf Alg erst zum 1. Mai 1996 gestellt hätte; denn in diesem Fall wäre ihr Anspruch nicht gemindert worden (§ 110 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz AFG idF des Gesetzes zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 - BGBl I 2044). - BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
Nach § 128 Abs. 1 Satz 1 AFG in der hier anzuwendenden Fassung des Gesetzes zur Änderung der Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) erstattet der Arbeitgeber, bei dem der Arbeitslose innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Tag der Arbeitslosmeldung, durch den nach § 104 AFG die Rahmenfrist bestimmt wird, mindestens 720 Kalendertage in einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung gestanden hat, der BA vierteljährlich das Alg für die Zeit nach Vollendung des 58. Lebensjahres des Arbeitslosen längstens für 624 Tage.Sie verkennt, daß die entsprechenden Ausführungen des BVerfG aaO 199 auf Vorgängerregelungen des § 128 AFG gemünzt sind, die ein dem § 128 Abs. 1 Satz 2 (1. Alternative) AFG idF vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) entsprechendes negatives Tatbestandsmerkmal nicht enthielten.
Er hat der BA die Feststellung der Voraussetzungen anderweitiger Sozialleistungsansprüche im Rahmen der Amtsermittlung (§ 20 SGB X, § 103 SGG) auferlegt und damit "geeignete Vorkehrungen gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Arbeitgebers" getroffen (vgl Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks 12/3211 S 26).
Das ist der Maßstab, nach welchem wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Arbeitgebern Rechnung zu tragen ist; der "Grad der Existenzgefährdung" wird nicht vorausgesetzt (Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks 12/3211 S 27).
- BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R
Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht …
In das AFG selbst wurde eine solche Vorschrift - als Absatz 6 Satz 1 des § 168 AFG - erst mit Wirkung vom 1.1.1993 durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18.12.1992 (BGBl I 2044) eingeführt.Seit der Schaffung eines eigenen Versicherungsfreiheitstatbestandes für Vorstandsmitglieder einer AG in § 168 Abs. 6 Satz 1 AFG wird als Motiv des Gesetzgebers unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (vgl BT-Drucks 12/3211 S 28 zu Nr. 46 ) auch deren "Arbeitsmarktferne" angenommen.
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines …
Bei dieser Jahresfrist verblieb es auch in der Folgezeit, in der durch das Gesetz zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 (BGBl I 2044) § 110 Satz 1 Nr. 2 dahin erweitert wurde, daß für eine Regelsperrzeit nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG die Anspruchsdauer mindestens um ein Viertel gekürzt wurde, die dem Arbeitslosen bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Alg nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, zusteht (vgl zur Gesetzesbegründung BR-Drucks 503/92 S 22). - BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und …
- BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R
Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der …
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - …
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 10/00 R
Maßgebliches Insolvenzereignis beim Konkursausfallgeld, Einstellung der …
- BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R
Ruhen des Arbeitslosengelds - anderer Sozialleistungsanspruch - Altersrente - …
- BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 103/96
Feststellung der Erstattungspflicht nach § 128 AFG durch Grundlagenbescheid
- BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 10/97
Anwendbarkeit von § 142 AFG iVm § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG bei italienischer …
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 11/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 9/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte - …
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
- BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93
Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft - …
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 13/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Wehrdienst - Italien - …
- BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene …
- BVerfG, 09.09.2005 - 1 BvR 620/01
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arbeitgebers gegen Erstattungspflicht für …
- BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Erstattung von …
- BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R
Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher …
- BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R
Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer …
- BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 45/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 62/99 R
Sozialplanabfindung, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 79/01 R
Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung durch den …
- BSG, 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R
Konkursausfallgeld - Antragsfrist - Arbeitsaufnahme in Unkenntnis des maßgebenden …
- BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95
Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage …
- BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96
Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung
- BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92
Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld
- BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 13/12 R
Bundesagentur für Arbeit - Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen …
- BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/03 R
Lohnfortzahlungsversicherung - Arbeitgeber - Umlagepflicht - Beschäftigung einer …
- BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände - …
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 17/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1289/03
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1427/04
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2404/02
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1290/03
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2416/02
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2418/02
- BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 69/97 R
Arbeitslosenhilfe - Aufhebung - Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge - …
- BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab
- BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
Einlkommensanrechnung bei einer wiederkehrenden Leistung, Anrechenbarkeit einer …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 457/04
- BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 41/97
Vertrauensschutz bei der Übergangsregelung des § 242m Abs. 7 S. 1 AFG
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2417/02
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1428/04
- BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 95/96
Ruhen von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bei Bezug einer …
- BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94
Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld
- BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 119/99 R
Erstattung von Beiträgen bei unrechtmäßigem Leistungsempfang
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 82/97 R
Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes, …
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 80/97 R
Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes, …
- BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95
Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines …
- BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 32/08 R
Ersatz der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach einer Rückforderung …
- BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 19/00 R
Anwendung des § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AFG , Begriff des Betriebs
- BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 73/98 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 4/98 R
Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung - Vorstandsmitglied einer AG - …
- BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - L 4 AS 81/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Leistungsbewilligung - …
- BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 30/03 R
Umlagepflicht in der Lohnfortzahlungsversicherung
- BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 45/97 R
Ruhen des Altersübergangsgeldanspruches - Dienstbeschädigungsteilrente - …
- BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 80/98 R
Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit - …
- BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 14/12 R
(Bundesagentur für Arbeit
- LSG Berlin, 23.08.2004 - L 1 RA 1/03
Antrag auf Überprüfung einer Rentenberechnung durch einen Versorgungsträger der …
- BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 115/99 R
Besondere Härte beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches durch Sperrzeit
- BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 67/94
Wahlrecht von Beziehern von Vorruhestandsgeld in der DDR
- LSG Bayern, 15.12.2011 - L 4 KR 436/10
Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung - …
- BVerfG, 09.09.2005 - 1 BvR 846/02
Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der …
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 15/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
- BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeld, Teilnahme an einer Meisterprüfung iS. von § …
- BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand - …
- LSG Sachsen, 18.12.2014 - L 3 AL 13/13
Insolvenzgeld erhalten auch Arbeitnehmer, die erst während der vorläufigen …
- LSG Bayern, 15.12.2011 - L 4 KR 310/11
Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung - …
- BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 49/06 R
Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes - Wanderarbeitnehmer - Beschäftigungszeit …
- BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 30/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R
Arbeitslosengeld-Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei sozial gerechtfertigter …
- BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 179/99 B
Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 33/99 R
Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Beendigung eines …
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R
Keine Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Vorziehen des …
- BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93
Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung
- BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 5/00 R
