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   BGBl. I 1996 S. 602   

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BGBl. I 1996 S. 602 (https://dejure.org/1996,25054)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 22.04.1996, Seite 602
  • Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen
  • vom 15.04.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung;

    Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch die Landschaftsschutzverordnung wird entgegen der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts nicht durch die Regelungen des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl I S. 602) - Vereinheitlichungsgesetz - ausgeschlossen.

    Sie findet bereits im Wortlaut des § 2 Abs. 2 Satz 2 Vereinheitlichungsgesetz ("erteilt wird") schwerlich eine Stütze und lässt sich auch der Gesetzesbegründung kaum entnehmen (vgl. BTDrucks. 13/3876 zu § 2).

  • VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 960/13

    Aufsuchung von Kies und Kiessanden

    Nach dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 602, GVRB) hat es insoweit eine Rechtsbereinigung gegeben.

    Zweck der Verkürzung der im Bundesberggesetz geregelten Fristen ist aber nicht die Zuordnung des Bodenschatzes zum Oberflächeneigentum, sondern sie dient unter Berücksichtigung des Bestands- und Vertrauensschutzinteresses der Bergbauberechtigten einer zügigen Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen (s. Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen, BT-Drs. 13/3876, Begründung zu § 2; BVerfG, Kammerbeschluss v. 24.9.1997, a.a.O.).

    Dieser Änderungsantrag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass die Verkürzung der Widerrufsfristen bereits einen erheblichen Eingriff in die bestehenden Rechte der Bergbauberechtigten darstelle, der verfassungsrechtlich bei Abwägung aller Belange noch tragfähig scheine (s. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft; Bericht der Abgeordneten Ulrich Petzold und Jelena Hoffmann, Punkt IV, BT-Drs. 13/3992).

    Anders als die Kläger sieht das Bundesverfassungsgericht in § 2 GVRG auch keine grundlegende Rechtsänderung zugunsten von Grundeigentümern (etwa durch die Schaffung eines Anwartschaftsrechts oder gar einer "Sonderkategorie von Bodenschätzen", sondern vielmehr eine "Aufrechterhaltung der Rechtslage, wie sie nach dem Einigungsvertrag in Verbindung mit der Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum vom 15. August 1990 bestanden hat, gegenüber den davon betroffenen Grundstückseigentümern" aus "Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes (vgl. BTDrucksache 13/3876, S. 4 zu § 2)" (Hervorhebung nicht im Original) (vgl. zu allem: OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 1 A 529/11 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Hochwertige Kiese sind nach der Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl I S. 602) und nach Maßgabe der Überleitungsregelung dieses Gesetzes als Bodenschätze, die nach Anlage I Kap. V, Sachg.
  • BGH, 23.11.2000 - III ZR 342/99

    Umfang der Bewilligung zur Gewinnung von Bodenschätzen

    Das gilt hier auch zugunsten des Klägers, ungeachtet dessen, daß die von seinem Gewinnungsrecht umfaßten hochwertigen Kiese und Sande seit dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 602) auch im Beitrittsgebiet nicht mehr zu den bergfreien Mineralien gehören (§ 1; s. näher Philipp/Kolonko, NJW 1996, 2694 ff.), da die bis zum 23. April 1996 erteilten Bergbauberechtigungen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes von der Rechtsänderung unberührt bleiben.
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96

    Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR

    Es ist jedenfalls nicht sachwidrig, wenn er bis vor kurzem (vgl. Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996, BGBl I S. 602) davon abgesehen hat, die Maßgabe der Anlage I Kap. V Sachgebiet D Abschnitt III 1 Nr. 1 abzuändern.
  • BVerwG, 25.10.2018 - 4 C 9.17

    Abweichungskompetenz der Länder; Angemessenheit der Entschädigung;

    Es bestand nach dem Einigungsvertrag fort und ist auch durch das Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 602) aufrechterhalten worden.
  • OVG Sachsen, 11.10.2013 - 1 A 258/12

    Hauptbetriebsplan, Versagungsgründe, FFH-Gebiet "Dolomitbau Ostrau und Jahnatal",

    Der ehemals volkseigene Bodenschatz i. S. v. § 3 BergG DDR i. V. m. Nr. 9.30 der Anlage zur vorgenannten Verordnung vom 15. August 1990 ("Kalksteine zur Herstellung von Industrie-, Brannt- und Düngekalk") ist nach Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1 a) des Einigungsvertrags (EV) und § 2 des am 23. April 1996 in Kraft getretenen Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 602) weiterhin bergfrei.
  • OVG Sachsen, 24.09.2001 - 1 B 335/01

    Verleihung von Bergwerkseigentum zur Gewinnung eines Bodenschatzes ;

    Diesen Antrag lehnte das Sächsische Oberbergamt durch Bescheid vom 4.11.1997 mit der Begründung ab, eine Verleihung von Bergwerkseigentum für Bodenschätze, die nicht in § 3 BBergG aufgeführt seien, sei aufgrund des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen (BodSchVereinhG) vom 15.4.1996 (BGBl. I S. 602) nunmehr ausgeschlossen.

