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   BGBl. I 2003 S. 1378   

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BGBl. I 2003 S. 1378 (https://dejure.org/2003,49261)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 18.07.2003, Seite 1378
  • Neufassung der Bewachungsverordnung
  • vom 10.07.2003

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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 456/18

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Pförtnerdienst - Verlangen einer

    Die nähere Ausgestaltung des Unterrichts ergibt sich aus den §§ 4 bis 7 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV, vom 10. Juli 2003, BGBl. I S. 1378, idF vom 1. Dezember 2016, BGBl. I S. 2692; nunmehr BewachV vom 3. Mai 2019, BGBl. I S. 692, idF vom 24. Juni 2019, BGBl. I S. 882) .
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09

    Bewachungsunternehmen; waffenrechtliche Erlaubnis; Glaubhaftmachung des

    Zur nachfolgenden Kontrolle kann die Erteilung des Waffenscheins insbesondere mit der Auflage (§ 9 Abs. 2 WaffG) verbunden werden, die insoweit durchgeführten Personenschutzaufträge nachzuweisen, die der Kläger im Übrigen auch gewerberechtlich nach § 14 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV -) vom 10.07.2003 (BGBl. I S. 1378) aufzuzeichnen hat.
  • LSG Bayern, 29.10.2014 - L 5 R 868/14

    Aufschiebende Wirkung Rechtsmittel, Betriebsprüfung, Statusanfrageverfahren

    Das Nähere zum Erlaubnisverfahren ist in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV vom 10. Juli 2003 - BGBl. I S. 1378 - zuletzt geändert durch Artikel 2a Absatz 3 des Gesetzes vom 4. März 2013 (BGBl. I S. 362) geregelt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2003 - L 3 RJ 72/01

    Rentenversicherung

    Denn nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 der Bewachungsverordnung (BewachV) vom 10. Juli 2003 (BGBl. I, 1378), die für alle Wach- und Sicherheitsunternehmen gilt, setzt die Pförtnertätigkeit eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer mit einer Dauer von 40 Unterrichtsstunden voraus (§ 3 Abs. 1 BewachV).
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