Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 1823   

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BGBl. I 1997 S. 1823 (https://dejure.org/1997,32858)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 23.07.1997, Seite 1823
  • Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
  • vom 17.07.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (67)

  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06

    Schädigung, Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung;

    Nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz (BTDrucks 13/7275 S. 46) ergibt sich die Regelung des Satzes 11 aus einer auf dem alliierten Rückerstattungsrecht basierenden einschränkenden Auslegung.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - bereits ausgeführt, dass eigentumsrechtliche Positionen, die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind, von § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG nicht erfasst werden, weil vor Einführung dieser Norm durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) vermögensrechtliche Ansprüche von Anteilsgeschädigten i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 VermG nicht bestanden haben.

    Auch wenn § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG für den Fall der Schädigung (nur) der Unternehmensbeteiligung in der bis zum Inkrafttreten des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes geltenden Fassung einen Anspruch auf ergänzende Singularrestitution eingeräumt hätte (vgl. hierzu Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 17 f. unter Hinweis bereits auf die Neufassung und auf die Bezeichnung als gesetzliche Klarstellung in der Begründung des Rechtsausschusses, BTDrucks 13/7275, S. 44), wäre § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG gleichfalls mit Art. 14 GG vereinbar.

    Zweck der Sätze 4 ff. des § 3 Abs. 1 VermG ist es, dass die Berechtigten im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG durch die Eingliederung ihrer Ansprüche in das Vermögensgesetz nicht schlechter, aber - dem dient der Satz 11 - auch nicht besser als bei der Anwendung der alliierten Rückerstattungsrechte gestellt werden sollen (BTDrucks 13/7275, S. 46).

    Davon abgesehen bieten auch die Gesetzesmaterialien (vgl. BTDrucks 13/7275, S. 46) keine Anhaltspunkte für einen solchen eingeschränkten Regelungszweck.

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

    Die erst während des Revisionsverfahrens als Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 des Wohnraummodernisierungsgesetzes - WoModSiG - vom 17. Juli 1997 (BGBl I 1823) in Kraft getretene, vom Senat zu berücksichtigende (BGHZ 37, 233, 236), Vorschrift des Art. 237 § 1 EGBGB steht dem nicht entgegen.

    Die Neufassung dieser Vorschrift war zunächst nicht Gegenstand des schon am 31. März 1995 durch einen Gesetzesantrag des Landes Brandenburg (BR-Drucks. 184/95) eingeleiteten Gesetzgebungsverfahrens, sondern findet sich erstmals in der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 12. Juni 1997 (BT-Drucks. 13/7957 S. 2 f).

    Zu diesem Zweck sollte Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 WoModSiG sicherstellen, daß die Verkehrsfähigkeit der betroffenen Grundstücke nicht daran scheitert, daß das Grundbuchamt die wirksame Begründung von Volkseigentum nicht erkennen kann und ein Nachweis darüber im Einzelfall nicht möglich ist (Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 20. März 1997, BT-Drucks. 13/7275 S. 10, 35; vgl. dazu Senatsurt., aaO).

  • BVerwG, 02.07.2008 - 8 C 18.07

    Behörde; Bestellung; Bestellungsbehörde; Privater; privater Dritter; maßgeblich;

    Die ganze Regelung in § 16 Abs. 3 VwVfG sei ersichtlich auf Behörden zugeschnitten (BTDrucks 13/2022 S. 4, 11, 13).

    Diese seien regelmäßig in der Lage, dem Bürger die Zahlung zu stunden, bis er sie an den Vertretenen weiterreichen könne (BTDrucks 13/2022 S. 21 f. und S. 23).

    Dies würde die Grenzen einer zulässigen Analogie überschreiten, zumal der Gesetzgeber einen dahingehenden Gesetzesvorschlag des Bundesrats (BTDrucks 13/2022 S. 4, 11 und 21 f.) gerade nicht übernommen hatte (zu den verfassungsrechtlichen Schranken einer Analogie vgl. auch BVerfGE 82, 6 ).

