Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 138   

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BGBl. I 2003 S. 138 (https://dejure.org/2003,46269)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 04.02.2003, Seite 138
  • Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
  • vom 22.01.2003

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Köln, 05.11.2009 - 6 K 3931/08

    Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch Computer-Fax unwirksam

    Die auf dieser Grundlage erlassene Steuerdaten-Übermittlungsverordnung vom 28. Januar 2003 (BGBl I S. 138) enthält nur Ausnahmen für Fälle nach § 87a Abs. 3 AO, also für der Schriftform unterliegende Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen der Steuerpflichtigen an die Finanzbehörde.
  • LG Mannheim, 07.04.2005 - 23 O 102/04

    Squeeze-out-Verfahren: Bestätigung eines für nichtig erklärten Beschlusses;

    Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Neuregelung des Spruchverfahrensrecht (SpruchVerf.G v. 12.06.2003, BGBl. I S. 138) § 306 AktG gestrichen, aber gerade keine weiteren Möglichkeiten zum Beitritt eines laufenden Spruchverfahrens geschaffen, bei Kenntnis einschränkender Gesetzesauslegung durch die Gerichte (so u.a. Schleswig-Holsteinisches OLG, BD 99, 2000).
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