Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 563   

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https://dejure.org/1994,27384
BGBl. I 1994 S. 563 (https://dejure.org/1994,27384)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 25.03.1994, Seite 563
  • Verordnung über Arbeitsvermittlung durch private Arbeitsvermittler (Arbeitsvermittlerverordnung - AVermV)
  • vom 11.03.1994

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 348/02

    Verpflichtung des Arbeitnehmerentleihers zur Zahlung einer Vermittlungsprovision

    Nach der Zulassung der privaten Arbeitsvermittlung sei den Zeitarbeitsunternehmen mit der entsprechenden Doppelerlaubnis (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der bis zum 27. März 2002 geltenden Verordnung über Arbeitsvermittlung durch private Arbeitsvermittler vom 11. März 1994, BGBl. I S. 563) gestattet, gegenüber demselben Arbeitnehmer und demselben Kunden zugleich als Verleiher und als - provisionsberechtigter - Vermittler aufzutreten (vgl. Sandmann/Marschall aaO; ErfK/Wank aaO; Kaufmann Arbeitnehmerüberlassung 1998 Rn. 252; Rambach/Begerau aaO S. 941; Dahl aaO S. 1376 ff).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.1998 - 11 Sa 31/98

    Schadensersatzanspruch eines zunächst nach § 1 AÜG verliehenen Arbeitnehmers

    § 3 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung über die Arbeitsvermittlung durch private Arbeitsvermittler vom 11.03.1994 (BGBl. I S. 563) bestimmt sogar, daß die zur Arbeitsvermittlung erforderliche Eignung (§ 293 Abs. 1 Satz 1 SGB III) in der Regel besitzt, wer mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung tätig war.
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