Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 378   

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BGBl. I 2007 S. 378 (https://dejure.org/2007,45032)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 30.03.2007, Seite 378
  • Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz -GKV-WSG)
  • vom 26.03.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) (G-SIG: 16019322)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)

  • 26.10.2006   BT   Die Linke plädiert für "Solidarische Bürgerversicherung"
  • 02.11.2006   BT   Voraussichtlich 26 Stunden Anhörung zur Gesundheitsreform
  • 06.11.2006   BT   GKV erwarten Mehrausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro
  • 06.11.2006   BT   Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wehrt sich gegen Reformen
  • 08.11.2006   BT   Private Krankenkassen warnen vor ihrem Aus
  • 13.11.2006   BT   "Neue Gebührenordnung beinhaltet unvorhersehbare Risiken"
  • 14.11.2006   BT   Massive Kritik am Gesundheitsfonds und am Zusatzbeitrag
  • 29.11.2006   BT   Beratungen zur Gesundheitsreform sollen Mitte Januar beendet sein
  • 17.01.2007   BT   Weitere Änderungen an der Gesundheitsreform geplant
  • 31.01.2007   BT   Weg für Gesundheitsreform ist frei
  • 01.02.2007   BT   Zuschuss an die Krankenversicherung steigt bis 2011 auf 7 Milliarden Euro
 
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Wird zitiert von ... (921)

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf

    Die Zeitnähe wird in § 275 Abs. 1c S 2 SGB V (mWv 1.4.2007 eingefügt durch Art. 1 Nr. 185 Buchst a GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG - vom 26.3.2007, BGBl I 378) dahin präzisiert, dass die Prüfung spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der KK einzuleiten und durch den MDK dem Krankenhaus anzuzeigen ist.

    Soweit die Gesetzesmaterialien hierbei die Vorstellung aufscheinen lassen, dass Fehlabrechnungen "aufgrund von Umfang und Komplexität der Kodierregeln" in den Anwendungsbereich des § 275 Abs. 1c SGB V fallen sollen (vgl Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eines GKV-WSG, BT-Drucks 16/3100 S 171) , bleiben sie in ihren rechtlichen Grundannahmen diffus.

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 18/17 R

    Abrechnung einer Entwöhnungsbehandlung nach Beatmung

    Ferner vereinbaren sie insoweit Abrechnungsbestimmungen in den FPV auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 S 1 Nr. 3 KHEntgG (idF durch Art. 19 Nr. 3 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26.3.2007, BGBl I 378) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Inzwischen wirken die Festbeträge nach § 127 Abs. 4 SGB V idF des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) vom 26.3.2007 (BGBl I 378) beschränkend auf die Vergütungen im Rahmen der seit dem 1.4.2007 für die Hilfsmittelversorgung mit Leistungserbringern nach § 127 Abs. 1 bis 3 SGB V abzuschließenden Verträge, wonach "Preise höchstens bis zur Höhe des Festbetrags vereinbart werden" können, wenn für das Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt worden ist.
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