Gesetzgebung
BGBl. I 1994 S. 957 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 10.05.1994, Seite 957
- Neufassung der Europawahlordnung
- vom 02.05.1994
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 09.07.2013 - 2 BvC 7/10
Freigabe der Briefwahl ist verfassungsgemäß
Einen Wahlschein erhielt nach früherer Rechtslage, wer sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhielt, seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt hatte und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen worden war oder aus beruflichen Gründen oder wegen Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Beeinträchtigung oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen konnte (§ 24 Abs. 1 Europawahlordnung - EuWO - in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Europawahlordnung vom 2. Mai 1994 <BGBl I S. 957>, geändert durch Art. 1 Nr. 18 der Vierten Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 12. Dezember 2003 <BGBl I S. 2551>). - BVerwG, 10.04.2002 - 6 C 22.01
Ablehnung eines Ehrenamts; Berufsrichter; Europawahl; Gewaltentrennung; …
a) Die Klägerin war nicht aus einem der in § 9 der Europawahlordnung (EuWO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl I S. 957), hier anwendbar gemäß Änderung durch Gesetz vom 21. Mai 1999 (BGBl I. S. 1023), genannten Gründe berechtigt, die Übernahme eines Wahlehrenamtes abzulehnen.