Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 3294   

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https://dejure.org/2006,41423
BGBl. I 2006 S. 3294 (https://dejure.org/2006,41423)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 27.12.2006, Seite 3294
  • Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Arzneimittelgesetzes
  • vom 21.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Arzneimittelgesetzes (G-SIG: 16019206)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 02.08.2006   BT   Tierzüchter sollen künftig stärker auf genetische Vielfalt achten
  • 12.10.2006   BT   Öffentliche Anhörung zur Änderung des Tierschutzrechts
  • 18.10.2006   BT   Unterschiedliche Meinungen zum Rückgang der tiergenetischen Ressourcen
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Würzburg, 29.02.2012 - W 6 K 11.400

    Leistungsprüfung von Tieren (Schweine)

    Zur Durchführung des Zuchtprogramms gehören u.a. auch die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertschätzung (vgl. BT-Drucks. 16/2292 vom 21.07.2006, S. 1 und S. 29 ff.).

    Davon geht bereits das geltende Tierzuchtgesetz zwanglos aus, so dass kein Bedürfnis für die Änderung besteht (vgl. BT-Drucks. 16/2292 vom 21.07.2006, S. 43 und S. 46).

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 10 LA 13/08

    Verpflichtung der Tierseuchenkasse zur Regelung der Beiträge für nicht zu

    Rechtliche Grundlage für die Beitragserhebung und den Erlass einer Beitragssatzung sind § 71 Abs. 1 TierSG in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Arzneimittelgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 AGTierSG.
  • VG Augsburg, 01.10.2013 - Au 1 K 13.126

    Hauptsacheerledigung; Stationstierarzt einer Besamungsstation; Zuverlässigkeit

    21.12.2006 (BGBl I S. 3294) verfolgt hat, wurde dieser Antrag in der mündlichen Verhandlung vom 1. Oktober 2010 übereinstimmend für erledigt erklärt.
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