Gesetzgebung
BGBl. I 1996 S. 1975 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 23.12.1996, Seite 1975
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten
- vom 18.12.1996
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - L 19 AL 81/07
Arbeitslosenversicherung
Der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne von § 34 des Berufsbildungsgesetzes, der in einer regelmäßig dreijährigen Ausbildung zum Berufsabschluss des geprüften Sozialversicherungsfachangestellten nach der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten" vom 18.12.1996 (BGBl. I, 1975), geändert durch das Gesetz vom 24.03.1997 (BGBl. I, 594) führt. - LSG Berlin, 31.07.1997 - L 8/2 An 55/96 So ist z. B. weder den Personalakten der Beklagten noch den Verordnungen über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten vom 22. Juli 1977 (BGBl. I S. 1425) und vom 18. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1975) zu entnehmen, daß in dieser Tätigkeit als Bearbeiter ständiges Sitzen und längere bzw. überwiegende Zeiten der Arbeit am Computer anfallen.