Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 2374   

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BGBl. I 1993 S. 2374 (https://dejure.org/1993,25037)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 30.12.1993, Seite 2374
  • Zweites Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (2. SKWPG)
  • vom 21.12.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 2/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Vergütung stationärer

    In beiden Bereichen war der Gesetzgeber vor der Verabschiedung des PflegeVG von dem dort bis dahin geltenden Kostendeckungsprinzip (vgl § 4 S 2 KHG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung; dies ausformend § 17 Abs. 1 S 1 KHG und § 93 Abs. 2 S 1 BSHG in der bis zum 31.12.1993 geltenden Fassung) abgerückt und hatte ähnliche Vergütungsvorschriften wie in § 84 Abs. 2 S 1 und 4 SGB XI eingeführt (vgl § 17 Abs. 1 S 3 KHG in der bis zum 29.4.2002 geltenden Fassung des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992 <BGBl I 2266>, nunmehr inhaltlich im Wesentlichen gleichlautend § 17 Abs. 2 S 1 KHG idF des Fallpauschalengesetzes vom 23.4.2002 <BGBl I 1412>; vgl auch § 93 Abs. 2 S 2 BSHG idF von Art. 1 Nr. 9 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21.12.1993 <BGBl I 2374>) .
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    In beiden Bereichen war der Gesetzgeber vor der Verabschiedung des PflegeVG von dem dort bis dahin geltenden Kostendeckungsprinzip (vgl § 4 Satz 2 KHG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung; dies ausformend § 17 Abs. 1 Satz 1 KHG und § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG in der bis zum 31.12.1993 geltenden Fassung) abgerückt und hatte ähnliche Vergütungsvorschriften wie in § 84 Abs. 2 Satz 1 und 4 SGB XI eingeführt (vgl § 17 Abs. 1 Satz 3 KHG in der bis zum 29.4.2002 geltenden Fassung des Gesundheitsstrukturgesetzes - GSG - vom 21.12.1992 [BGBl I 2266], nunmehr inhaltlich im Wesentlichen gleichlautend § 17 Abs. 2 Satz 1 KHG idF des Fallpauschalengesetzes vom 23.4.2002 [BGBl I 1412]; vgl auch § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG idF von Art. 1 Nr. 9 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms - 2. SKWPG - vom 21.12.1993 [BGBl I 2374]).

    In Zukunft müssten deshalb nicht die Kosten, sondern die Leistungen maßgeblich sein (vgl BT-Drucks 12/3608 S 130 ff zum GSG; ähnlich BT-Drucks 12/5510 S 10 ff zu § 93 BSHG).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R

    Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen

    In Zukunft müssten deshalb nicht die Kosten, sondern die Leistungen maßgeblich sein (vgl BT-Drucks 12/3608 S 130 ff zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung; ähnlich BT-Drucks 12/5510 S 10 ff zu § 93 BSHG).
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

    In beiden Bereichen war der Gesetzgeber vor der Verabschiedung des PflegeVG von dem dort bis dahin geltenden Kostendeckungsprinzip (vgl § 4 Satz 2 KHG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung; dies ausformend § 17 Abs. 1 Satz 1 KHG und § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG in der bis zum 31.12.1993 geltenden Fassung) abgerückt und hatte ähnliche Vergütungsvorschriften wie in § 84 Abs. 2 Satz 1 und 4 SGB XI eingeführt (vgl § 17 Abs. 1 Satz 3 KHG in der bis zum 29.4. 2002 geltenden Fassung des Gesundheitsstrukturgesetzes - GSG - vom 21.12.1992 [BGBl I 2266], nunmehr inhaltlich im Wesentlichen gleichlautend § 17 Abs. 2 Satz 1 KHG idF des Fallpauschalengesetzes vom 23.4. 2002 [BGBl I 1412]; vgl auch § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG idF des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms - 2. SKWPG - vom 21.12.1993 [BGBl I 2374]).

    In Zukunft müssten deshalb nicht die Kosten, sondern die Leistungen maßgeblich sein (vgl BT-Drucks 12/3608 S 130 ff zum GSG; ähnlich BT-Drucks 12/5510 S 10 ff zu § 93 BSHG).

  • LSG Bayern, 23.02.2012 - L 8 SO 113/09

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Anforderungen an die Bestimmtheit eines

    Damit sollte verhindert werden, dass Erben durch die Übertragung von Nachlassvermögen an Dritte von der Haftung befreit werden (BT-Drucks. 12/5930, S. 4).

    Damit sollte verhindert werden, dass Erben durch die Übertragung von Nachlassvermögen an Dritte von der Haftung befreit werden (BT-Drucks. 12/5930, S. 4).

