Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2114   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,62596
BGBl. I 2005 S. 2114 (https://dejure.org/2005,62596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,62596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 20.07.2005, Seite 2114
  • Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • vom 15.07.2005

Gesetzestext

Kontext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

    sowie zugleich im selbständigen Verfahren gemäß § 30 Abs. 1 und 4 OWiG jeweils in Verbindung mit § 81 Abs. 4 S. 2, 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I, S. 2114, nachfolgend: GWB 2005) in Höhe von.
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags gegen die Aufstellung eines

    Zwar verweist § 120 Abs. 2 GWB in seiner durch Art. 20 Nr. 3 des Anhörungsrügengesetzes vom 09.12.2004 (BGBl. I 3220, 3229) geänderten Fassung auch auf § 71a GWB über die Anhörungsrüge, was das zuständige Bundesministerium bei der Neubekanntmachung des GWB vom 20.07.2005 (BGBl. I 2114) übersehen hat (vgl. näher BVerfG NJW 2008, 2167).
  • OVG Hamburg, 27.08.2010 - 1 Bf 149/09

    Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen

    Dieses Beschaffungselement brachte bereits § 97 Abs. 1 GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114) mit der Formulierung zum Ausdruck: "Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht