Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 1133   

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BGBl. I 1994 S. 1133 (https://dejure.org/1994,27925)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 04.06.1994, Seite 1133
  • Neufassung der Schiffsregisterordnung
  • vom 26.05.1994

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 17.07.2014 - 5 C 20.13

    Analogie; Bemessungsgrundlage; bewegliche Sache; Binnenschiff; Berechtigter;

    Die Schiffsregisterordnung in der Fassung vom 26. Mai 1994 (BGBl I S. 1133) regelt formelle, das Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (Schiffsregistergesetz - SchRG) vom 15. November 1940 (RGBl I, S. 1499), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Januar 2013 (BGBl I S. 91), dagegen materielle Fragen.
  • VG Hamburg, 28.07.2009 - 5 E 1787/09

    Führung der Bundesflagge auf Schiffen

    Nach § 3 Abs. 2 der Schiffsregisterordnung - SchRegO - in der Fassung vom 26.05.1994 (BGBl. I 1994, 1133) werden in das Seeschiffsregister Seeschiffe eingetragen, die nach §§ 1, 2 FlaggRG die Bundesflagge zu führen haben oder führen dürfen.
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