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Die beklagte Schiedsstelle wurde auf der Grundlage von § 94 BSHG in der Fassung von Art. 1 Nr. 10 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms 2. SKWPG vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2374) errichtet, um mit Wirkung vom 1. Juli 1994 (vgl. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 2. SKWPG) auf der Grundlage von § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG in der Fassung des 2. SKWPG (F. 1994) tätig zu werden, wenn der Träger der Sozialhilfe und der Träger einer Einrichtung oder sein Verband sich nicht über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sowie das dafür zu entrichtende Entgelt (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG ) einigen können.

    Die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ist der Schiedsstelle nach § 76 SGB XI nachgebildet (vgl. BTDrucks 12/5510 vom 4. September 1993, S. 11, zu § 94), wobei der Gesetzgeber auf Erfahrungen mit der Schiedsstelle im Bereich der Krankenhausfinanzierung zurückgriff (s. BTDrucks a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01

    Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94

    Aufgabe, Organisation und Struktur der Entscheidung der Schiedsstelle, wie sie der Gesetzgeber bei der Einführung der Schiedsstelle nach § 94 BSHG durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms - 2. SKWPG - vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2374) ausgestaltet hat, sind dagegen durch § 93 b Abs. 1 Satz 4 BSHG nicht berührt worden.

    b) Die Schiedsstellenentscheidung ist ein vertragsgestaltender Verwaltungsakt i. S. des § 31 Satz 1 SGB X (s. BVerwGE 108, 47 und BTDrucks 12/5510 S. 11 zu § 93 Buchst. b; ebenso BSGE 87, 199 zum Schiedsspruch nach § 85 Abs. 5 SGB XI).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2012 - L 9 SO 1/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Davon ist im Übrigen bereits der Gesetzgeber ausgegangen, als er mit der Abschaffung des Selbstkostenprinzips und der Einführung einer leistungsgerechten Vergütung unter Berücksichtigung prospektiver Entgelte durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (2. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I 2374) das Schiedsstellenverfahren in § 93 Abs. 3 BSHG eingeführt hat (BT-Drs. 12/5510 S. 11).

    Bereits bei der Einführung des § 94 BSHG und der Schaffung der Schiedsstelle im BSHG durch das Zweite Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (2. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 2374) hat der Gesetzgeber bei der Bestellung der Vertreter der Einrichtungsträger das Gebot der Beachtung der Trägervielfalt implementiert (§ 94 Abs. 2 Satz 2 BSHG).

    In der Gesetzesbegründung hat die Bundesregierung als Initiator des 2. SKWPG ausgeführt, dass die gleichgewichtige Ausgestaltung des Vereinbarungsverfahrens das Selbstbestimmungsrecht und das Selbstverständnis der Einrichtungsträger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie die damit verbundene Vielfalt der freigemeinnützigen, öffentlichen und privaten Träger stärke (BT-Drs. 12/5510 S. 10 f.).

    Mit der Einführung der Schiedsstellen und ihrer paritätischen Besetzung von Einrichtungsträgern und Sozialhilfeträgern würden erstmals alle Einrichtungsträger - freigemeinnützige und privat-gewerbliche - gleichermaßen an dem Abschluss von Pflegesatzvereinbarungen nach dem BSHG beteiligt (BT-Drs. 12/5510 S. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 174/04

    Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung,

    Der von der Klägerin geltend gemachte (materiell-rechtliche) Anspruch auf Festsetzung des Mietanteils im Rahmen einer Vereinbarung über die Investitionskosten bemisst sich im vorliegenden Fall nach § 93 Abs. 2 BSHG in der Fassung, den die Vorschrift durch Art. 1 Nr. 9 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (2. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2374) mit Wirkung vom 1. Juli 1994 (Art. 12 Abs. 2 Satz 1 des 2. SKWPG) erhalten hat (im Folgenden: BSHG F. 1994).

    Mit dem geänderten Entgeltsystem, welches mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (2. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2374) zum 1. Juli 1994 in Kraft trat, änderte sich die Rechtslage in der Weise, dass die Behörde an ihre Zusage nicht mehr gebunden war.

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 14.02

    Zuständigkeit, örtliche - für Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche während

    Auch für Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihres Elternhauses untergebracht seien, solle der Träger ihres vorherigen gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig bleiben" (BTDrucks 12/5930 S. 5).

    Denn für Kinder und Jugendliche, die im Sinne von § 104 BSHG außerhalb ihres Elternhauses untergebracht sind, soll der Träger ihres vorherigen gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig (BTDrucks 12/5930 S. 5) und damit auch kostentragungspflichtig bleiben.

  • BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97

    Nichtberücksichtigung eines Gewinns in der Pflegesatzkalkulation - Auslegung des

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/08 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

  • BVerwG, 24.11.2005 - 5 C 16.04

    Erlöschen des Anspruches auf Kostenersatz bei zu Unrecht erbrachten Leistungen

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LC 93/07

    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 93 Abs. 2

  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 176/04

    Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11206/04

    Kein Kostenerstattungsanspruch nach BSHG § 92a ohne rechtzeitigen

  • LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 55/11

    Schiedsstellenverfahren, Kostenkalkulation, Wirtschaftlichkeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Rentenversicherungsträger -

  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 16.97

    B: Bewilligungsbescheid, Aufhebung des - bei Heranziehung Dritter zu Kostenersatz

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/07 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

  • BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 23.98

    Ausbildungsförderung für Kinder von Auslandsdeutschen; Schülerförderung für

  • LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 27/10

    Alle vom Gesetz zu Vertragsparteien bestimmten Kostenträger sind am

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit - gesonderte Berechnung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1995 - 6 S 2670/94

    Anwendung des SGB 10 § 48 Abs 1 S 2 auf die Sozialhilfe; Kostenersatzpflichten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2004 - 12 A 3993/02

    Ersatz der Kosten zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe bei Herbeiführung der

  • LSG Bayern, 24.11.2011 - L 8 SO 223/09

    Sozialhilfe - Anfechtungsklage - Beiladung - Überprüfungsverfahren für

  • VG Leipzig, 19.02.2004 - 2 K 1430/03

    Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle für die Vergütungen der

  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700

    Sozialhilfe, - Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Erben auf Ersatz der

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99

    Angemessenheit; Bandbreite der Entgelte; externer Vergleich; Gewinnzuschlag;

  • VG Braunschweig, 01.08.2002 - 3 A 393/01

    Abschlagszahlung; Ist-Kosten-Abrechnung; Nichtsesshaftenhilfe; Rückforderung;

  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 46.06

    Zulassung einer Revision im Zusammenhang mit Schiedssprüchen im Sozialhilferecht;

  • OVG Berlin, 23.06.2005 - 6 B 23.03

    Inanspruchnahme auf Ersatz von Sozialhilfeleistungen; Ende der Hilfebedürftigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2001 - 12 A 3537/99

    Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander ; Erbringung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 12 A 11814/03

    Ausland, gewöhnlicher Aufenthalt, Bedarf, Erstattung, Geltungsbereich, Kosten,

  • OVG Hamburg, 01.02.2002 - 4 Bf 181/00

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen nach Bewilligung der Übernahme der Kosten

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06

    Soziale Pflegeversicherung - gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LC 291/02

    Kostenerstattung im Rahmen der Jugendhilfe wegen einer teilstationären

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2012 - L 9 SO 11/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06

    Sozialhilfe - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 4 L 3515/99

    Festsetzung von Pflegesätzen; ; Leistungsvereinbarung; Pflegesatzvereinbarung

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06

    Verhältnis von Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a

  • OVG Brandenburg, 27.01.2000 - 4 A 111/97

    Rückerstattung von Pflegesatzzahlungen; Berechnung des Pflegesatzes nach der

  • BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht - Zwang sich durch einen

  • VGH Bayern, 06.04.2001 - 12 B 00.2019
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 4408/99

    Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung eines türkischen

  • OVG Niedersachsen, 25.09.1996 - 4 L 6800/95

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland;; Deutsche im Ausland; Sozialhilfe;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.1996 - B 3 S 168/96

    Förderung; Unzumutbarkeit; Auszubildener; Ausübung des Berufes; Abgeschlossene

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1995 - 6 S 1814/95

    Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in einer Anstalt -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1995 - 6 S 913/95

    Jugendhilfe für seelisch wesentlich behinderte junge Menschen - Nachrang der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - 24 B 3093/97

    Bewilligung der Übernahme von Maklerkosten für eine noch anzumietende Wohnung;

  • VG Aachen, 28.02.2005 - 6 K 2437/99

    Erstattung von Sozialhilfekosten eines Hilfeempfängers; Örtliche Zuständigkeit

  • VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 156/99

    Behinderter; Bereich; Fahrkosten; Fahrtkosten; Gesamtschule; Integration;

  • OVG Hamburg, 11.07.1996 - Bs IV 111/96

    Sozialhilfe; Rückwirkender Kostenersatz; Zulässigkeit; Zu Unrecht erbrachte

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 6 S 828/94

    Heranführung des unterhaltsverpflichteten Dritten nach BSHG § 92a Abs 1 zum

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