Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 1599   

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BGBl. I 2007 S. 1599 (https://dejure.org/2007,71184)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 27.07.2007, Seite 1599
  • Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
  • vom 23.07.2007

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14

    Baugewerbe - Fassadenbau - ausländischer Arbeitgeber - Verbandsmitglied

    Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 16 und Nr. 18 der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (IndMetAusbV 2007 - BGBl. I S. 1599, zul. geändert durch Art. 1 der VO vom 1. März 2011, BGBl. I S. 326) ist das "Fügen von Bauteilen" und das "Montieren von Metallkonstruktionen" Gegenstand der Berufsausbildung zum Konstruktionsmechaniker/zur Konstruktionsmechanikerin.
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