Gesetzgebung
BGBl. I 2003 S. 58 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 20.01.2003, Seite 58
- Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung
- vom 15.01.2003
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 29.07.2015 - X R 11/13
Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der …
Das Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung vom 15. Januar 2003 (BGBl I 2003, 58) hat diese "systemwidrige Lücke" (so die Begründung des Gesetzes zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung, BTDrucks 15/97, 1) durch die ab dem 1. Januar 2002 geltende Ergänzung des § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG geschlossen. - FG München, 05.03.2012 - 7 K 2772/09
Die Nichteinbeziehung eines Pflichtversicherten in einer berufsständischen …
7) Eine Durchbrechung der Systematik des § 10 a EStG, dass zur Gruppe der begünstigten Personen nur diejenigen gehören, die dem betreffenden Alterssicherungssystem aktiv angehören, ist auch nicht dadurch erfolgt, dass der Gesetzgeber nachträglich Beamte, die ohne Besoldung beurlaubt sind, für die Zeit ihrer Beschäftigung, in die Begünstigung des § 10 a EStG einbezogen hat (Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersvorsorge vom 15. Januar 2003, BGBl I 2003, 58).