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   BGBl. I 2004 S. 502   

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BGBl. I 2004 S. 502 (https://dejure.org/2004,55005)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 08.04.2004, Seite 502
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze
  • vom 05.04.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 03.11.2003   BT   Finanzsicherheiten sollen von Insolvenzverfahren unberührt bleiben
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1016

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Der geltend gemachten Aufrechnung der Staatsoberkasse Bayern - und damit im Ergebnis auch der weiteren Aufrechnung durch die Landesanwaltschaft Bayern im Schreiben vom 5. Juni 2009 - stehen aber Vorschriften des Insolvenzrechts, hier in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502), entgegen.
  • VGH Hessen, 22.05.2013 - 6 A 2016/11

    Verwarnung des Geschäftsleiters einer Sparkasse

    Mit Bescheid vom 27. Oktober 2005 erteilte die Beklagte dem Kläger die angekündigte Verwarnung gemäß § 36 Abs. 2 KWG wegen leichtfertig begangener Verstöße gegen § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 KWG (alte Fassung in der Form der Änderung durch Art. 5 des Gesetzes vom 05.04.2004 <BGBl. I S. 502>).
  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017

    Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung

    Der geltend gemachten Aufrechnung der Staatsoberkasse Bayern - und damit im Ergebnis auch der weiteren Aufrechnung durch die Landesanwaltschaft Bayern im Schreiben vom 5. Juni 2009 - stehen aber Vorschriften des Insolvenzrechts, hier in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl I S. 502), entgegen.
  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1018

    Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung

    Der geltend gemachten Aufrechnung der Staatsoberkasse Bayern - und damit im Ergebnis auch der weiteren Aufrechnung durch die Landesanwaltschaft Bayern im Schreiben vom 5. Juni 2009 - stehen aber Vorschriften des Insolvenzrechts, hier in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl I S. 502), entgegen.
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