    Eine Vorfinanzierung von Kosten in der Größenordnung, wie sie z.B. das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall angenommen hat, wäre für ihn nicht zumutbar (vgl. aber BTDrucks 13/2022 S. 21 f. mit insoweit nicht überzeugender Gegenäußerung der Bundesregierung).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 10.16

    Aktien; Anteil; Anteilsentziehung; Anteilsrestitution; Beteiligung, mittelbare;

    1 VermG geregelte - Bruchteilsrestitutionsanspruch "besteh[e] auch" in den Fällen, in denen nur die Unternehmensbeteiligung und nicht das Unternehmen selbst entzogen worden sei, bringt Teilsatz 2 die vom Gesetzgeber gewollte Parallelität der Bruchteilsrestitutionsansprüche bei Unternehmens- und Anteilsentziehungen zum Ausdruck (vgl. BT-Drs. 13/7275 S. 44).

    Das stellte der Gesetzgeber mit dem heutigen, durch Art. 3 Nr. 3 Buchst. a des Gesetzes zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz) vom 17. Juli 1997 (BGBl. I S. 1823) eingefügten Teilsatz 2 der Vorschrift klar.

    Darunter fallen auch und gerade die im Westen Deutschlands geltenden rückerstattungs- und wiedergutmachungsrechtlichen Vorschriften, die eine Rückgabe entzogener Unternehmen und Anteile vorsahen (vgl. BT-Drs. 13/7275 S. 43 f.; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 = juris Rn. 13 f.).

    § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG ergänzt die Restitution entzogener Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen durch eine anteilige Restitution der zum früheren Betriebsvermögen gehörenden Vermögensgegenstände im Beitrittsgebiet, um die Betroffenen wirtschaftlich nicht schlechter zu stellen, als sie gestanden hätten, wenn - bei Entziehungen im Beitrittsgebiet - alliiertes Rückerstattungsrecht anwendbar gewesen wäre oder wenn - bei Entziehungen in Westdeutschland und West-Berlin - bei der dortigen rückerstattungsrechtlichen Wiedergutmachung unberücksichtigt gebliebene Vermögensgegenstände im Beitrittsgebiet berücksichtigt worden wären (BT-Drs. 13/7275 S. 44; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 = juris Rn. 15 m.w.N.).

    Wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt, soll § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG die Betroffenen nicht schlechter, aber auch nicht besser stellen, als sie bei Geltung des alliierten Rückerstattungsrechts - auch - im Beitrittsgebiet gestanden hätten (vgl. BT-Drs. 12/2944 S. 50 und BT-Drs. 13/7275 S. 44).

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 91/03

    Verlust des Individualeigentums bei Eintragung von Volkseigentum

    Es sollten die Situation der Nutzer von Immobilien und die Investitionsmöglichkeiten auf anmeldebelasteten Grundstücken (vgl. § 3 Abs. 3 VermG) verbessert und durch Einfügung einer Heilungsvorschrift auch Schutz vor den Folgen zivilrechtlich unwirksamer oder zumindest zweifelhafter Handlungen insbesondere staatlicher Organe der DDR gewährt werden (Entwurfsbegründung, BT-Drucks. 13/2022, S. 8, 14 f).

    Die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, an den der Entwurf nach der ersten Lesung im Bundestag überwiesen worden war, lautete dahin, den Gesetzentwurf des Bundesrates - nicht hingegen die von der Revision weiter angeführte Gesetzesvorlage der PDS - in der Fassung des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes anzunehmen (Beschlußempfehlung, BT-Drucks. 13/7275, S. 4).

    Gleichwohl wurden aber Neuregelungen im Bereich des Investitions- und Eigentumsrechts für notwendig gehalten, um insbesondere Schwierigkeiten bei der Modernisierung von Wohnraum auf anmeldebelasteten Grundstücken und Probleme im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Mängeln bei der Überführung in Volkseigentum einer Lösung zuzuführen (Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 13/7275, S. 17, 21, 35).

