Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 103   

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https://dejure.org/1998,27324
BGBl. I 1998 S. 103 (https://dejure.org/1998,27324)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 27.01.1998, Seite 103
  • Verordnung zur Durchführung des § 117 Abs. 1 und 2 des Bundessozialhilfegesetzes (Sozialhilfedatenabgleichsverordnung - SozhiDAV)
  • vom 21.01.1998

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 39/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - automatisierter Datenabgleich mit dem

    § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II iVm § 2 GrSiDAV enthält zudem - wie ein Vergleich mit den Datenabgleichen in anderen Sozialleistungsbereichen zeigt - keine vom festgelegten Abgleichszeitraum abweichenden Regelungen zum Umfang der in zeitlicher Hinsicht auf Seiten der Auskunftsstellen in den Datenabgleich einzubeziehenden Daten (für eine derartige Regelung vgl zB § 2 Abs. 2 S 2 der Verordnung zur Durchführung des § 118 Abs. 1 und 2 SGB XII vom 21.1.1998 <BGBl I 103>, zuletzt geändert durch Art. 365 vom 31.10.2006 <BGBl I 2407>).
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