Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 493   

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https://dejure.org/2020,4877
BGBl. I 2020 S. 493 (https://dejure.org/2020,4877)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 14.03.2020, Seite 493
  • Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld
  • vom 13.03.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld

Meldungen (2)

  • beck-blog

    Strafrechtliche Risiken für AG und AN beim Missbrauch von Kurzarbeitergeld

  • anwalt.de

    Corona und die Strafbarkeit der §§ 266a, 263 StGB (Stundung & Kurzarbeit)

Literatur

  • heuking.de

    Corona-Virus: Gesetz zur Erleichterung der Kurzarbeit

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 22.06.2023 - C-427/21

    ALB FILS KLINIKEN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Leiharbeit -

    In § 1 ("Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht") des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972 (BGBl. 1972 I S. 1393) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. 1995 I S. 158), zuletzt geändert durch das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 13. März 2020 (BGBl. 2020 I S. 493) (im Folgenden: AÜG), heißt es:.
  • LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von Kug nach

    Anspruchsgrundlage für die begehrte Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ist § 2 Abs. 1 KugV vom 25.03.2020 (BGBl. I S. 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.03.2021 (BGBl. I S. 381), die die Bundesregierung auf der Grundlage des § 109 Abs. 5 SGB III, eingeführt durch das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 13.03.2020 (BGBl. I, S. 493) erlassen hat.
  • SG Landshut, 20.10.2023 - S 16 AL 196/21

    Kein Kurzarbeitergeld bei Realisierung des allgemeinen Betriebs- und

    Denn der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie mit dem Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 13.03.2020 (BGBl. I 2020, S. 493) Regelungen geschaffen, die ausdrücklich auch Leiharbeitnehmern den Bezug von Kug ermöglichen sollten.
  • ArbG Passau, 27.08.2020 - 3 Ca 377/20

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung im Lockdown

    Dies stellt vor dem Hintergrund des am 15.03.2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom 13.03.2020 (BGBl. I S. 493) und der rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft getretenen Verordnung der Bundesregierung über Erleichterungen der Kurzarbeit vom 25.03.2020 (BGBl. I S. 595) unter Berücksichtigung des das Kündigungsrecht beherrschenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Reaktion dar, mit der der Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen zumindest vorerst vermieden werden konnte.
  • VG Bayreuth, 25.05.2021 - B 8 K 21.107

    Anspruch auf eine Zuwendung, Förderpraxis, Tätigkeit in einem ambulanten

    Dass die Voraussetzungen des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - (AÜG) vom 03.02.1995, zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 13.03.2020 BGBl I 2020, 493, vorliegen, ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich.
  • VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 8 K 20.1272

    Corona-Pflegebonus, ambulante Dialyse

    Dass die Voraussetzungen des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - (AÜG) vom 03.02.1995, zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 13.03.2020 BGBl I 2020, 493, vorliegen, ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich.
  • VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 8 K 20.1390

    Gleichheitsgrundsatz, ambulante Dialyseversorgung in einem Krankenhaus

    Dass die Voraussetzungen des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - (AÜG) vom 03.02.1995, zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 13.03.2020 BGBl I 2020, 493, vorliegen, ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich.
  • VG Bayreuth, 12.05.2021 - B 8 K 20.1272

    Ambulante Dialyse

    Dass die Voraussetzungen des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - (AÜG) vom 03.02.1995, zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 13.03.2020 BGBl I 2020, 493, vorliegen, ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich.
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