Gesetzgebung
BGBl. I 2007 S. 10 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 1, ausgegeben am 10.01.2007, Seite 10
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregeltenMarkt zugelassen ...
- vom 05.01.2007
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen ...
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 09.10.2006 BT Drei öffentliche Anhörungen am 18. Oktober
- 18.10.2006 BT Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie unter Experten umstritten
- 25.10.2006 BT Regierung hält an zusätzlicher Meldeschwelle von drei Prozent fest
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09
Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse; …
Das entstehungsgeschichtliche Argument der Revision, der Gesetzgeber habe den Beitrag des Insolvenzverwalters zur Erfüllung kapitalmarktrechtlicher Pflichten möglichst gering halten und für ihn keine weiteren Haftungsrisiken eröffnen wollen (vgl. die Gesetzesmaterialien zu § 42a BörsG a.F., BTDrucks 16/2498 S. 53), schließt eine Einordnung der Gebührenforderung als Masseverbindlichkeit ebenfalls nicht aus. - VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 142/07
Ordnungsgeld gegen ein bei der Frankfurter Wertpapierbörse als Skontroführerin …
Die von der Klägerin gegen den vorgenannten Beschluss des Sanktionsausschusses innerhalb eines Monats nach Zustellung erhobene Klage ist, da diese Entscheidung als Verwaltungsakt ergeht und im Verwaltungsrechtsweg ohne vorherige Durchführung eines Vorverfahrens angefochten werden kann (vgl. § 22 Abs. 3 BörsG, § 20 Abs. 3 BörsG in der bis zum 31. Oktober 2007 geltenden Fassung vom 21. Juni 2002, BGBl. I S. 2010, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 5. Januar 2007, BGBl. I S. 10 - im Folgenden: BörsG a.F. -) statthaft und zulässig. - VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
Vereinbarkeit der zu veröffentlichen Quartalsberichte börsennotierter …
Die Verschärfungen, die die Unterrichtungspflichten der Emittenten durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG - vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10) erfahren hat, haben außer Betracht zu bleiben.
- OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
Pflicht eines börsennotierten Unternehmens zur Veröffentlichung von …
Die genannten Vorschriften sind durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 05. Januar 2007 (BGBl. I 2007, S. 10) mit Wirkung zum 20. Januar 2007 aufgehoben worden. - OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 8/09
Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …
Entgegen der Ansicht der Antragsgegner zu 5. und 6., die ihre Beschwerde nicht gesondert begründet haben und auch auf diesen Aspekt in der Beschwerde nicht mehr zurückkommen, mussten in der gleichwertigen Information die nunmehr in § 17 WpAIV neu geregelten Erfordernisse nicht enthalten gewesen sein, was sich bereits aus der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung ergibt, nach der die Neuregelung keine generelle Bestandsmitteilungspflicht für alle zum 20. Januar 2007 gehaltenen Beteiligungen einführt, sondern eine Mitteilung an den Emittenten nur dann verlangt, wenn die mitteilungspflichtige Tatsache noch aus keiner vorherigen Mitteilung ersichtlich ist (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2498, S. 48 zu Nr. 27 a). - OLG Düsseldorf, 15.01.2010 - 17 U 6/09
Stimmberechtigung meldepflichtiger Aktionäre; Zulässiger Gegenstand einer …
In der gleichwertigen Information müssten die nunmehr in § 17 WpAIV neu geregelten Erfordernisse nicht enthalten gewesen sein, was sich bereits aus der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung ergebe (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2498, S. 48 zu Nr. 27 a). - OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 7/09
Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Aktiengesellschaft; …
Entgegen der Ansicht der Antragsgegner zu 5. und 6., die ihre Beschwerde nicht gesondert begründet haben und auch auf diesen Aspekt in der Beschwerde nicht mehr zurückkommen, mussten in der gleichwertigen Information die nunmehr in § 17 WpAIV neu geregelten Erfordernisse nicht enthalten gewesen sein, was sich bereits aus der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung ergibt, nach der die Neuregelung keine generelle Bestandsmitteilungspflicht für alle zum 20. Januar 2007 gehaltenen Beteiligungen einführt, sondern eine Mitteilung an den Emittenten nur dann verlangt, wenn die mitteilungspflichtige Tatsache noch aus keiner vorherigen Mitteilung ersichtlich ist (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2498, S. 48 zu Nr. 27 a). - BVerwG, 17.12.2009 - 8 C 9.09
Qualifizierung von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen …
Das entstehungsgeschichtliche Argument der Revision, der Gesetzgeber habe den Beitrag des Insolvenzverwalters zur Erfüllung kapitalmarktrechtlicher Pflichten möglichst gering halten und für ihn keine weiteren Haftungsrisiken eröffnen wollen (vgl. die Gesetzesmaterialien zu § 42a BörsG a.F., BTDrucks 16/2498 S. 53), schließt eine Einordnung der Gebührenforderung als Masseverbindlichkeit ebenfalls nicht aus. - LG Duisburg, 10.12.2008 - 25 O 81/07
Verjährung von Ansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder wegen Pflichtverletzung; …
Zutreffend ist zwar, dass § 41 Abs. 4 a WpHG keine generelle Bestandsmitteilungspflicht für alle zum 20.1.2007 gehaltenen Beteiligungen eingeführt hat (vgl. auch Bundestagsdrucksache 16/2498, Seite 48). - LG Köln, 18.07.2008 - 82 O 63/07
Übertragung von Stückaktien auf eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft unter …
Der Verordnungsgeber hat auf dieser Grundlage die Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung - WpAIV) vom 13. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Art. 2 TransparenzRL-UmsetzungsG1 vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10) erlassen.