Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3529   

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BGBl. I 2001 S. 3529 (https://dejure.org/2001,46161)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 17.12.2001, Seite 3529
  • Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (GefÄndV2001)
  • vom 11.12.2001

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts liegt die mit Wirkung vom 1. Juli 2001 in Kraft getretene Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn - GGVSE 2001) vom 11. Dezember 2001 (BGBl I S. 3529) zugrunde, die während des behördlichen Ausgangsverfahrens in ihrer ab dem 1. Januar 2003 geltenden Neufassung am 30. September 2003 bekannt gemacht wurde (BGBl I S. 1913).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 7 LB 58/09

    Kein Klagerecht Dritter gegen Kernbrennstoff-Transporte

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es auf die im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung, also der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung (Widerspruchsbescheid des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 10.11.2003), geltenden Vorschriften an, hier die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn - GGVSE 2001 - v. 11.12.2001 (BGBl I S. 3529)), die während des behördlichen Ausgangsverfahrens in ihrer ab dem 01.01.2003 anzuwendenden Neufassung am 30. September 2003 bekannt gemacht wurde (BGBl I S. 1913).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 7 LB 59/09

    Kein Klagerecht Dritter gegen Kernbrennstoff-Transporte

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es auf die im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung, also der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung (Widerspruchsbescheid des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 10.11.2003), geltenden Vorschriften an, hier die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn - GGVSE 2001 - v. 11.12.2001 (BGBl I S. 3529)), die während des behördlichen Ausgangsverfahrens in ihrer ab dem 01.01.2003 anzuwendenden Neufassung am 30. September 2003 bekannt gemacht wurde (BGBl I S. 1913).
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