    Für die Heilung zivilrechtlicher Mängel wurde die umfassende - allein an dem Vertrauen auf den Bestand des Erwerbs in der DDR orientierte - Vorschrift des Entwurfs für ein Nutzerschutzgesetz (dort Art. 3 Nr. 2 lit. c, BT-Drucks. 13/2022) durch eine weniger weitgehende zweistufige Regelung in Form eines Bestandsschutzes mit Ausschlußfrist (Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 u. Abs. 2 Nr. 3 der Ausschußfassung, BT-Drucks. 13/7275, später unter Erweiterung des Bestandsschutzes als Art. 237 § 1 und § 2 EGBGB Gesetz geworden) ersetzt (Schmidt-Räntsch, VIZ 1997, 449, 452).

  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

    Dieses Verständnis wird auch durch die spätere Ergänzung von § 8 Abs. 1 VZOG durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl. I S. 1823) bestätigt.
  • BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99

    Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

    233 § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d, Nr. 2 Buchstabe b und c, Abs. 3 EGBGB in der Fassung des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

    Ein Ausschluss von Aktienbeteiligungen bis zu 20 v.H. des Grundkapitals von den Regelungen über Unternehmensbeteiligungen ist nicht aus dem Ziel einer Angleichung der vermögensrechtlichen Ansprüche von NS-Verfolgten an die rückerstattungsrechtliche Rechtslage herzuleiten (vgl. dazu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 1992, BTDrucks 12/2944 S. 50 und zum Entwurf des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes vom 20. März 1997, BTDrucks 13/7275 S. 43 f.).

    Nur für die Fälle der mittelbaren Beteiligung wollte der Gesetzgeber den - dann doppelten - Durchgriff auf ehemaliges Unternehmensvermögen von einer Mindestbeteiligung abhängig machen, um "Kleinstbeteiligungen" von "diesem" Anspruch auszuschließen (vgl. BTDrucks 13/7275 S. 44).

  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 80/96

    Verfassungsmäßigkeit des Bestandsschutzes für einen fehlerhaften

    Gemäß dem erst nach Schluß der mündlichen Tatsachenverhandlung in Kraft getretenen, vom Revisionsgericht zu berücksichtigenden (MünchKomm-ZPO/Walchshöfer, § 549 Rdn. 7) Art. 237 § 1 Abs. 1 EGBGB i.d.F. des Gesetzes zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG) vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) sind Fehler bei dem Ankauf, der Enteignung oder der sonstigen Überführung eines Grundstücks oder selbständigen Gebäudeeigentums in Volkseigentum nur zu beachten, wenn das Grundstück oder selbständige Gebäudeeigentum nach den allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen und der ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis, die im Zeitpunkt der Überführung in Volkseigentum hierfür maßgeblich waren, nicht wirksam in Volkseigentum hätte überführt werden können oder wenn die mögliche Überführung in Volkseigentum mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schlechthin unvereinbar war.

    Nach der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses vom 20. März 1997 (BT-Drucks. 13/7275 S. 41) soll es für den Bestandsschutz einer Enteignung, eines Ankaufs oder einer sonstigen Überführung in Volkseigentum grundsätzlich nicht darauf ankommen, ob die Enteignung, der Ankauf oder die sonstige Überführung in Volkseigentum im einzelnen formell korrekt abgelaufen ist.

