Gesetzgebung
BGBl. I 1997 S. 726 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 03.04.1997, Seite 726
- Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG)
- vom 25.03.1997
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (16)
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der hier maßgeblichen Fassung vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726 - BRRG 1997) ist ein Soldat auf Zeit entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. - BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 4.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der hier maßgeblichen Fassung vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726 - BRRG 1997) ist ein Soldat auf Zeit entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. - BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 1.17
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der hier maßgeblichen Fassung vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726 - BRRG 1997) ist ein Soldat auf Zeit entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird.
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 5.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der hier maßgeblichen Fassung vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726 - BRRG 1997) ist ein Soldat auf Zeit entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. - BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 24.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der hier maßgeblichen Fassung vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726 - BRRG 1997) ist ein Soldat auf Zeit entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 795/14
Soldat auf Zeit; Sanitätsoffizier; Ernennung zum Beamten; Erstattung; …
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 2 BRRG in der bis zum 11. Februar 2009 gültigen Fassung des Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726) (BGBl. I, S. 3835; im Folgenden: BRRG a.F.) ist jedoch ein Soldat auf Zeit entlassen, wenn er - wie vorliegend die Klägerin durch Ernennung zur Akademischen Rätin - zum Beamten ernannt wird. - BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 14.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der hier maßgeblichen Fassung vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726 - BRRG 1997) ist ein Soldat auf Zeit entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. - BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 8.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der hier maßgeblichen Fassung vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726 - BRRG 1997) ist ein Soldat auf Zeit entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. - BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 15.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der hier maßgeblichen Fassung vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726 - BRRG 1997) ist ein Soldat auf Zeit entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 9/14
Erstattung von Ausbildungsgeld und der im Rahmen der Aus- und Weiterbildung …
Gemäß § 125 Abs. 1 Satz 2 BRRG in der bis zum 11. Februar 2009 gültigen Fassung des Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726) (im Folgenden: BRRG a.F.) ist jedoch ein Soldat auf Zeit entlassen, wenn er - wie vorliegend der Kläger durch Ernennung zum Akademischen Rat - zum Beamten ernannt wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 10/14
Erstattung des gewährten Ausbildungsgeldes und der Kosten der Fachausbildung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 1991/14
Pflicht zur Erstattung des während der Beurlaubung zum Studium bezogenem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 2104/14
Erstattung gewährten Ausbildungdgeldes durch einen Sanitätsoffizier-Anwärter nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 301/15
Erstattung gewährten Ausbildungdgeldes durch einen Sanitätsoffizier-Anwärter nach …
- LSG Bayern, 21.08.2002 - L 17 U 287/01
Anspruch auf Anerkennung von lebensgefährlichen Brandverletzungen als …
- LSG Sachsen, 05.09.2001 - L 3 AL 190/00
Zur Verpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit zum Zwecke der Vermögensbildung …