Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3794   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,44298
BGBl. I 2001 S. 3794 (https://dejure.org/2001,44298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,44298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben am 22.12.2001, Seite 3794
  • Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 - StÄndG 2001)
  • vom 20.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 17.09.2001   BT   Geplante Steuerrechtsänderungen führen zu staatlichen Mindereinnahmen
  • 08.10.2001   BT   Sachverständige äußern sich zu Änderungen des Steuerrechts
  • 10.10.2001   BT   Experten: Steueränderungsgesetz 2001 kann noch verbessert werden
  • 17.10.2001   BT   Künftige Haftungsregelung bei der Bauauftragsvergabe sorgt für Irritationen
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (117)

  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Die erneute Änderung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG durch das Steueränderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3794, BStBl I 2002, 4) führte u.a. zur Klarstellung, dass sich die Grenze von 10 000 DM/5 112 EUR auf das Kalenderjahr bezog.
  • BFH, 29.05.2008 - III R 23/07

    Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin - Gleichstellung der

    Seit der Änderung der Vorschrift durch das Steueränderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BStBl I 2002, 4) --Ersetzung des Wortes "soweit" durch "wenn"-- ist es nach vorherrschender Auffassung nicht erforderlich, dass beantragte Sozialleistungen gekürzt oder abgelehnt worden sind; es reicht aus, dass die unterhaltene Person wegen der Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat (BTDrucks 14/6877, 26; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 33a Rz 161; Schmidt/Loschelder, EStG, 27. Aufl., § 33a Rz 22; BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 243, 244).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von

    Die Vorschriften des § 79 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.2.1991 (BGBl. I S. 230) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3794) finden mit der Maßgabe Anwendung, dass die Jahresrohmieten, die gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13.8.1965 (BGBl. I S. 851) vom Finanzamt auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 festgestellt wurden, jeweils für das Erhebungsjahr auf den September des Vorjahres hochgerechnet werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht