Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 1666   

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BGBl. I 2005 S. 1666 (https://dejure.org/2005,52593)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 24.06.2005, Seite 1666
  • Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen
  • vom 21.06.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 24.11.2004   BT   Regierung will Bürokratie abbauen und Wohngeldgesetz ändern
  • 15.12.2004   BT   Vorschläge zum Bürokratieabbau mehrheitlich angenommen
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18

    Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht

    Soweit das Oberverwaltungsgericht auf Absatz 1 der Vorschrift abgehoben hat, hat es übersehen, dass die Absätze 2 und 3 bereits durch Art. 2 Nr. 4 Buchst. a und b des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) mit Wirkung vom 1. Juli 2005 aufgehoben worden sind und der frühere Absatz 1 der einzige Inhalt der Vorschrift geworden ist.
  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Sie ersetzt die bundesrechtliche Ermächtigung für die Festsetzung von Sperrzeiten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung aus § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG - i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) für diesen Regelungsgegenstand vollständig und ändert nicht nur einzelne Vorschriften.
  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 9.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Sie ersetzt die bundesrechtliche Ermächtigung für die Festsetzung von Sperrzeiten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung aus § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG - i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) für diesen Regelungsgegenstand vollständig und ändert nicht nur einzelne Vorschriften.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10676/10

    Gewerbetreibender; Insolvenz; gewerbebezogene Unzuverlässigkeit; steuerrechtliche

    Im vorliegenden Fall ist der Kläger jedoch nicht im Besitz einer Gaststättenerlaubnis und benötigt eine solche nach § 2 Abs. 2 GaststättenG (in der Fassung von Art. 8 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes vom 21. Juni 2005, BGBl. I S. 1666) auch nicht, da er - wovon die Beteiligten übereinstimmend ausgehen - lediglich alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen verabreicht.
  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 11.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Sie ersetzt die bundesrechtliche Ermächtigung für die Festsetzung von Sperrzeiten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung aus § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG - i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) für diesen Regelungsgegenstand vollständig und ändert nicht nur einzelne Vorschriften.
  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Sie ersetzt die bundesrechtliche Ermächtigung für die Festsetzung von Sperrzeiten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung aus § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG - i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) für diesen Regelungsgegenstand vollständig und ändert nicht nur einzelne Vorschriften.
  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 10.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Sie ersetzt die bundesrechtliche Ermächtigung für die Festsetzung von Sperrzeiten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung aus § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG - i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) für diesen Regelungsgegenstand vollständig und ändert nicht nur einzelne Vorschriften.
  • BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes über

    Eine davon abweichende Regelung wie in § 2 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV, der im Interesse der vereinfachten Übertragbarkeit immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen einen deutlich weiteren, auch Planungsgesellschaften einbeziehenden Begriff des Vorhabenträgers normiert (vgl. auch Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 15/4231 S. 16 zu Art. 5), hat der Gesetzgeber für das Eisenbahnrecht nicht getroffen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 8 D 103/07

    Klage gegen die Erweiterung des Steinkohle-Heizkraftwerks Duisburg-Walsum

    Das geplante Vorhaben ist nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG und den §§ 8 und 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.5.1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 21.6.2005 (BGBl. I S. 1666), - 9. BImSchV - im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Behörde und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekannt zu machen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - 1 B 16.08

    "Ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt"e Nutzfahrzeuge iSd ABMG § 1

    Güterkraftverkehr ist gemäß § 1 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) - hier in der zuletzt durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) geänderten Fassung vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485) - unter anderem die geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3, 5 Tonnen haben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - 1 B 15.08

    Autobahnbenutzungsgebühr für Güterverkehr; Annahme einer ausschließlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - L 15 AY 4/12

    Abgeschlossenes Asylverfahren - Wohnsitzauflage - Aufenthaltswechsel -

  • VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04

    Zur Zulässigkeit einer Anbahnungsgaststätte in einem Bordell

  • VG Gelsenkirchen, 15.01.2008 - 11 K 3284/07

    Transferleistungen, Rente wegen Alters, Erwerbsunfähigkeitsrente,

  • VG Würzburg, 21.02.2018 - W 6 K 17.1115

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis

  • VG Münster, 20.01.2010 - 9 L 504/09

    Anspruch eines Gaststättenbetriebes auf Aufhebung einer Sperrzeit von 5:00 - 6:00

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