Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 2432   

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BGBl. I 1999 S. 2432 (https://dejure.org/1999,30449)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 22.12.1999, Seite 2432
  • Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform
  • vom 16.12.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 30.09.1999   BT   EUROPAWEIT SCHWEFELARMEN KRAFTSTOFF EINFÜHREN (GESETZENTWURF)
  • 01.10.1999   BT   ANHÖRUNGEN ZUR ÖKOSTEUER UND ZUM STEUERBEREINIGUNGSGESETZ
  • 04.10.1999   BT   BESCHÄFTIGUNGSWIRKUNG DER ÖKOSTEUER UMSTRITTEN
  • 03.11.1999   BT   STEUERGESETZE WERDEN ERST AM FREITAG ABSCHLIESSEND BERATEN
  • 05.11.1999   BT   STEUERBEREINIGUNGS- UND ÖKOSTEUERGESETZ ANGENOMMEN
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    gegen §§ 2, 25, 25 a Mineralölsteuergesetz in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999 (BGBl I S. 378), des Art. 1 des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2432) und des Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 (BGBl I S. 4602).

    In dem Verfahren 1 BvR 905/00 wenden sich die Beschwerdeführerinnen mit ihrer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die §§ 2, 25, 25 a des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform, des Art. 1 des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2432) und des Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 (BGBl I S. 4602).

  • BFH, 20.04.2004 - VII R 44/03

    StromSt-Befreiung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

    aa) Nach der Gesetzesbegründung sollten mit der Vorschrift die Fälle des sog. Contracting geregelt werden, in denen gerade nicht eine flächendeckende oder regionale Versorgung erfolgt, sondern Strom objektbezogen erzeugt und zur Verfügung gestellt wird (BTDrucks 14/2044, 11).
  • BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18

    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch

    Bei der erstmaligen Einführung einer solchen Ermächtigungsgrundlage in § 11 Nr. 2 StromStG durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16.12.1999 (BGBl I 1999, 2432) verwies der Gesetzgeber in der Begründung zum Gesetzesentwurf (BTDrucks 14/1524, S. 11) auf die Anwendungserfahrung nach Einführung der Stromsteuer durch das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24.03.1999 (BGBl I 1999, 378), wonach sich die Notwendigkeit der Aufnahme einer solchen Ermächtigung zur Regelung der Zuordnung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 9 Abs. 4 StromStG gezeigt habe.
  • BFH, 23.06.2009 - VII R 42/08

    Auslegung des Begriffs der Anlage i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG - Keine

    Der Gesetzesbegründung zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG lässt sich entnehmen, dass die durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I 1999, 2432) mit Wirkung vom 1. Januar 2000 vorgenommene Anhebung der Erzeugergrenze von ursprünglich 0, 7 MW auf 2 MW in Zusammenhang mit der Änderung der Definition des Eigenerzeugers (§ 2 Nr. 2 StromStG) und der Regelung von sog. Contracting-Fällen stand.

    Die steuerliche Förderung der objektbezogenen Stromerzeugung im Rahmen des sog. Contractings soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers zur Dezentralisierung der Stromversorgung beitragen (BTDrucks 14/2044).

  • FG Düsseldorf, 31.03.2004 - 4 K 4622/03

    Stromsteuererstattung bei einem vor dem 1.1.1998 gegründeten Unternehmen

    Die Verschmelzung sei mit der Eintragung in das Handelsregister ab dem 17. Juni 1999 als Neugründung eines Unternehmens im Sinne von § 10 StromStG zu werten, so dass ab diesem Zeitpunkt die Ersparnis in der Rentenversicherung nach § 10 Abs. 3 StromStG in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2432) - 2. Fassung - zu berechnen sei.

    Anspruchsgrundlage für das Begehren der Klägerin ist § 10 StromStG in der Fassung aufgrund des Änderungsgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I Seite 2432, BGBl. I 2000, Seite 147).

    Die im vorliegenden Verfahren streitige Fassung, die danach differenziert, wann das Unternehmen gegründet worden ist, ist erst durch das Änderungsgesetz vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I Seite 2432, BGBl. I 2000, Seite 147) aufgenommen worden.