    Weder ist der getroffene Regelungsbereich mit der entsprechenden Rechtslage in den alten Bundesländern vergleichbar, noch war der Gesetzgeber gehindert, nur an die noch nicht rückabgewickelten fehlerhaften Rechtsgeschäfte, also an den aktuellen Bestand der noch offenen Rechtsbeziehungen, anzuknüpfen und diese als Regelungslücke zum Vermögensgesetz und Sachenrechtsbereinigungsgesetz empfundenen Rechtsbereiche in einer am Nachzeichnungsprinzip (BT-Drucks. 13/7275 S. 40; Czub, VIZ 1997, 561, 567) orientierten Weise unabhängig von dem zwischenzeitlich erreichten Grad der Verfestigung des Eigentums neu zu gestalten, um - fehlerabhängige - Zufallsgewinne aus der Wiederherstellung der staatlichen Einheit (Czub aaO S. 568) auszuschließen.

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Eine entsprechende klarstellende Formulierung ist nunmehr in Art. 3 Nr. 3 Buchst. a des Entwurfs eines Gesetzes zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG - BTDrucks 13/7275, S. 11) vorgesehen.

    Daß der Gesetzgeber selbst § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG in dieser Weise verstanden wissen will, belegt auch hier der erwähnte, vom Bundestag bereits verabschiedete Entwurf des Wohnraummodernisierungsicherungsgesetzes, der diesen Anspruch nunmehr ausdrücklich auf den Fall der Entziehung von Beteiligungen erstreckt und dieser beabsichtigten Gesetzesänderung in der Entwurfsbegründung ausschließlich klarstellende Funktion beimißt (BTDrucks 13/7275, S. 44).

  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05

    Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb;

  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 283/00

    Erstattung von Modernisierungsaufwendungen

  • BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99

    Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes

  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 320/02

    Geltendmachung von Grundbuchberichtigungsansprüchen in Prozeßstandschaft einer

  • BVerwG, 16.09.2008 - 8 C 9.08

    Auslegung des § 3 Abs. 1 S. 4 Vermögensgesetz (VermG) nach der Einfügung des § 3

  • BVerwG, 27.10.2009 - 8 C 22.09

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 2328/96

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung im Falle der Aufhebung

  • BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 106.09

    Vermögensrechtliche Berechtigung bei gestufter Beteiligung; rechtliches Gehör

  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 22/97

    Begriff der Einigung

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96

    Unternehmensrestitution - Anteilsrestitution - Einzelrestitution - Mittelbare

  • VG Berlin, 06.11.1997 - 29 A 1364.93

    Klage einer Bank auf Rückübertragung ihr vor Kriegsende gehörender Grundstücke

  • BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 105.09

    Entschädigung für ein während der nationalsozialistischen Zeit verfolgtes

  • OVG Berlin, 28.11.1997 - 2 A 7.94

    Normenkontrollverfahren; Intertemporales Prozeßrecht; Genehmigungspflicht;

  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 65.16

    Anteil; Anteilsquote; Anteilsschädigung; Beteiligung

  • BGH, 08.12.2000 - V ZR 489/99

    Begriff der "sonstigen Überführung in Volkseigentum"

  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 66.16

    Bruchteilsrestitutionsanspruch wegen Schädigung mittelbarer Kleinstbeteiligungen

  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 35.97

    Klagebefugnis; Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis; Anwartschaftsrecht,

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Vermögenszuordnung;

  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

  • VG Berlin, 01.09.2016 - 29 K 46.15

    Feststellung eines Anspruch auf Bruchteilsrestitution; vermögensrechtlicher

  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 28.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Auslegung; Verstoß gegen allgemeine

  • BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 6.10

    Arbeitsplatz; Aushilfskraft; Durchführungsfeststellung;

  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 2.01

    Unternehmensresterestitution; Rückzahlung tatsächlich zugeflossener

  • BVerwG, 21.12.2006 - 8 B 10.06

    Ordnungsgemäße Bezeichnung einer Divergenzrüge bei Wiedergabe nur eines

  • BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13

    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Unternehmenstrümmer; Grundstück;

  • BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 17.09

    Antragstellung; Singularrestitution; Unternehmensrestitution; Unternehmensträger;

