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   BGBl. I 2004 S. 3310   

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BGBl. I 2004 S. 3310 (https://dejure.org/2004,52026)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 15.12.2004, Seite 3310
  • Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz EURLUmsG)
  • vom 09.12.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 07.09.2004   BT   EU-Richtlinien in das deutsche Steuerrecht umsetzen
  • 27.09.2004   BT   Expertenrat zur Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Steuerrecht gefragt
  • 29.09.2004   BT   Steuerberater: Über weitere Befugnisse für Bilanzbuchhalter später entscheiden
  • 30.09.2004   BT   Bundesrat hält am Steuerberater-Privileg fest
  • 20.10.2004   BT   Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht zur Änderung weiterer Vorschriften
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15

    Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig

    Denn der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene § 15a UStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl I 2004, 3310) ist gemäß § 27 Abs. 11 UStG (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Februar 2009 V R 85/07, BFHE 224, 473, BStBl II 2010, 76, unter II.1.b, Rz 11; Abschn. 27.1 Abs. 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses --UStAE--) nur auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, deren zugrunde liegende Umsätze erst nach dem 31. Dezember 2004 ausgeführt wurden.
  • BFH, 03.12.2015 - V R 61/14

    Hochzeits- und Trauerredner kann ausübender Künstler sein

    Die vorstehend anwendbare Gesetzesfassung vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) löste die frühere Fassung ab, nach der begünstigt waren "die Leistungen der Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre und Museen sowie die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer", um "die gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Kommission/ Deutschland vom 23. Oktober 2003 C-109/02, EU:C:2003:586) zur Steuerermäßigung bei Solisten" zu ziehen (BTDrucks 15/3677, S. 27).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 3/05

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen von Ballettschulen

    Die durch Art. 8 Nr. 6 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) eingefügte Vorschrift des § 175 Abs. 2 Satz 2 AO, wonach die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung nicht als rückwirkendes Ereignis gilt, ist gemäß Art. 97 § 9 Abs. 3 Satz 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung erstmals anzuwenden, wenn die Bescheinigung oder Bestätigung nach dem 28. Oktober 2004 vorgelegt oder erteilt wird, und spielt im vorliegenden Fall schon deshalb keine Rolle.
  • BFH, 10.05.2017 - I R 51/15

    Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft

    Nichts anderes wird man dem BMF-Schreiben in BStBl I 2005, 1038 entnehmen können, wenn man die dort zu Rz 24 niedergelegte Auffassung, die Änderung der gesetzlichen Regelungslage sei ein für die Mindestvertragslaufzeit steuerrechtlich "unschädlicher wichtiger Grund" i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 KStG 2002 n.F., auf die Kündigung einer noch wirksamen Vereinbarung bezieht (s.a. --im Zusammenhang mit § 14 Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften [Richtlinien-Umsetzungsgesetz] vom 9. Dezember 2004 [BGBl I 2004, 3310, ber. 3843, BStBl I 2004, 1158]-- den Senatsbeschluss vom 27. November 2013 I R 36/13, BFHE 245, 108, BStBl II 2014, 651, dort Rz 52).
  • FG Köln, 14.05.2009 - 2 K 2241/02

    Anwendung des "alten" Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens auf "ausländische"

    Bei verdeckten Gewinnausschüttungen, die eine inländische Körperschaftsteuergutschrift vermitteln würden, habe der Gesetzgeber unbillige Ergebnisse in den Fällen vermeiden wollen, in denen das Vorliegen einer Körperschaftsteuergutschrift problematisch erscheine, z.B. im Rahmen einer Außenprüfung erst nachträglich bekannt werde (so BT-Drucks. 15/4050; Nachweise bei Tipke/Kruse, AO, § 175 Tz. 49 b).

    Nach dem Bericht des Finanzausschusses zum EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz sei Anlass für die Änderung des § 175 AO die verfahrensrechtliche Gleichstellung von im Besteuerungsverfahren zu erbringenden Nachweisen in Unabhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung des materiell-rechtlichen Besteuerungstatbestandes gewesen (vgl. BT-Drucks. 15/4050, Seite 61).

    Allerdings wurde § 175 AO durch das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz ( EURLUmsG) vom 8. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) mit Wirkung ab dem 29. Oktober 2004 (vgl. Art. 97 § 9 Abs. 3 EGAO i.d.F. des EURLUmsG) dahingehend geändert, dass die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung nicht als rückwirkendes Ereignis gilt.

    3) 1 § 175 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I 2004, S. 3310) ist erstmals anzuwenden, wenn die Bescheinigung oder Bestätigung nach dem 28. Oktober 2004 vorgelegt oder erteilt wird.

