Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 110   

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https://dejure.org/2001,46993
BGBl. I 2001 S. 110 (https://dejure.org/2001,46993)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 18.01.2001, Seite 110
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
  • vom 09.01.2001

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (184)

  • BSG, 26.10.2017 - B 2 U 1/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB 7 -

    Andernfalls erschlösse sich der Sinn der Verweisung in § 28e Abs. 3d S 2 SGB IV auf § 3 der Vergabeverordnung vom 9.1.2001 (BGBl I 110) nicht.
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 21. April 2010, die sich das Berufungsgericht zu eigen gemacht hat, beliefen sich die Gesamtkosten der Herstellung aller Erschließungsanlagen auf 2 626 033, 40 EUR (UA S. 15 unter Hinweis auf Bl. 84 der Gerichtsakten) und lagen damit unterhalb des für Bauaufträge geltenden Schwellenwertes von 5 Mio. EUR (vgl. § 2 der im Zeitpunkt des Abschlusses des Erschließungsvertrags maßgeblichen Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001, BGBl I S. 110).
  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Nur bei einem solchen Verständnis der Regelung macht auch der Verweis des § 28e Abs. 3d Satz 2 SGB IV auf § 3 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl I 110) Sinn.
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