  • BGH, 14.02.1997 - V ZR 32/96

    Rechtsfolgen der Verjährung des Auflassungsanspruchs

  • VG Berlin, 01.09.2016 - 29 K 47.15

    Feststellung eines Anspruch auf Bruchteilsrestitution; vermögensrechtlicher

  • BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.09

    Antragstellung; Singularrestitution; Unternehmensrestitution; Unternehmensträger;

  • FG München, 21.04.2009 - 12 K 4210/06

    Aufwendungen zur Abwehr von Restitutionsansprüchen keine Werbungskosten bei den

  • BGH, 30.09.1998 - XII ZR 199/96

    Übergang des Eigentums an Grundstücken der Konsumgenossenschaften in

  • BVerwG, 02.04.1998 - 8 B 19.98

    Besatzungshoheitliche Enteignung; Nichtigkeit einer Enteignung;

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 B 62.12

    Anspruch auf ergänzende Singularrestitution

  • KG, 05.10.2006 - 16 U 23/06

    Abfindungsanspruch zum Verkehrswertausgleich des Bruchteilsberechtigten an einem

  • BVerwG, 28.11.1997 - 7 B 171.97

    Restitutionsklage; notwendige Beiladung; Verfügungsberechtigter;

  • OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 5 U 143/08

    Grundstücks-DDR-Folgenrecht: Heilung von Entstehungsmängeln an im Grundbuch

  • VG Berlin, 04.07.2007 - 1 A 97.06

    Zum Vergütungs- und Auslagenerstattungsanspruch bei Bestellung eines gesetzlichen

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 66.96

    Staatlich finanzierte Baumaßnahmen auf nichtvolkseigenem Grundstück -

  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 38.98

    Unwirksamkeit (eines Erwerbs im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG); Feststellung

  • BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97

    Finanzvermögen, ehemaliges - des Min. für Staatssicherheit; Stichtag für

  • VG Berlin, 21.11.1997 - 31 A 316.94

    Enteignung eines Grundstücks ; Rückübertragung eines Grundstücks; Zahlung von

  • VG Cottbus, 18.06.2020 - 1 K 2531/17
  • OLG Brandenburg, 24.11.2011 - 5 U 54/10

    Grundstückseigentum im Beitrittsgebiet: Gesetzlicher Eigentumserwerb infolge

  • VG Berlin, 28.01.2016 - 29 K 54.15

    Berechtigte im Sinne des Vermögensgesetz; Konkretisierung des Vermögenswertes;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2003 - 3 L 172/01

    Rechtmäßigkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Einhaltung der

  • VG Berlin, 24.05.2012 - 29 K 422.10

    Anspruch auf ergänzende Singularrestitution

  • OLG Dresden, 30.10.1997 - 7 U 1365/97
  • BVerwG, 04.07.2003 - 7 B 86.02
  • BVerwG, 30.01.2002 - 7 B 69.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • VG Berlin, 04.05.2007 - 25 A 84.05

    Aktien als Unternehmensbeteiligungen; keine Beschränkung der Rückerstattung von

  • BGH, 28.11.1997 - V ZR 288/96

    Wirksamkeit der Übertragung von Grundeigentum der Konsumgenossenschaften in

  • KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97

    Fortwirkende ordre-public-widrigkeit von Enteignungen zum Zweck des Mauerbaues

  • VG Berlin, 12.05.2000 - 31 A 317.98

    Verfügungsverbot gemäß § 15 Abs. 4 S. 1 Investitionsvorranggesetz (InVorG);

  • VG Gera, 23.07.1998 - 2 E 442/98

    Rechtmäßigkeit eines Rückübertragungsbescheids; Beurteilung der

  • VG Potsdam, 12.12.2002 - 8 L 1296/00

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

  • LG Neuruppin, 26.06.2009 - 3 O 256/08

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und

  • VG Leipzig, 24.09.1998 - 3 K 1709/95

    Rückgabe verbliebener Vermögenswerte; Bestandskräftige Rückübertragung eines

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