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   BGBl. I 2000 S. 1503   

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BGBl. I 2000 S. 1503 (https://dejure.org/2000,34562)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 17.11.2000, Seite 1503
  • Verordnung zur Änderung der Ausgleichsrentenverordnung
  • vom 13.11.2000

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Stuttgart, 07.05.2009 - S 6 VS 467/08

    Soziales Entschädigungsrecht - Ausgleichsrente - § 12 AusglV nF -

    Durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Ausgleichsrentenverordnung vom 13. November 2000 (BGBl. I S. 1503) erhielt § 12 indessen eine wesentlich straffere Formulierung.
  • LSG Bayern, 13.06.2006 - L 18 V 27/04

    Streit um die Höhe der der Klägerin zustehenden Ausgleichsrente und die

    Der Bescheid des Beklagten vom 28.11.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30.04.2002 ist insofern rechtswidrig, als die Berechnung der Ausgleichsrente rückwirkend für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2001 unter Anwendung der AusglV - in der durch Art. 1 der Verordnung zur Änderung der AusglV vom 13.11.2000 (BGBl I S 1503) mit Wirkung ab 01.01.2001 geänderten Fassung - erfolgte und die Erstattung der Überzahlung in Höhe 626, 00 EUR gefordert wird.
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