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   BGBl. I 1995 S. 1718   

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BGBl. I 1995 S. 1718 (https://dejure.org/1995,26125)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 21.12.1995, Seite 1718
  • Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten
  • vom 15.12.1995

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12

    Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische

    Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1718) in das Abgeordnetengesetz eingefügt und trat am 22. Dezember 1995 in Kraft.

    Diese Vorschrift wurde - nachdem bereits vorher eine vergleichbare Ersatzmöglichkeit bestand - durch das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1718) in das Abgeordnetengesetz eingefügt und trat am 22. Dezember 1995 in Kraft.

  • BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2485/96

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines früheren Abgeordneten

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn G ..., gegen das Unterlassen des Gesetzgebers, im Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1718) die Ungleichheit in der Versorgung freiberuflicher und beamteter ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages zu beseitigen hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Winter, Hassemer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 4. Dezember 1998 einstimmig beschlossen:.

    Der Bundestag beschloß das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1718), in dessen Artikel 2 sich das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes findet.

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