Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 378   

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BGBl. I 1999 S. 378 (https://dejure.org/1999,31074)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 29.03.1999, Seite 378
  • Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform
  • vom 24.03.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (14)

  • 02.12.1998   BT   NICHTÖFFENTLICHE ANHÖRUNGEN BESCHLOSSEN
  • 09.12.1998   BT   IM BUNDESHAUS NOTIERT
  • 15.12.1998   BT   ÜBERWIEGEND KRITIK AN ÖKOLOGISCHER STEUERREFORM
  • 13.01.1999   BT   ZWEI ANHÖRUNGEN ZUR STEUERREFORM
  • 18.01.1999   BT   NUR PRODUZIERENDES GEWERBE VON ÖKOSTEUER AUSNEHMEN (ANTWORT)
  • 18.01.1999   BT   ÖKOSTEUER-ENTWURF STÖSST AUF MANCHERLEI BEDENKEN
  • 19.01.1999   BT   HANDWERK SIEHT SICH ALS HAUPTVERLIERER EINER ÖKOSTEUERREFORM
  • 25.01.1999   BT   GEPLANTE ENERGIEPREISERHÖHUNGEN ZURÜCKNEHMEN (ANTRAG)
  • 09.02.1999   BT   KOALITION SPRICHT VON "MASSVOLLEN" ENERGIEVERTEUERUNGEN
  • 18.02.1999   BT   EXPERTEN SEHEN ÖKOSTEUER-ENTWURF IN MILDEREM LICHT
  • 19.02.1999   BT   EINSTIEG IN ÖKOSTEUERREFORM MEHRHHEITLICH BESCHLOSSEN
  • 24.02.1999   BT   ÖKOSTEUER ZUGESTIMMT - ENERGIEBESTEUERUNG IN DER EU HARMONISIEREN
  • 25.02.1999   BT   ÖKOSTEUER: ERMÄSSIGTER SATZ FÜR LANDWIRTSCHAFT UND BAHN
  • 19.08.1999   BT   PDS WILL WEITERE AUSKÜNFTE ZU TOD EINES ASYLBEWERBERS (KLEINE ANFRAGE)

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Wird zitiert von ... (35)

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    (e) Nichts anderes folgt aus der - verfassungsgemäßen (BVerfGE 110, 274) - "Ökosteuer" (vgl. Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999, BGBl I S. 378).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    gegen Art. 1 §§ 3, 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 sowie § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999 (BGBl I S. 378) - Stromsteuergesetz -.

    gegen §§ 2, 25, 25 a Mineralölsteuergesetz in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999 (BGBl I S. 378), des Art. 1 des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2432) und des Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 (BGBl I S. 4602).

    Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1748/99 richtet sich unmittelbar gegen §§ 3, 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 sowie § 10 Abs. 1 und 2 des als Art. 1 des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999 (BGBl I S. 378) verabschiedeten Stromsteuergesetzes (StromStG).

  • BFH, 24.02.2016 - VII R 7/15

    Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und

    Damit ist die vom Gesetzgeber intendierte Folge verbunden, dass Leitungsverluste, die beim Strom in nicht unerheblichem Umfang regelmäßig auftreten, steuerlich nicht erfasst werden (BTDrucks 14/40, S. 11).
  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 11 K 157/02

    Mineralölsteuervergütung - mit Kohle betriebene Kraftwärmekopplungs-Anlage -

    Streitig ist die Mineralölsteuervergütung nach § 25 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a i.V.m. Abs. 3 Nr. 4.1 des Mineralölsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378, im folgenden MinöStG).

    Aus der Begründung des Gesetzes könne ebenfalls geschlossen werden, dass sämtliche Bestandteile inklusive der Rauchgasreinigungsanlage und Kamin von der KWK-Anlage umfasst würden (Gesetzesentwurf mit Begründung der Koalitionsfraktion vom 17. November 1998, BT-Drucks. 14/40).

    Im Bericht des Finanzausschusses vom 1. März 1999 (BT-Drucks. 14/440 Seite 17) heiße es zu § 25 Abs. 3 und Abs. 4 MinöStG:.

    Zweck der ökologischen Steuerreform war und ist es, Anreize zu bieten, vorhandene Energiesparpotentiale auszuschöpfen, erneuerbare Energie stärker auszubauen und energiesparende und ressourcenschonende Produkte und Produktionsverfahren zu entwickeln (Gesetzesentwurf, BTDrucks. 14/40 Präambel Buchstabe A.).

    Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen des produzierenden Gewerbes nicht zu beeinträchtigen, sollte durch Einführung eines Vergütungstatbestandes eine Entlastungsmöglichkeit für energieintensive Unternehmen und Kraftwerke sowie für andere Unternehmen des produzierenden Gewerbes geschaffen werden (BT-Drucks. 14/40 S. 14, s.o.).

    Denn Wille des Gesetzgebers war es, konkret die Entwicklung energiesparender und ressourcenschonender Produktionsverfahren zu fördern (Gesetzesentwurf BT-Drucks. 14/40 unter A.).

    Ein solcher Neubau hätte um so mehr dem Ziel des Gesetzgebers entsprochen, Anreize zu schaffen, Energiesparpotentiale auszuschöpfen (Gesetzesentwurf BT-Drucks. 14/40 unter A.).

  • BFH, 20.04.2004 - VII R 44/03

    StromSt-Befreiung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

    Ausgangspunkt für diese Änderungen war die Regelung in § 2 Nr. 2 StromStG in der Fassung von Art. 1 des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 378), der über die Definition des "Eigenerzeugers" eine Steuerbefreiung für den in Stromerzeugungsanlagen mit einer Nennleistung von jeweils bis zu 0, 7 MW erzeugten Strom vorsah.
  • BFH, 24.04.2018 - VII R 21/17

    Stromentnahme durch eine Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft nicht

    Die stromsteuerrechtliche Definition des Unternehmens ist mithin an die statistische Definition gekoppelt (Gesetzesbegründung zu § 2 Nr. 4 StromStG in BTDrucks 14/440, S. 14).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 610/00

    Verfassungsbeschwerden land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen gegen

    gegen die §§ 10 StromStG, 25 a MinöStG in der Fassung des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999 (BGBl I S. 378) und des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 (BGBl I S. 4602).

    Die Beschwerdeführer, die unterschiedlich große land- und forstwirtschaftliche Betriebe führen und vornehmlich Ferkelaufzucht und Schweinemast betreiben, wenden sich unmittelbar gegen § 10 StromStG und § 25 a MinöStG jeweils in der Fassung des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999 (BGBl I S. 378) sowie der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 (BGBl I S. 4602).

    Vielmehr sollen die angegriffenen Vorschriften gewährleisten, dass energieintensive Unternehmen dieses Wirtschaftszweiges, die durch die Einführung der Stromsteuer und der Erhöhung der Mineralölsteuer auf Heizstoffe erheblich betroffen sind, über einen tragbaren Selbstbehalt hinaus nicht weiter belastet werden (vgl. BTDrucks 14/440, S. 16 f.).

  • BFH, 21.04.2009 - VII R 24/07

    Keine Stromsteuerermäßigung für Gastransport in Rohrfernleitungen - Keine

    Indem es --gestützt auf Art. 2 Nr. 7 RL 2003/55/EG-- für die Annahme einer Gasversorgung sowohl den Transport von Erdgas als auch dessen Verkauf gefordert habe, habe es den in § 2 Nr. 3 StromStG i.d.F. des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999 (BGBl. I 1999, 378) verwendeten Begriff der Gasversorgungswirtschaft fehlerhaft ausgelegt und eine Einordnung in die Unterklasse 60.30.0 WZ 93 vorgenommen, die offensichtlich falsch sei.

    Ausweislich der Gesetzesbegründung dient der Rückgriff auf statistische Vorgaben dem Abbau von Ausnahmebestimmungen und der Vermeidung neuer komplizierter Regelungen (BTDrucks 14/440).

    Voraussetzung ist seit der durch das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999 (BGBl. I 1999, 378) herbeigeführten Rechtsänderung, dass der Erdgasverwender zugleich ein Unternehmen betreibt, das dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist.

  • BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18

    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch

    Bei der erstmaligen Einführung einer solchen Ermächtigungsgrundlage in § 11 Nr. 2 StromStG durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16.12.1999 (BGBl I 1999, 2432) verwies der Gesetzgeber in der Begründung zum Gesetzesentwurf (BTDrucks 14/1524, S. 11) auf die Anwendungserfahrung nach Einführung der Stromsteuer durch das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24.03.1999 (BGBl I 1999, 378), wonach sich die Notwendigkeit der Aufnahme einer solchen Ermächtigung zur Regelung der Zuordnung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 9 Abs. 4 StromStG gezeigt habe.
  • BFH, 20.04.2004 - VII R 54/03

    StromSt-Befreiung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

    Ausgangspunkt für diese Änderungen war die Regelung in § 2 Nr. 2 StromStG i.d.F. von Art. 1 des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 378), der über die Definition des "Eigenerzeugers" eine Steuerbefreiung für den in Stromerzeugungsanlagen mit einer Nennleistung von jeweils bis zu 0, 7 MW erzeugten Strom vorsah.

