Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2846   

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BGBl. I 1997 S. 2846 (https://dejure.org/1997,30163)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 81, ausgegeben am 11.12.1997, Seite 2846
  • Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz)
  • vom 04.12.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 144/06

    Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne

    Durch das am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuregelung des Rechts der Beistandschaft (BeistandschaftsG) vom 4. Dezember 1997 (BGBl. I 2846) ist jedoch die gesetzliche Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder abgeschafft und zugleich für bestimmte Aufgaben, zu denen gemäß § 1712 Abs. 1 Nr. 1 BGB auch die Feststellung der Vaterschaft gehört, eine freiwillige Beistandschaft des Jugendamtes eingeführt worden.
  • OLG Nürnberg, 20.11.2000 - 11 WF 3908/00

    Beistandschaft des Jugendamtes - Aufgaben - Anfechtung eines

    Dem entspricht auch die Begründung des Regierungsentwurfes der Neufassung des Beistandschaftsrechtes (BT-Drucksache 13/892, S. 35 ff.; wiedergegeben in Mühlens, Kirchmeier, Greßmann, Das neue Kindschaftsrecht, 1. Auflage, 1998, S. 186 f.), in der ausgeführt ist, daß bei einer Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung kein Bedürfnis für eine Vertretung durch einen Beistand bestehe.
  • OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13

    Pflicht des als Beistand bestellten Jugendamts zur Rechnungslegung

    Das ergibt sich auch aus den Gesetzesmaterialien zum Beistandschaftsgesetz (BT-Drucks. 13/892 S. 50).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 2 UF 197/06

    Verweigerung der Mitwirkung der Kinder an einer gerichtlich angeordneten

    Aus den Gesetzesmaterialien zu § 1629 Abs. 2 S. 3 BGB ergibt sich, dass ein Ausschluss des Vertretungsrechts nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 1666 BGB, d.h. bei einer Kindeswohlgefährdung, erfolgen soll (BT-Drucks. 13/892, S. 34).
  • OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03

    Prozesskostenhilfebewilligung im Vaterschaftsfeststellungsprozess: Ablehnung

    Durch das Beistandschaftsgesetz vom 4. Dezember 1997 (BGBl. I, 2846) ist die frühere Amtspflegschaft (§§ 1706 ff a. F.) zu einer freiwilligen Beistandschaft geändert worden, deren Eintritt nunmehr einen entsprechenden Antrag der gesetzlichen Vertreterin der Klägerin voraussetzt (§§ 1712, 1713, 1714 BGB).
  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 9 UF 63/02

    Pflicht der Beistandsschaft zur Vertretung des Kindes sowohl auf der Aktivseite

    Dies ergibt sich aus der Bundestagsdrucksache 13/892 Seite 49, 54, wonach der Vorschlag des Bundesrats von der Bundesregierung abgelehnt wurde, die Beistandschaft automatisch enden zu lassen, sofern der Unterhaltsschuldner die getroffene Unterhaltsregelung ein Jahr lang regelmäßig erfülle.
  • BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 29.95

    Jugendhilferecht: Nichtanwendbarkeit der Fürsorgerechtsvereinbarung auf

    Denn entgegen der Auffassung der Vorinstanz wird der Verwaltungsrechtsweg durch die Übertragung kostenrechtlicher Streitigkeiten auf noch näher auszugestaltende Schiedsgerichte nicht gemäß § 89 h SGB VIII, § 113 a BSHG ausgeschlossen, weil und solange die Bundesregierung die in § 89 h Abs. 3 SGB VIII bzw. § 113 a Abs. 4 BSHG vorgesehene, der Zustimmung des Bundesrates bedürftige Rechtsverordnung zur Regelung des Näheren über die Bildung und Zusammensetzung der Schiedsgerichte, ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie das Verfahren und die Kosten des Verfahrens nicht erlassen hat (der Erlaß einer solchen Rechtsverordnung ist auch nicht mehr zu erwarten, vgl. den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in BTDrucks 13/892 vom 24. März 1995 S. 51 ff. mit dem Vorschlag einer Aufhebung des § 89 h SGB VIII und des § 113 a BSHG mit dem Hinweis, daß diese Vorschriften aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden könnten).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

    Das durch das Beistandschaftsgesetz vom 04.12.1997 (BGBl. I, 2846) eingeführte neue Rechtsinstitut der Beistandschaft ist an die Stelle der alten Amtspflegschaft der §§ 1706 bis 1710 BGB a.F. getreten.
  • OLG Hamburg, 02.06.2001 - 12 WF 44/01

    Feststellung der Vaterschaft des Sohnes - zuständiges Gericht - Klagebefugnis -

    Diese Möglichkeit ist vom Gesetzgeber im Zuge der Neufassung des § 1629 Abs. 2 Satz 3 BGB gerade für solche Fälle offengehalten worden, in denen eine Mutter das Vaterschaftsfeststellungsverfahren nicht betreibt, obwohl es aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist (vgl. BT-Drucks. 13/892, S. 16, S. 34; Palandt-Diederichsen, 60. Aufl., Rdz 40 zu § 1629 BGB ).
  • VG Hannover, 13.07.1998 - 2 A 6856/96

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum

    Liegt ein Verstoß gegen die Richtlinie des Rates vom 9. Februar 1976 (76/207/EWG) - insbesondere auch im Hinblick auf Artikel 2 Absatz 2 dieser Richtlinie - in der Regelung des § 1 Absatz 2 Satz 3 des Soldatengesetzes in der Fassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1737), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2846) und § 3a der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 1998 (BGBl. I S. 326), wonach Frauen aufgrund freiwilliger Verpflichtung nur für Verwendungen im Sanitäts- und Militärmusikdienst berufen werden können, vom Dienst mit der Waffe jedoch in jedem Falle ausgeschlossen sind?«.
  • BayObLG, 20.08.1999 - 1Z BR 110/99

    Schlussrechnung des Jugendamts nach der Umwandlung von Amtspflegschaften in

  • OLG Köln, 07.12.1998 - 16 Wx 181/98
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