Gesetzgebung
BGBl. I 1992 S. 67 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 25.01.1992, Seite 67
- Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
- vom 20.01.1992
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 30.10.2017 BT Überprüfung auf Stasi-Tätigkeit bleibt möglich
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
Abgeordnetenprüfung
a) Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) vom 18. Februar 1977 (BGBl I S. 297) wurde durch Gesetz vom 20. Januar 1992 (BGBl I S. 67) um folgende Regelung ergänzt:.Das Verfahren nach § 44b AbgG soll das Vertrauen in das Parlament fördern, indem es unter bestimmten Voraussetzungen zu überprüfen gestattet, ob Abgeordnete mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR zusammengearbeitet haben (Beschlußempfehlung und Bericht des 1. Ausschusses vom 4. Dezember 1991 - BTDrucks 12/1737 - S. 2).
Das Überprüfungsverfahren vermeidet nicht zuletzt dadurch jeden Anschein, es könnte sich um ein parlamentarisches Untersuchungsverfahren oder gerichtsähnliches Verfahren handeln." (Bericht und Beschlußempfehlung des 1. Ausschusses vom 4. Dezember 1991 - BTDrucks 12/1737 - S. 9).
- BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Gysi III
Das vom Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (im folgenden: 1. Ausschuß) durchzuführende Verfahren ist durch die Richtlinien zur Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit (BTDrucks 12/1324, abgedruckt in BVerfGE 94, 351 - im folgenden: Richtlinien) und durch eine Absprache zur Durchführung der Richtlinien gemäß § 44b AbgG (BTDrucks 12/4613 S. 8 f., teilweise abgedruckt in BVerfGE 94, 351 - im folgenden: Absprache) ausgestaltet. - BSG, 12.04.1995 - 14 REg 3/94
Einkommensanrechnung für im Beitrittsgebiet bezogenes Erziehungsgeld
Der Erzg-Anspruch der Klägerin richtet sich nach den Vorschriften des BErzGG in der Neufassung vom 21. Januar 1992 (BGBl I S 67) unter Berücksichtigung der Maßgabe aus Anlage I, Kap X, Sachgebiet H, Abschnitt III Nr. 2c EinigVtr vom 31. August 1989 (EinigVtr-Gesetz vom 23. September 1990, BGBl II S 885). - BVerfG, 18.07.1995 - 2 BvQ 31/95
Zum vorläufigen Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG bei öffentlich-rechtlichen …
Sie war bereits im 12. Deutschen Bundestag auf eigenen Antrag gemäß § 44 b Abs. 1 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) vom 18. Februar 1977 (BGBl I S. 297) in der Fassung vom 20. Januar 1992 (BGBl I S. 67) überprüft worden, ohne daß Belastendes festgestellt wurde. - VG Karlsruhe, 26.09.2003 - 8 K 1553/01 Dies gehe sowohl aus der gesetzlichen Begründung von § 3 Abs. 1 S.1 UIG (BT-Dr. 12/1738) hervor als auch aus der Aufgabenbeschreibung der Wehrbereichsverwaltungen, in der formuliert sei: "Sie ist zuständig für die Unterbringung der Streitkräfte, die Bewirtschaftung der Liegenschaften und nimmt Aufgaben des Umweltschutzes wahr.".