Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 3277   

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BGBl. I 2006 S. 3277 (https://dejure.org/2006,71281)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 22.12.2006, Seite 3277
  • Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
  • vom 19.12.2006

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Ansbach, 29.10.2008 - AN 11 K 08.01161

    Anfechtungsklage gegen Kostenbescheid nach ElektroGKostV erfolgreich

    Hinzu kommt, dass die ElektroGKostV inzwischen zweimal geändert wurde, nämlich durch die Erste Änderungsverordnung vom 19. Dezember 2006 (BGBl I S. 3277) und durch die Zweite Änderungsverordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl I S. 2825), wobei zuletzt auch auf Grund der gesunkenen Gesamtkosten die Gebühren in allen Bereichen um ca. 40 Prozent gesenkt wurden.
  • VG Ansbach, 27.05.2009 - AN 11 K 08.01254

    Feststellungsklage bezüglich Zahlungsweise der Kostenforderung zwar zulässig,

    Weiter ist die Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung = ElektroGKostV) vom 6. Juli 2005 (BGBl I S. 2020), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 19. Dezember 2006 (BGBl I S. 3277), in Kraft getreten am 1. Januar 2007, und durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl I S. 2825), in Kraft getreten am 1. Januar 2008, zu beachten.
  • VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842

    Mehrwertsteuer bei Gebührenbescheid eines Beliehenen (Stiftung ear)

    Der Verordnungsgeber reagierte mit der Einfügung dieses Satzes 3 durch Gesetz vom 19. Dezember 2006 (BGBl I 3277) mit Wirkung vom 1. Januar 2007 auf die Rechtsprechung der erkennenden Kammer (U. v. 18.10.2006, AN 11 K 06.01946 u.a.), die festgestellt hatte, dass nach der bis dahin geltenden Rechtslage eine Erhebung der Umsatzsteuer nicht möglich war.
  • VG Ansbach, 29.08.2012 - AN 11 K 12.00566

    Anfechtungsklagen gegen Kostenbescheide nach ElektroGKostV erfolglos; kein

    Diese Regelung wurde mit der ersten Änderungsverordnung zur ElektroGKostV vom 19. Dezember 2006, BGBl I S. 3277, eingeführt und soll nach der Entwurfsbegründung (Teil B) klarstellen, dass die Gebühren zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben werden, soweit die entsprechenden Amtshandlungen der Umsatzsteuer unterliegen.
  • VG Ansbach, 29.08.2012 - AN 11 K 12.00569

    Anfechtungsklagen gegen Kostenbescheide nach ElektroGKostV erfolglos; kein

    Diese Regelung wurde mit der ersten Änderungsverordnung zur ElektroGKostV vom 19. Dezember 2006, BGBl I S. 3277, eingeführt und soll nach der Entwurfsbegründung (Teil B) klarstellen, dass die Gebühren zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben werden, soweit die entsprechenden Amtshandlungen der Umsatzsteuer unterliegen.
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