Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 1174   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,28222
BGBl. I 1995 S. 1174 (https://dejure.org/1995,28222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,28222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 28.09.1995, Seite 1174
  • Fünfte Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
  • vom 21.09.1995

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.11.2016 - VII ZR 314/13

    Architektenvertrag: Wirksamkeit einer vom Auftraggeber gestellten AGB-Klausel

    Der Senat hat eine Fortschreibung des Kostenanschlags zu diesem Zweck im Anwendungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976 (BGBl. I S. 2805) in der Fassung der Fünften Änderungsverordnung vom 21. September 1995 (BGBl. I S. 1174) abgelehnt.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 35/98
    Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (im folgenden: HOAI) in der Fassung der Verordnung vom 28. September 1995 (BGBl I S. 1174) kann für den Auftragnehmer selbst ein Stundensatz von 75 DM bis 160 DM und für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation ein Stundensatz von 60 DM bis 85 DM berechnet werden ( § 6 Abs. 2 HOAI ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht