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   BGBl. I 2005 S. 2906   

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BGBl. I 2005 S. 2906 (https://dejure.org/2005,47571)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 01.10.2005, Seite 2906
  • Vierte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
  • vom 28.09.2005

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 11.03.2014 - 6 P 5.13

    Personalratswahl; Wahlvorschlag der Beschäftigten; Zustimmungserklärung der

    Für die Wahl des Hauptpersonalrats gelten, soweit hier von Interesse, die §§ 1 bis 30 der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1994, BGBl I S. 3653, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. September 2005, BGBl I S. 2906, entsprechend (§§ 32, 42 BPersVWO).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15

    Wahl zur JAV; Zahl der Beschäftigten; Prognosezeitraum; Auskunftspflichten der

    Die diesen Stichworten zu entnehmende Rechtsfrage, ob die Dienststelle gemäß § 46 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3653), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 28. September 2005 (BGBl. I S. 2906) - BPersVWO - verpflichtet ist, dem Wahlvorstand sämtliche zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen zukommen zu lassen, lässt sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung ohne Weiteres beantworten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 6 L 4/09

    Wirksamkeit einer Personalratswahl

    Rechtsgrundlage für die Zurückweisung des Wahlvorschlages ist § 10 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 01. Dezember 19994 (BGBl. I S. 3653), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 28.09.2005 (BGBl. I S. 2906).
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