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   BGBl. I 1994 S. 3001   

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BGBl. I 1994 S. 3001 (https://dejure.org/1994,27485)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 72, ausgegeben am 25.10.1994, Seite 3001
  • Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozeßkostenhilfe (Prozeßkostenhilfevordruckverordnung - PKHVV)
  • vom 17.10.1994

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (476)

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Eine Erleichterung dieser Art sieht § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe [PKHVV] vom 17. Oktober 1994 (BGBl I S. 3001) für Sozialhilfeempfänger vor.
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    Denn für den Regelfall schreibt § 117 Abs. 2 ZPO zwingend vor, dass sich der Antragsteller zur Darlegung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des durch die Verordnung vom 17. Oktober 1994 (BGBl. I 3001, abgedruckt bei Zöller/Philippi ZPO 26. Aufl. § 170 Rdn. 15) eingeführten Vordrucks bedienen muss.
  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Denn für den Regelfall schreibt § 117 Abs. 4 ZPO zwingend vor, dass sich der Antragsteller zur Darlegung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des durch die Verordnung vom 17. Oktober 1994 (BGBl. I 3001, abgedruckt bei Zöller/Philippi ZPO 26. Aufl. § 117 Rdn. 15) eingeführten Vordrucks bedienen muss.
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