Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 1377   

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https://dejure.org/1994,27934
BGBl. I 1994 S. 1377 (https://dejure.org/1994,27934)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 30.06.1994, Seite 1377
  • Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen (Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz - VersRiLiG)
  • vom 24.06.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 06.05.2015 - I R 7/14

    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

    Auch letztere Bestimmung ist über den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG 2002 in der Steuerbilanz zu beachten (so ausdrücklich BTDrucks 12/7646, 4; Heymann/Rohrmann, Handelsgesetzbuch, 2. Aufl., § 341e Rz 5).

    Das Senatsurteil in BFHE 227, 455, BStBl II 2010, 304 betrifft die --auch für die Streitjahre des vorliegenden Verfahrens maßgebliche-- Rechtslage gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB i.d.F. des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen (Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz) vom 24. Juni 1994 (BGBl I 1994, 1377) --HGB a.F.--, derzufolge Rückstellungen (einschließlich versicherungstechnischer Rückstellungen; vgl. Böcking/Gros/Kölschbach in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 3. Aufl., § 341e Rz 3) handelsrechtlich nur dann abgezinst werden dürfen (Wahlrecht), soweit die ihnen zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält.

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