Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 170   

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BGBl. I 2001 S. 170 (https://dejure.org/2001,36503)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 07.02.2001, Seite 170
  • Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
  • vom 31.01.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 14.09.2000   BT   HANDEL MIT FUNKANLAGEN IM BINNENMARKT REGELN (GESETZENTWURF)
  • 04.12.2000   BT   STANDORTBESCHEINIGUNGEN FÜR HOCHFREQUENZANLAGEN IN EINER VERORDNUNG REGELN

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Die Klagen gegen den am 11. Mai 2001 ergangenen Auflagenbescheid im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996 (BGBl I S. 1120), zum hier maßgeblichen Zeitpunkt des Ergehens dieses Bescheids (vgl. Urteil vom 25. April 2001 - BVerwG 6 C 6.00 - BVerwGE 114, 160 ), zuletzt geändert am 31. Januar 2001 (BGBl I S. 170), und gegen den Beanstandungsbescheid im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 2 TKG vom 30. März 2001 sind zulässig.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Die bereichsspezifischen Bestimmungen des Funkanlagen- und Telekommunikationseinrichtungengesetzes vom 31.01.2001 (BGBl. I S. 170) - FTEG - i.V.m. der auf § 12 FTEG gestützten erlassenen Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) enthalten aber keine weitergehenden Schutzanforderungen.
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811

    Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4

    Der Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern ist in § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170) geregelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01

    Beschlagnahme eines Radarwarngerätes

    Dem entsprechend bezweckt das diese Richtlinie in nationales Recht umsetzende Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - FTEG - vom 31.01.2001 (BGBl. I S. 170), durch Regelungen über das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen einen offenen wettbewerbsorientierten Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen (vgl. § 1 Abs. 1 FTEG sowie den Gesetzentwurf der Bundesregierung, BRDrucks. 464/00 S. 1).
  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 15 CS 10.37

    Nachbarklage; Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Außenbereich; standortbezogener

    Der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ist in § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) vom 31.01.2001 (BGBl. I S. 170) in der Fassung des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220) geregelt.
  • VG Köln, 03.09.2008 - 1 L 1048/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein nach dem Gesetz über Funkanlagen und

    Die angefochtene Verfügung beruht auf § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) vom 31. Januar 2001 - BGBl. I, 170 -, zuletzt geändert durch § 22 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 - BGBl. I, 220 -.
  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen der

    2 1. Die Klägerin hält es für eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, ob es der Grundsatz der unentgeltlichen Benutzung von Verkehrswegen für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien nach § 50 Abs. 1 und Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996 (BGBl I S. 1120), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2001 (BGBl I S. 170), gebiete, bei der Bemessung einer Gebühr für die Zustimmung des Trägers der Wegebaulast zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien im Sinne von § 50 Abs. 3 TKG nur den Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen, nicht auch einen wirtschaftlichen Vorteil des Adressaten der Zustimmung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 545/11

    Festsetzung von Beiträgen für zugeteilte Frequenzen eines Mitglieds der ARD

    Gemäß § 143 Abs. 3 TKG sind in die nach Absatz 1 abzugeltenden Kosten solche nicht einzubeziehen, für die bereits eine Gebühr nach § 142 oder eine Gebühr nach § 16 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170) oder Gebühren oder Beiträge nach § 10 oder § 11 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 2882) und den auf diesen Vorschriften beruhenden Rechtsverordnungen erhoben wird.
  • VG Köln, 19.04.2002 - 25 K 10571/98

    Voraussetzungen der Statthaftigkeit einer verwaltungsprozessrechtlichen

    Während des gerichtlichen Verfahrens hat der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber die der streitigen Amtsblattverfügung zugrunde liegenden gesetzlichen und untergesetzlichen Rechtsnormen geändert: Durch das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170) ist § 59 TKG aufgehoben worden (vgl. § 19 Abs. 1 FTEG); die Telekommunikationszulassungsverordnung ist am 07. April 2001 außer Kraft getreten (§ 20 Abs. 3 FTEG).

    Auf diese Rechtslücke hatte bereits der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen und den Erlass einer Verordnung nach § 12 FTEG gefordert (die es bis heute nicht bzw. nur als Entwurf gibt), Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), Bundestagsdrucksache 14/4815, Nr. 17 (Zum Gesetzentwurf im Ganzen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 546/11

    Festsetzung von Beiträgen für zugeteilte Frequenzen eines Mitglieds der ARD

    Gemäß § 143 Abs. 3 TKG sind in die nach Absatz 1 abzugeltenden Kosten solche nicht einzubeziehen, für die bereits eine Gebühr nach § 142 oder eine Gebühr nach § 16 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170) oder Gebühren oder Beiträge nach § 10 oder § 11 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 2882) und den auf diesen Vorschriften beruhenden Rechtsverordnungen erhoben wird.
  • VG Stuttgart, 03.03.2009 - 5 K 860/08

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für Mobilfunk mit

  • VGH Bayern, 30.03.2004 - 21 CS 03.1053
  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 39.02

    Grundsatz der unentgeltlichen Benutzung von Verkehrswegen für öffentlichen

  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • VG Köln, 30.05.2008 - 11 K 5151/06

    Rechtmäßigkeit einer Standortbescheinigung für drei GMS-Antennen des

  • VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551

    Die die Baugenehmigung ersetzende Zustimmung umfasst die Prüfung der

  • VGH Bayern, 31.07.2013 - 14 CS 12.1603

    Gemeindeantrag; BOS-Mobilfunksendemast im Außenbereich; Ersetzung des

  • VG Münster, 10.01.2008 - 2 K 1324/07

    Verhältnis von bundesrechtlichem immissionsschutzrechtlichen Verfahren und

  • VG Münster, 01.09.2004 - 2 L 1149/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VG München, 15.05.2017 - M 8 K 16.2507

    Erfolglose Klage gegen eine Baugenehmigung für eine Mobilfunkanlage wegen

  • VG Würzburg, 25.07.2013 - W 4 S 13.598

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Funkturm;

  • VG Cottbus, 11.09.2018 - 3 L 334/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

  • VG Köln, 27.06.2013 - 1 K 2434/12

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Vertriebsverbots durch die Bundesnetzagentur

  • VG Neustadt, 07.05.2004 - 5 K 2340/03
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