    Die so gefasste "Besitzstandssicherung" (Begriff bei BVerfG, [Kammer-]Beschl. v. 24.9.1997, EuGRZ 1998, 36 [40]), dient auch nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 13/3876, abgedruckt u.a. in ZfB 1996, 100 [103 f.]) den Belangen des Bestands- und Vertrauensschutzes (Art. 14, 20 Abs. 3 GG) zugunsten der Inhaber bestehender Bergbauberechtigungen; eine Neuerteilung solcher Rechte außerhalb der ausdrücklich geregelten Fälle ist nach dem eindeutig erklärten Willen des Gesetzgebers jedoch ausgeschlossen (vgl. Gaentzsch, NVwZ 1998, 889 [891]).

  • BFH, 30.07.2008 - II R 40/06

    Grunderwerbsteuerpflicht des Entgelts zur Vermeidung eines bergrechtlichen

    Die Aufhebung dieser Sonderregelung durch § 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl I 1996, 602) ließ gemäß § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes bestehende Bergbauberechtigungen unberührt.
  • BVerfG, 24.09.1997 - 1 BvR 647/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit "Bergrecht-Ost"

    Durch das am 23. April 1996 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl I S. 602; im folgenden: Vereinheitlichungsgesetz [VEinheitlG]) ist die Rechtslage im Beitrittsgebiet an diejenige in den alten Bundesländern angeglichen worden.
  • OLG Jena, 27.01.2010 - Bl U 203/09

    Zur Enteignungsentschädigung von Grundstücken mit sog. "bergfreien" Bodenschätzen

  • BVerwG, 01.02.1999 - 4 BN 53.98

    Gewinnung bergfreier Bodenschätze; Förderabgabe; Kiese und Kiessande; neue

  • OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03

    Enteignungsentschädigung für Kiessabbaugrundstücke (Wertermittlung und

  • BVerwG, 14.10.1996 - 4 VR 14.96

    Fernstraßenrecht - Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch den

  • OVG Sachsen, 30.05.2018 - 1 A 264/17

    Bergwerkseigentum; Nichtaufnahme der Gewinnung; Widerruf; Eigentumsgewährleistung

  • OVG Sachsen, 10.06.1998 - 1 S 349/96

    Beteiligungsrecht Gemeinde; Planungshoheit Gemeinde; Aufhebung einer

  • OVG Thüringen, 15.05.2003 - 1 KO 710/00

    Folgen der Rechtswidrigkeit der Bestätigung eines zur Zeit der DDR erteilten

  • OVG Sachsen, 30.05.2018 - 1 A 200/17

    Bergwerkseigentum; Widerruf; Nichtaufnahme der Gewinnung; Unterbrechung der

  • OVG Sachsen, 12.04.2000 - 1 D 560/98

    Antragsbefugnis; Abwägungsgebot; Landschaftsschutzgebiet; Bergbauberechtigung;

  • OVG Thüringen, 09.06.1999 - 2 EO 977/98

    Bergrecht; Bergrecht; vorzeitige Besitzeinweisung; Reichweite des

  • OVG Brandenburg, 02.06.1999 - 4 A 207/97

    Bergbauberechtigungen; Bestandsschutzregelung; Bodenschätze; Vereinheitlichung

  • BVerwG, 14.05.1998 - 4 VR 1.98

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlußes hinsichtlich des Trassenverlaufs

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.1996 - 4 L 27/95

    Drittanfechtung; Verleihung von Bergwerkseigentum; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VG Gera, 27.08.1996 - 1 E 629/96

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Vorrangentscheidung bei der Erlaubnis zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.1996 - 1 S 536/95

    Sonstiges Gewerbe- und Wirtschaftsrecht (Bergrecht); Anfechtungs- und

  • VG Leipzig, 01.10.1998 - 5 K 875/96

    Planfeststellung eines Rahmenbetriebsplans zum Abbau von Quarzporphyr in einem

  • OVG Sachsen, 24.05.1996 - 1 S 536/95
  • VG Potsdam, 06.09.1996 - 1 L 2161/95

    Verhinderung der Rekultivierung eines Gewinnungsfeldes durch einen

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