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   BGBl. I 1995 S. 789   

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BGBl. I 1995 S. 789 (https://dejure.org/1995,25065)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 14.06.1995, Seite 789
  • Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • vom 07.06.1995

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 780/94

    Arzneimittel; Kosmetikum; Hautschutzpräparat; Clotrimazol; Prüfung

    Mit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Begriff des Arzneimittels in der Verordnung über apothekenpflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1988 (BGBl I S. 2150) nicht definiert, sondern vorausgesetzt werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1994 - 3 C 2.93 -, NVwZ-RR 1995, 625, 627), geht der erkennende Senat hiervon nunmehr auch für die erwähnte Verordnung über verschreibungspflichtige Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (zuletzt geändert durch die 34. Änderungsverordnung v. 7.6.1995, BGBl I S. 789) aus (ebenso OVG Münster, aaO, S. 559; Kloesel/Cyran, AMG, § 2 Anm. 34 b).
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