  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    aa) Nach § 39b Abs. 2 Satz 6 Nr. 2 und 3 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3310, im Folgenden: a.F.) wird beim Lohnsteuerabzug neben dem Sonderausgaben-Pauschbetrag des § 10c Abs. 1 EStG auch die Vorsorgepauschale nach Maßgabe des § 10c Abs. 2 bis 5 EStG (in der Fassung vom 26. April 2006, BGBl I S. 1091, im Folgenden: a.F.; vgl. nunmehr § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 und 3 Buchstabe a EStG) berücksichtigt.
  • BFH, 25.02.2015 - XI R 35/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf theaterähnliche Autorenlesung gegen Entgelt

    aa) Unionsrechtliche Grundlage für § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist Art. 98 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Kategorie 7 und 9 der MwStSystRL (BTDrucks 15/3677, S. 41).

    cc) Seit der mit Wirkung vom 16. Dezember 2004 erfolgten Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG durch Art. 5 Nr. 8 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) kann offenbleiben, ob die Klägerin mit dem Abhalten der jeweiligen Lesung eine sonstige Leistung gegenüber einem Veranstalter oder eine sonstige Leistung als Veranstalterin gegenüber dem Publikum bewirkt hat (vgl. dazu Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 23. Oktober 2003 C-109/02, Kommission/ Deutschland, Slg. 2003, I-12691, Rz 28; Klenk in Sölch/ Ringleb, Umsatzsteuer, § 12 Rz 250).

  • BFH, 18.12.2014 - IV R 22/12

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines

    Das stelle der durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) eingefügte Satz 6 der Vorschrift klar.

    Die Gesetzesbegründung (BTDrucks 15/3677, S. 38) stellt die Vorschrift als Regelung zur Vermeidung von Umgehungsgestaltungen ebenfalls in einen Zusammenhang mit § 7 Satz 2 GewStG 2002.

  • BFH, 04.12.2014 - V R 6/13

    Vorsteuerkorrektur bei Rabattgewährung innerhalb einer in einem anderen

    bb) Das entspricht der Gesetzesbegründung zu § 17 Abs. 1 Satz 4 UStG i.d.F. durch Art. 5 Nr. 14 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes --EURLUmsG-- (BGBl I 2004, 3310).

    Unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes darf dem Fiskus aus allen Umsatzgeschäften von der Produktion bis zum Endverbraucher insgesamt nur der Umsatzsteuerbetrag zufließen, den der Endverbraucher wirtschaftlich aufwendet (BRDrucks 605/04, 69 f.).

    Es käme damit zu dem Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz, der mit der Änderung des § 17 Abs. 1 UStG i.d.F. des EURLUmsG (BGBl I 2004, 3310) gerade vermieden werden sollte (s. unter II.4.a aa und bb).

  • FG Düsseldorf, 15.04.2013 - 6 K 4270/10

    Körperschaftsteuererhöhung durch vororganschaftliche Mehrabführungen - Saldierung

    Steuerlich relevante Sachverhalte, die vor der steuerlichen Wirksamkeit der Organschaft verwirklicht worden sind und die in innerorganschaftlicher Zeit zu Mehr- oder Minderabführungen führen, sollen dagegen nach den allgemeinen Bestimmungen zu behandeln sein (BT-Drs. 15/3677 S. 36; Thiel in Festschrift für Arndt Raupach, 543, 544).

    Nach der Gesetzesbegründung des Regierungsentwurfes zu § 14 Abs. 3 KStG liegen Mehrabführungen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher als das steuerlich dem Organträger zuzurechnende Ergebnis ist (BT-Drs. 15/3677 S. 36).

    § 14 Abs. 3 Satz 4 KStG stellt nach der Gesetzesbegründung zu § 14 Abs. 3 KStG klar, dass der Teilwertansatz beim Übergang von der Steuerfreiheit in die Steuerpflicht der vororganschaftlichen Zeit zuzurechnen sei (BT-Drs. 15/3677 S. 36).

    Die Gesetzesbegründung des Regierungsentwurfes zu § 14 Abs. 3 KStG, nach der Mehrabführungen vorliegen, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher als das steuerlich dem Organträger zuzurechnende Ergebnis ist (BT-Drs. 15/3677 S. 36), spricht eher dafür, dass § 14 Abs. 3 KStG Mehr- und Minderabführungen ergebnisbezogen und nicht geschäftsvorfallbezogen erfassen will.

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 2/16

    Kein ermäßigter Steuersatz für die Leistungen einer "Dinner-Show"

  • BFH, 19.12.2007 - I R 66/06

    Besteuerungsrecht für die im Gewinnanteil aus der Beteiligung an einer

  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 24/07

    Zur (Un-)Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit

  • FG Nürnberg, 27.09.2007 - IV 80/06

    Berücksichtigung von vorweg für 99 Jahre bezahlte Erbbauzinsen als Werbungskosten

  • BFH, 08.12.2016 - IV R 14/13

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Teils

  • BFH, 14.03.2019 - V B 34/17

    Besetzungsmangel bei Doppelpräsidentschaft in unterschiedlichen Gerichtszweigen

  • BFH, 25.04.2018 - I R 59/15

    Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06

    Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen

  • BFH, 17.11.2015 - VIII R 55/12

    Verrechnung von Altverlusten aus Termingeschäften mit Neuerträgen gemäß § 3 Abs.

  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07

    Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs als Beweisanzeichen i.R.d. Zuordnung eines

  • FG Münster, 18.07.2013 - 13 K 4515/10

    Möglichkeit der nachträglichen Änderung eines Bescheids über die Feststellung des

  • BFH, 19.12.2007 - I R 52/07

    Erstmalige Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 2 KStG 1999

  • FG München, 25.04.2007 - 5 V 343/07

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen gesonderter und einheitlicher Feststellung

  • FG Sachsen, 18.12.2012 - 3 K 590/10

    Vorsteuerabzug eines Einzelhändlers, dem auf bei einem Großhändler getätigte

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 6/13

    Rückwirkend zum 1. Juli 2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche

  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 462/07

    Erfordernis einer sofortigen Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des

  • FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 207/11

    Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2017 - 2 K 220/13

    Eisskulpturenausstellung als Museum i.S.d. UStG

  • FG München, 06.12.2006 - 10 K 390/06

    Bestandskraft, Änderung von Steuerbescheiden, rückwirkendes Ereignis, grobes

  • BFH, 28.11.2007 - I R 42/07

    "Jahresgleiche" Realisierung von nach § 37 Abs. 3 KStG 2002 begründetem

  • BFH, 09.08.2006 - I R 96/05

    Ermittlung des Gewerbeertrages einer GmbH - Beteiligung an einer südafrikanischen

  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 2/06

    Pauschalbesteuerung "schwarzer" Fonds nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verletzt

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.03.2013 - 3 K 2285/10

    Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Verwendung eines dem

  • FG Münster, 11.09.2007 - 14 K 5023/06

    Erfordernis der Änderung eines Einkommensbescheides wegen der rückwirkenden

  • FG Münster, 04.03.2010 - 5 K 3484/08

    Voraussetzung der echten Rückwirkung bei Gesetzesänderung; Bemessungsgrundlage

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 147/07

    Nicht der Ansässigkeitsort des Arbeitgebers, sondern der Tätigkeitsort des

  • FG Düsseldorf, 22.12.2005 - 12 K 5252/02

    Registrierung; ausländische Investmentfonds; Mindestbesteuerung;

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1265/13

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • FG Münster, 08.03.2012 - 9 K 4197/08

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung - Gewinn aus Veräußerung von Kommanditanteil

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 1104/09

    Kein ermäßigter Steuersatz für Karnevalssitzungen eines schwul-lesbischen Vereins

  • FG Baden-Württemberg, 19.10.2009 - 9 K 411/06

    Ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG 2005 für

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2009 - 6 K 2641/06

    Flächenermittlung eines teilweise zu unternehmerischen Zwecken genutzten Gebäudes

  • FG München, 31.07.2007 - 12 K 3363/06

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales

  • FG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - 1 K 2535/11

    Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Nutzung eines dem

  • FG Berlin, 08.02.2005 - 7 K 7396/02

    Kapitalanlagen - Strafbesteuerung ausländischer Fonds europarechtswidrig?

  • VG Trier, 24.05.2005 - 2 K 226/05

    Fahrzeugschein nur bei Einzugsermächtigung

  • FG Köln, 11.12.2014 - 10 K 2414/12

    Übergangsfrist und Nachweiserfordernisse nach "Meilicke II"

  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 6 K 99/06

    Wegfall des § 14 Abs. 2 AStG nicht bereits in 2000

  • FG Baden-Württemberg, 06.10.2005 - 8 K 137/05

    Rückwirkende Kraftfahrzeugsteuerermäßigung wegen Schwerbehinderung entgegen

  • FG München, 07.03.2007 - 3 K 3891/03

    Umsatzsteuerschuld einer Miteigentümergemeinschaft aus der Überlassung eines

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2012 - 2 V 15/12

    Museumsbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG nur bei museumsähnlicher

  • FG München, 24.02.2011 - 14 K 2128/09

    Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes

  • FG München, 25.11.2010 - 14 K 2374/09

    Pauschalierter Vorsteuerabzug bei der Besteuerung nach Durchschnittssätzen

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