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   BGBl. I 2004 S. 206   

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BGBl. I 2004 S. 206 (https://dejure.org/2004,57381)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 17.02.2004, Seite 206
  • Neufassung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
  • vom 09.02.2004

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Was die Höhe anbelangt, so betrug es im hier maßgeblichen Zeitraum - abhängig von der Einkommenssituation der Eltern - entweder 450 Euro pro Monat bei einer Bezugsdauer von einem Jahr (BErzg als sog Budget, vgl § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BErzGG idF vom 9.2. 2004 [BGBl I 206]; im Folgenden: BErzGG 2004) oder 300 Euro pro Monat bei einer Bezugsdauer von zwei Jahren (BErzg als sog Regelbetrag, vgl § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BErzGG 2004).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Was die Höhe anbelangt, so betrug es im hier maßgeblichen Zeitraum - abhängig von der Einkommenssituation der Eltern - entweder 450 Euro pro Monat bei einer Bezugsdauer von einem Jahr (BErzg als sog Budget, vgl § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BErzGG idF vom 9.2. 2004 [BGBl I 206]; im Folgenden: BErzGG 2004) oder 300 Euro pro Monat bei einer Bezugsdauer von zwei Jahren (BErzg als sog Regelbetrag, vgl § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BErzGG 2004).
  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R

    Elterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat -

    Diese Norm ordnete eine Gleichstellung der mit dem Ziel der Annahme aufgenommenen Kinder mit einem Kind an, für das die Personensorge zustand (vgl § 1 Abs. 1 Nr. 2 BErzGG gemäß Bekanntmachung der Neufassung des BErzGG vom 9.2.2004, BGBl I 206) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - L 30 EG 1000/05

    Erziehungsgeld; Herabsetzung der Einkommensgrenzen ab 1.1.2004;

    Nach § 1 Abs. 1 BErzGG in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004 (BGBl. I S. 206) hat Anspruch auf Erziehungsgeld, wer.

    Die Höhe des Erziehungsgeldes betrug nach § 5 Abs. 1 BErzGG in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004 (BGBl. I S. 206) bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats 450,- EUR (Budget - Abs. 1 Nr. 1) und danach bis zum 24. Lebensmonat 300,- EUR monatlich (Abs. 1 Nr. 2).

    Nach § 5 Abs. 3 BErzGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004 (BGBl. I S. 206) entfällt das Erziehungsgeld in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes, wenn das Einkommen nach § 6 bei Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, 30.000,- EUR und bei anderen Berechtigten 23.000,- EUR übersteigt (Abs. 3 Satz 1).

    Diese ab dem 1. Januar 2004 geltende Regelung des § 5 BErzGG ist hinsichtlich des hier streitbefangenen Anspruchs auf Erziehungsgeld der Klägerin für den 1. bis 6. Lebensmonat ihrer Tochter gemäß § 24 Abs. 2 BEerzGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004 (BGBl. I S. 206) anzuwenden, da die Tochter der Klägerin A am F, mithin nach den 1. Januar 2004, geboren ist.

    § 6 BErzGG in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 09. Februar 2004 (BGBl. I S. 206) lautet u. a. wie folgt:.

    Diese ab 01. Januar 2004 geltenden Neuregelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der ab 01. Januar 2004 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 09. Februar 2004 (BGBl. I S. 206) verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Was die Höhe anbelangt, so betrug es im hier maßgeblichen Zeitraum - abhängig von der Einkommenssituation der Eltern - entweder 450 Euro pro Monat bei einer Bezugsdauer von einem Jahr (BErzg als sog Budget, vgl § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BErzGG idF vom 9.2. 2004 [BGBl I 206], im Folgenden: BErzGG 2004) oder 300 Euro pro Monat bei einer Bezugsdauer von zwei Jahren (BErzg als sog Regelbetrag, vgl § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BErzGG 2004).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 33/06 R

    Krankenversicherung - Kinderpflegekrankengeld - allein erziehender Versicherter

    Anders als etwa in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundeserziehungsgeldgesetz (vom 6.12.1985, BGBl I 2154 idF der Bekanntmachung vom 9.2.2004, BGBl I 206) stellt § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB V gerade nicht ausdrücklich auf die Innehabung der Personensorge ab.
  • LSG Bayern, 30.09.2008 - L 9 EG 95/07

    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung nach § 27 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch

    Rechtsgrundlage für die Gewährung von Bundeserziehungsgeld ist das Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG -) in der Fassung für Geburten ab 01.01.2001 (§ 24 Abs. 2 BErzGG vom 09.02.2004 (BGBl.I S.206)).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 EL 175/07

    Bundeserziehungsgeld - Budget - Einkommensberechnung - Entschädigung nach der

    Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch auf höheres Erzg sind noch die Vorschriften des BerzGG idF der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004 (BGBl I S 206).
  • LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 60/06

    Bundeserziehungsgeld - Ermittlung des für die Berechnung des Erziehungsgeldes

    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Berechnung des Beklagten auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften - maßgeblich ist hier das ab 01.01.2004 geltende BErzGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.02.2004 (BGBl. I 206; vgl. dazu auch § 24 Abs. 2 BErzGG) - nicht zu beanstanden, was auch von der Klägerin nicht infrage gestellt wird.
  • LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AL 30/13

    Arbeitslosengeld; keine Anrechnung von Zeiten der Erziehung eines Kindes ab

    Im Wortlaut identisch waren die vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2006 geltende Vorgängerregelung (vgl. Bekanntmachung vom 9. Februar 2004 [BGBl. I S. 206]) in § 15 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG) sowie deren vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2003 geltende Vorgängerregelung in § 15 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BErzGG (vgl. Artikel 1 Nr. 14 des Gesetzes vom 12. Oktober 2000 [BGBl. I S. 1426]).
  • SG Augsburg, 20.04.2005 - S 10 EG 56/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG);

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - L 2 EG 5/10

    Berücksichtigung einer Nachzahlung zum Lohn beim Erziehungsgeld

  • LSG Bayern, 11.06.2012 - L 9 AL 202/11

    Die Erziehung von Enkelkindern erfüllt nicht die Voraussetzungen der

  • VG Minden, 14.12.2009 - 4 K 2893/08

    Aufhebung bzw. vorzeitige Beendigung einer Elternzeit bei Vorliegen eines

  • VG Hannover, 14.10.2004 - 9 A 161/04

    Arbeitseinkommen; Darlehen; Elternzeit; Erwerbstätigkeit; Erziehungsgeld;

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