  • FG Düsseldorf, 31.03.2004 - 4 K 4622/03VSt

    Erlass der Stromsteuer bei Übersteigen eines Betrages von 1000 DM; Steuerliche

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  • BFH, 23.06.2009 - VII R 34/08

    Auslegung des Anlagebegriffs i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG - Keine

    Der Gesetzesbegründung zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG lässt sich entnehmen, dass die durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I 1999, 2432) mit Wirkung vom 1. Januar 2000 vorgenommene Anhebung der Erzeugergrenze von ursprünglich 0, 7 MW auf 2 MW in Zusammenhang mit der Änderung der Definition des Eigenerzeugers (§ 2 Nr. 2 StromStG) und der Regelung von sog. Contracting-Fällen stand.

    Die steuerliche Förderung der objektbezogenen Stromerzeugung im Rahmen des Contractings soll nach der gesetzgeberischen Zielsetzung zur Dezentralisierung der Stromversorgung beitragen (BTDrucks 14/2044).

  • BFH, 20.04.2004 - VII R 54/03

    StromSt-Befreiung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

    aa) Nach der Gesetzesbegründung sollten mit der Vorschrift die Fälle des sog. Contracting geregelt werden, in denen gerade nicht eine flächendeckende oder regionale Versorgung erfolgt, sondern Strom objektbezogen erzeugt und zur Verfügung gestellt wird (BTDrucks 14/2044, 11).
  • BFH, 16.03.2016 - VII R 17/14

    Energiesteuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr

    § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG geht auf die wortgleiche Regelung in § 25 Abs. 1 Nr. 4a Buchst. a des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) zurück (vgl. auch BTDrucks 16/1172, S. 45), der durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl I 1999, 2432) mit Wirkung zum 1. Januar 2000 in das MinöStG eingefügt worden war.

    Dadurch sollte der öffentliche Personennahverkehr aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen nur mit der Hälfte der in diesem Gesetz beschlossenen Steuersatzanhebungen belastet werden (BTDrucks 14/2044, S. 10).

  • FG Thüringen, 31.07.2008 - 2 K 271/07

    Stromsteuerbefreiung für Kleinanlagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG:

    Eine solche ergibt sich ebenso wenig aus der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 14/2044, S. 9).

    Dieses Gefüge bringt der Gesetzgeber mit seinem Hinweis auf die Ausweitung der Definition des Eigenerzeugers klar zum Ausdruck (BT-Drs. 14/2044, S. 9).

  • BFH, 20.04.2004 - VII R 57/03

    Stromsteuerbefreiung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

  • FG Thüringen, 31.07.2008 - II 844/06

    Stromsteuerbefreiung für Kleinanlagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG: Lieferung

  • FG Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 11 K 553/04

    Mineralölsteuervergütung § 25 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 3 a Nr. 1.1 des

  • BFH, 28.02.2018 - VII B 89/17

    Steuerliche Entlastung von staatlichen Eigenbetrieben

  • FG Düsseldorf, 14.05.2003 - 4 K 3876/02

    Kraftwärmekopplungsanlage; Stromsteuerbefreiung; Contracting; Versorgungsnetz;

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2004 - 11 K 333/04

    Zuordnung des Betriebs eines Frischmenüherstellers in der Klassifikation der

  • FG Bremen, 08.12.2005 - 4 K 15/05

    Erstattung von Stromsteuer für die Jahre 2000 bis 2002; Spitzenausgleich;

  • FG Düsseldorf, 06.02.2008 - 4 K 3703/06

    Keine Stromsteuerbefreiung nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Stromsteuergesetzes für

  • FG Hamburg, 20.11.2018 - 4 K 168/16

    Stromsteuer: Nachversteuerung bei erlaubniswidriger Verwendung begünstigt

  • FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 362/01

    Stromsteuer: Keine rückwirkende Erlaubnis zur Entnahme begünstigten Stroms

  • FG Hamburg, 01.04.2003 - IV 235/00

    Rückwirkende Erlaubnis zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom für betriebliche

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