Arbeitslosengeld-Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei sozial gerechtfertigter …
- BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 23/96
Ruhen des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalauszahlung
- BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 23/06 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 8/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers und Befreiungstatbestände …
- BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 32/97 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Strafgefangener - Arbeitspflicht
- BSG, 30.01.1996 - 10 RAr 10/94
Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 25 AS 1246/12
Grundsicherung für Arbeitssuchende - vorläufige Leistungsbewilligung - endgültige …
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 6/99 R
Arbeitslosenhilfe - fiktive Bemessung - Bemessungsentgelt - Zusammenrechnung von …
- BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 66/96
Ermessen bei der Aufhebung einer Leistungsbewilligung
- BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 5/04 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 14/02 R
Umfang der Anhörungspflicht, Mängel der Sachaufklärung, Erstattungspflicht des …
- LSG Hessen, 12.12.2001 - L 6 AL 211/99
- BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994
- BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 34/08 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 104/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - hypothetische …
- BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 89/93
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - Ruhestandsbeamter
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 19 AL 72/07
Keine freiwillige Arbeitslosenversicherung für AG-Vorstände
- BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 124/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 2/99 R
Ausgleichszulage kein Arbeitsentgelt bei der Bemessung von Unterhaltsgeld und …
- BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96
Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) - …
- BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 70/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 93/99 R
Erstattung von Arbeitslosengeld - Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung …
- LSG Baden-Württemberg, 06.02.2009 - L 8 AL 4096/06
Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsvertragsabschluss nach Eröffnung und Kenntnis des …
- BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
Arbeitslosigkeit einer beurlaubten Beamtin
- BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 33/95
Erreichbarkeit von Arbeitslosen für die Arbeitsvermittlung
- BSG, 01.04.1993 - 7/9b RAr 16/91
Verpflegungskostenzuschuß - Behinderter - Pendler - Rehabilitation
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 31/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Hessen, 20.07.2001 - L 10 AL 797/01
Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung durch den …
- BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 85/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Beschäftigungszeit - …
- BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
Eingliederungshilfe - Sprachförderung - Konventionsflüchtling
- BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/05 R
Arbeitnehmer mit maximal zehn Wochenstunden zählen nicht - Umlage nach dem …
- LSG Sachsen, 18.12.1996 - L 3 Al 89/94
Rechtmäßigkeit der teilweisen Anrechnung einer Dienstbeschädigungs-Teilrente …
- BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 32/93
BfA - Umschulung - Förderung
- LSG Sachsen, 22.05.2014 - L 3 AS 600/12
- LSG Bayern, 24.05.2007 - L 9 AL 67/03
Aufträge zur Bewachung von militärischen Objekten; Anspruch auf Arbeitslosengeld; …
- BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 12/96
Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer …
- BSG, 11.03.1997 - 11 BAr 153/96
Bemessung der Arbeitslosenhilfe nach Leistungsgruppen - Anknüpfung der …
- BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 39/95
Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Gewährung des Spitzbetrags ergänzend zu …
- LSG Brandenburg, 06.08.2004 - L 10 AL 29/01
Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Bestimmung …
- LSG Sachsen, 15.08.2001 - L 3 AL 216/00
Anspruch auf einen Lohnkostenzuschuss Ost für ein Wirtschaftsunternehmen wegen …
- LSG Sachsen, 17.07.2001 - L 3 AL 98/00
Zum Anspruch auf Rückerstattung eines für die Beschäftigung einer arbeitslosen …
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 66/98 R
Originäre Arbeitslosenhilfe - öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis - Priester …
- BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 99/93
Arbeitsförderung - Ausländische Rente - Beitragsfreiheit
- BSG, 11.11.1993 - 7/9b RAr 16/92
Übernahme der Kosten von Mittagsmahlzeiten durch die BA während beruflicher …
- OVG Bremen, 24.04.2009 - S2 S 82/09
Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Schonvermögen
- LSG Hessen, 29.03.2007 - L 1 KR 86/06
Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Beigeordneten in einer …
- LSG Hamburg, 29.10.2009 - L 5 AL 88/03
Notwendigkeit des Nachweises täglicher Erreichbarkeit per Briefpost für einen …
- LSG Bayern, 05.02.2009 - L 10 AL 222/06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe und Rechtmäßigkeit der …
