Gesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 2958 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 02.08.2002, Seite 2958
- Zweite Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
- vom 01.08.2002
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- LG Stuttgart, 17.10.2014 - 12 O 262/14 Die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung entspricht, wie das Gericht durch einen Vergleich beider Texte ohne weiteres selbst feststellen kann, ihrem Wortlaut nach nicht in jeder Hinsicht dem Muster in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-lnfoV in der seinerzeit geltenden Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der BGB-lnfoV vom 1.8.2002 (BGBl I, 2958 [2959]).
- LG Köln, 28.02.2012 - 3 O 113/11
Anforderungen an die Rückabwicklung zweier Darlehensverträge zur Finanzierung …
Eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der hier maßgeblichen Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung vom 1. August 2002 (BGBl. I S. 2958, 2959) war der Beklagten verwehrt, weil sie gegenüber dem Kläger für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung in jeder Hinsicht vollständig entspricht.