Gesetzgebung
BGBl. I 2007 S. 3075 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 22.12.2007, Seite 3075
- Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ...
- vom 20.12.2007
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ...
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10
Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht; …
Die Vorschriften der EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR-HwV) in der Fassung vom 20. Dezember 2007 (BGBl I S. 3075) beruhen maßgeblich auf den Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl EU Nr. L 255 S. 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 1499/06
Zulässigkeit subjektiver Berufswahlbeschränkungen durch Vorschriften der …
Durch die inzwischen in § 7 b HwO enthaltene Regelung für Altgesellen als Alternative zur Meisterprüfung sind die Anforderungen, die an einen deutschen Handwerker für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks gestellt werden, im Verhältnis zu jenen Voraussetzungen, die ein ebensolcher Handwerker aus dem EU/EWR-Ausland mit Niederlassung in Deutschland erfüllen muss, vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HwO i.V.m. §§ 1 ff. der Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV) vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I, 3075), zwar nicht in Übereinstimmung gebracht, aber doch stark angenähert worden (vgl. auch unten b)). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 2008/05
Ausübung des Berufs eines Dachdeckers durch einen Dachdeckergesellen hinsichtlich …
Durch die inzwischen in § 7 b HwO enthaltene Regelung für Altgesellen als Alternative zur Meisterprüfung sind die Anforderungen, die an einen deutschen Handwerker für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks gestellt werden, im Verhältnis zu jenen Voraussetzungen, die ein ebensolcher Handwerker aus dem EU/EWR-Ausland mit Niederlassung in Deutschland erfüllen muss, vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HwO i.V.m. §§ 1 ff. der Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV) vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I, 3075), zwar nicht in Übereinstimmung gebracht, aber doch stark angenähert worden (vgl. auch unten b)).