    Dies hat der Gesetzgeber in der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform (vgl. BTDrucks 14/40, 10) selbst dargelegt und hierzu ausgeführt, dass wegen der besonderen physikalischen Gegebenheiten bei der Elektrizität, die die Feststellung einer "Nämlichkeit" der Ware Strom ausschließen würden, einer lückenlosen Übertragung der steuertechnischen Struktur anderer Verbrauchsteuergesetze auf die Stromsteuer gewisse Grenzen gesetzt seien.

  • BFH, 02.03.2004 - VII B 211/03

    Selbstbehalt bei Nutzung zweier verschiedener Energiequellen durch Betriebe des

  • BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07

    Erdgastransport in Rohrfernleitungen gehört nicht zum stromsteuerbegünstigten

  • BFH, 11.11.2008 - VII R 33/07

    Steuerbegünstigung für das innerhalb einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage zum

  • FG München, 29.01.2015 - 14 K 2822/13

    Anerkennung von Umspann- und Leitungsverlusten und der Begriff des

  • BFH, 20.04.2004 - VII R 57/03

    Stromsteuerbefreiung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

  • BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09

    Keine Stromsteuerbegünstigung für Zwischenlagerung von Erdgas in Erdgaskavernen -

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2009 - 5 K 123/04

    Kein Anspruch auf Investitionszulage für Investitionen in fotografische

  • BFH, 06.12.2005 - VII R 43/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Mineralölsteuervergütung nach 25 Abs. 1 Nr. 2

  • FG Bremen, 08.12.2005 - 4 K 15/05

    Erstattung von Stromsteuer für die Jahre 2000 bis 2002; Spitzenausgleich;

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2004 - 11 K 333/04

    Zuordnung des Betriebs eines Frischmenüherstellers in der Klassifikation der

  • BFH, 01.04.2008 - VII R 26/06

    Mineralölsteuer - Berechnung des Monatsnutzungsgrades bei Gasturbinenanlagen und

  • BFH, 15.09.2006 - VII B 234/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Stromsteuerbegünstigung

  • FG Düsseldorf, 14.05.2003 - 4 K 3876/02

    Kraftwärmekopplungsanlage; Stromsteuerbefreiung; Contracting; Versorgungsnetz;

  • FG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 131/12

    Energiesteuerentlastung für thermische Abluftbehandlung

  • FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10

    Rechtliche Selbständigkeit eines Subunternehmers im Stromsteuerrecht -

  • FG Hamburg, 05.10.2009 - 4 K 154/09

    Begriff "für eigene Zwecke" in § 10 StromStG - Zweck des § 16 Abs. 1 StromStV -

  • BFH, 07.06.2001 - VII B 191/00

    Vergütung der Mineralölsteuer - Vergütung für Heizöl - Gesetzesanalogie -

  • FG Hamburg, 27.12.2001 - IV 327/01

    Letztverbraucher im Sinne des Stromsteuergesetzes

  • FG Hamburg, 14.01.2009 - 4 V 250/08

    Prozessrecht, Allgemeines Abgabenrecht: Aufhebung eines Vorbehalts der

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 6 K 2157/01

    Voraussetzungen für eine Vergütung der Mineralölsteuer; Voraussetzungen einer

  • FG Hamburg, 19.12.2018 - 4 K 140/15

    Mineralölsteuerrecht / Energiesteuerrecht: verspätete Stellung eines

  • FG Düsseldorf, 31.03.2004 - 4 K 4622/03

    Stromsteuererstattung bei einem vor dem 1.1.1998 gegründeten Unternehmen

  • FG Düsseldorf, 31.03.2004 - 4 K 4622/03VSt

    Erlass der Stromsteuer bei Übersteigen eines Betrages von 1000 DM; Steuerliche

  • FG Düsseldorf, 01.09.2004 - 4 K 5787/99

    Erlaubnis zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom; Anwendbarkeit einer

  • FG Hamburg, 01.04.2003 - IV 235/00

    Rückwirkende Erlaubnis zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom für betriebliche

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