- BSG, 21.07.2000 - B 11 AL 55/00 B
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93
Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten …
- BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 92/92
Anspruch auf Altersübergangsgeld - Selbständige Tätigkeit - Beitrittsgebiet
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - L 22 R 1373/07
Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung; Begrenzung auf 36 Kalendermonate; …
- LSG Bayern, 05.03.2009 - L 10 AL 222/06
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- LSG Bayern, 23.10.2008 - L 8 AL 420/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 5370/00
Verpflichtung zur Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 12 AL 21/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Hessen, 21.03.2003 - L 13 AL 1098/98
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- BSG, 21.02.1995 - 10 RAr 5/93
Einbeziehung von Straßenfräsunternehmen in die Winterbauförderung - Betriebszweck …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2010 - L 30 AL 89/07
Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 147 a SGB III, Ermittlung der …
- LSG Bayern, 24.01.2008 - L 10 AL 297/06
Rückforderung von Arbeitslosenhilfe und damit in Zusammenhang stehende Erstattung …
- LSG Baden-Württemberg, 25.03.2003 - L 13 AL 2473/02
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Übergangsgeld - schweizerische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 467/01
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Ausweises über die …
- BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 24/95
Ruhen des Leistungsanspruches wegen Erhalts oder Beanspruchung einer Abfindung, …
- BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 12/95
Bemessung der Höhe von Altersübergangsgeld (Alüg) - Anforderungen an die …
- BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 47/92
Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren …
- SG Nürnberg, 20.02.2015 - S 11 KR 507/11
Abgewiesene Klage im Streit um Aufhebung von Prüfbescheiden
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2002 - L 1 AL 41/01
Bemessung der Höhe einer Arbeitslosenhilfe; Fiktiver Abzug von Kirchensteuern für …
- LSG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - L 8 AL 1419/01
- LSG Brandenburg, 17.01.2002 - L 8 AL 180/00
- LSG Bayern, 30.11.2004 - L 8 AL 14/00
Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Voraussetzungen für …
- LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 1647/99
- LSG Niedersachsen, 10.05.2001 - L 8 AL 180/00
Arbeitslosengeld nach einvernehmlicher Auflösung eines Arbeitsverhältnisses vor …
- LSG Sachsen, 29.07.1996 - L 3 Al 7/95
Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes bei Zahlung von Konkursausfallgeld; …
- LSG Sachsen, 29.07.1996 - L 3 Al 90/94
Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes bei Zahlung von Konkursausfallgeld; …
- LAG Sachsen, 15.07.1993 - 4 Sa 27/92
Zuschuß; Unterhaltsgeld; Tarifvertrag; Arbeitsverhältnis; Umstrukturierung; …
- LSG Bayern, 12.02.2004 - L 11 AL 57/00
Verpflichtung des Arbeitsgebers zur Erstattung des Arbeitslosengeldes; …
- LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
- LSG Bayern, 18.01.2001 - L 8 AL 66/00
Nichtannahme des Angebotes des Klägers zur Weiterbeschäftigung; Verantwortung des …
- LSG Bayern, 13.07.2000 - L 9 AL 265/96
- SG Augsburg, 27.03.2014 - S 7 AL 188/11
Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehaträgers (hier: …
- LSG Bayern, 27.09.2001 - L 11 AL 137/00
- LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 3 AL 171/99
Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen bei rückwirkender Aufhebung der …
- LSG Bayern, 22.03.2001 - L 8 AL 284/99
Befreiung von der Erstattungspflicht der Arbeitnhemer
- LSG Sachsen, 31.01.2001 - L 3 AL 115/98
Anspruch auf Konkursausfallgeld eines Arbeitnehmers bei Zahlungsunfähigkeit des …
- LSG Bayern, 15.11.2000 - L 8 AL 212/99
Aufhebung der Bewilligung von Unterhaltsgeld
- LSG Niedersachsen, 15.12.1998 - L 7 AL 3/98
Träger der Krankenversicherung als Adressat einer Rückforderung von Beiträgen zur …
- LSG Saarland, 10.07.1997 - L 6/1 Ar 76/95
Streit über den Eintritt einer Sperrzeit und die Aufhebung der Bewilligung von …
- LSG Bayern, 26.10.2001 - L 8 AL 98/98
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Bezugs einer vorzeitigen …
- LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 14/00
- LSG Sachsen, 24.09.1997 - L 3 Al 31/97
Anspruch auf Gewährung eines Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrages; Wegfall der …
- SG Koblenz, 07.12.1995 - S 1 Ar 519/95
Erstattung des bereits gezahlten Arbeitslosengeldes ; Beendigung eines …
- LSG Sachsen, 14.11.2001 - L 3 AL 136/99
Erstattung von Lehrgangsgebühren für den Aufbaulehrgang zur Vorbereitung auf die …
- LSG Baden-Württemberg, 01.08.2001 - L 8 AL 2483/00
- LSG Sachsen, 22.03.2001 - L 3 AL 77/97
Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Vorraussetzungen einer …
- SG Dresden, 28.04.1994 - S 3 Al 925/93
Arbeitsförderung; Altersübergangsgeld und Dienstbeschädigungsteilrente
- SG Dresden, 14.02.2008 - S 35 AL 1480/02
Anspruch auf Insolvenzgeld; Vorliegen von Arbeitsentgeltansprüchen; Aufnahme der …
- SG Ulm, 14.07.2004 - S 6 AL 741/00
Erstattung von Alg bis zum Monatsende vor möglichem Rentenbeginn
- SG Ulm, 14.07.2004 - S 6 AL 741/04
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
- SG Aachen, 27.03.2014 - S 7 AL 188/11